Gemeinde Aglasterhausen

Mittelpunktgemeinde im Kleinen Odenwald

Impressum    |    Inhalt

Erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten sowie interessante historische Informationen über die Gemeinde Aglasterhausen und deren Ortsteile Breitenbronn, Daudenzell und Michelbach

>> Aktuelles & Gemeinde

 
Im Bereich Rathaus & Verwaltung haben Sie Zugriff auf Informationen und Services aus dem Rathaus, sowie aus dem Mitteilungsblatt und dem Gemeinderat

>> Rathaus & Verwaltung

 
Erfahren Sie was die Gemeinde Aglasterhausen so lebenswert macht - sowohl für jung als auch für alt

>> Leben & Lernen

 
Die Gemeinde Aglasterhausen ist vielfältig und bieten zahlreiche Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und den Tourismus

>> Freizeit & Tourismus

 
Erfahren Sie welche Betriebe und Gewerbe es vor Ort in Aglasterhausen gibt

>> Handel & Gewerbe

 
Erfahren Sie alles über Neuigkeiten zum Thema Corona

>> Alles zu Corona

 
Hilfe für die Ukraine

>> Hilfe für die Ukraine

Wichtige Informationen zur Grundsteuererklärung


Das Fristende für die Grundsteuererklärung naht: Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben (Grundsteuer B). Bislang sind rund 1,5 Millionen Erklärungen eingegangen. Das sind knapp 27 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen.

Eine Fristverlängerung ist nicht geplant. Wer seine Erklärung bis Ende Oktober noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen. Die Erinnerungen für die Grundsteuer B versendet das Finanzamt im ersten Quartal 2023.

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) erhalten das Informationsschreiben für ihre Erklärung Anfang Januar 2023. Darin werden unter anderem das Aktenzeichen und verschiedene grundstücksbezogene Informationen mitgeteilt, die das Ausfüllen der Erklärung erleichtern. Jedoch ist die Abgabe auch jetzt schon möglich. Die Erinnerungen für die Grundsteuer A folgen im zweiten Quartal 2023.

Die Daten, die für die Erklärung erforderlich sind, können über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Dort finden sich auch Unterstützungsangebote zur Abgabe der Erklärung - wie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen, Erklärvideos und Beispielfälle.

Diejenigen, die ihre Erklärung bereits eingereicht haben, erhalten als Nächstes den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Die ersten Bescheide sind bereits rausgegangen. Der Versand erstreckt sich bis ins Jahr 2024. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Wenn sie den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid bekommen und die gemachten Angaben stimmen, müssen sie nichts weiter unternehmen. Wer aber beispielsweise übersehen hat, die überwiegende Wohnnutzung anzugeben, kann das dem Finanzamt nachträglich noch mitteilen.

Die Grundsteuermessbescheide übermittelt das Finanzamt auch an die jeweilige Kommune. Sie bestimmt den Hebesatz und damit die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025. Die Hebesätze werden von den Kommunen im Laufe des Jahres 2024 festgelegt. Wie hoch die Grundsteuer letztlich für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ausfällt, teilt ihnen ihre Kommune im finalen Grundsteuerbescheid mit. Bis dahin können keine Aussagen zur individuellen Höhe der Grundsteuer getroffen werden. Erhoben wird die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website/Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Dabei ist uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig. Unsere Datenschutzbestimmungen Verstanden