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Aglasterhausen alte Häuser

Grüngutplatz Aglasterhausen

Die auf dem Grüngutplatz gesammelten Materialien werden einer Weiterverwendung zugeführt: das holzige Material wird dabei gehäckselt und im Biomassekraftwerk in Obrigheim verbrannt. Um die Verwertbarkeit zu erhöhen ist bei der Anlieferung und Lagerung auf eine strikte Trennung zwischen Baumschnitt-, Strauch- und Heckenschnitt auf der einen und Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub auf der anderen Seite zu achten. Erfahrungen in anderen Gemeinden haben gezeigt, dass dies nur dann wirksam umgesetzt werden kann, wenn feste Öffnungszeiten eingerichtet sind, an denen dann auch Betreuungspersonal des landwirtschaftlichen Maschinenrings als Betreiber des Platzes vor Ort ist.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht zulässig. Verstöße werden zur Anzeige gebracht. 

Bitte beachten Sie hierzu auch den Abfallkalender der KWiN.

Nutzungsregeln

Die Nutzung des Grüngutplatzes ist nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen gestattet. Angeliefert werden darf nur Grüngut, das aus der Gemeinde stammt.

Angeliefert werden dürfen ausschließlich folgende, getrennte Grüngutabfälle:

  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (Bündelung nur mit zersetzbarem Garn, keinesfalls mit Draht oder Kunststoff)
  • Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub

Die Anlieferung von

  • belastetem Grüngut, Treibsel
  • Wurzelstöcken, Stammholz, Bauholz, Kompostgut
  • Altholz, behandeltes Holz jeglicher Art, Sperrmöbel und sonstigen Abfällen

ist verboten.

An- und Abfahrhinweis

Durch die Einführung von festen Öffnungszeiten auf dem Grüngutplatz hat sich eine starke Konzentration des an- und abfahrenden Verkehrs ergeben. Da auf den Feldwegen und auch innerhalb des Baugebietes „Holderbusch II“ ein Begegnungsverkehr nicht immer uneingeschränkt möglich ist, wurde im Rahmen der Verkehrsschau folgende Verkehrsregelung getroffen:

Anfahrt:

Die Zufahrt zum Grüngutplatz erfolgt über die Straße „Im Holderbusch“.

Abfahrt:

Die Abfahrt vom Grüngutplatz Richtung Ortsmitte erfolgt über den asphaltierten Feldweg und den Seeweg. Um zu vermeiden, dass Fahrzeuge über die Straße „Im Holderbusch“ wieder in Richtung Ortsmitte fahren, wurde das Schild „Verbot der Einfahrt“ aufgestellt.