Aglasterhausen
Die Blasonierung des Wappens von Aglasterhausen lautet: In Silber (Weiß) auf grünem Schildfuß zwischen zwei grünen Pappeln mit schwarzem Stamm ein rotes Haus, auf dessen Dach eine schwarze Elster sitzt.
Das Wappenbild begegnet in ähnlicher Form bereits im Gerichtssiegel aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und ist redend für den Ortsnamen, der als Elsterhausen gedeutet wird (von althochdeutsch agilastra = Elster, Krähe). Das rote Ziegeldach zwischen zwei Pappeln soll Tonvorkommen auf feuchtem Grund anzeigen.
Breitenbronn
Die Blasonierung des Wappens von Breitenbronn lautet: In gespaltenem Schild vorne von Blau und Silber schräg gerautet, hinten in Gold eine schwarze Harfe.
Das Wappen erinnert an den Besitzwechsel im Jahr 1653, als der Besitz an Breitenbronn von den Rittern Lanschad von Steinach an die Kurpfalz überging. Es zeigt daher sowohl die kurpfälzischen blauen Rauten auf silbernem Grund als auch die Harfe, das Wappenbild der Landschaden.
Daudenzell
Die Blasonierung des Wappens von Daudenzell lautet: In gespaltenem Schild vorne von Blau und Silber schräg gerautet, hinten in Blau zwei goldene Balken.
Das Wappen von Daudenzell zeigt sowohl die kurpfälzischen blauen Rauten auf silbernem Grund als auch die Gemmingenschen goldenen Streifen auf blauem Grund und gibt damit Auskunft über die historische Zugehörigkeit des Ortes. Das Wappen wurde 1913 an die Gemeinde Daudenzell verliehen.
Michelbach
Die Blasonierung des Wappens von Michelbach lautet: In gespaltenem Schild vorne in Schwarz ein rotbewehrter, rotbezungter und rotgekrönter goldener Löwe, hinten in Silber über zwei blauen Wellenbalken ein fünfspeichiges schwarzes Rad.
Bei dem Löwen handelt es sich wohl um den Pfälzer Löwen, der die frühere Zugehörigkeit von Michelbach zur Kurpfalz ausdrückt. Das fünfspeichige Rad erinnert an die Ortsherrschaft der Grafen von Berlichingen-Rossach im 18. Jahrhundert. Das angedeutete Wasser ist hier redend und steht für den Namen Michelbach, was soviel wie „großer Bach“ bedeutet. Das Wappen wurde am 22.04.1958 durch das baden-württembergische Innenministerum an Michelbach verliehen.




