Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der
Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat am 04.04.2023 die Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Mit Schreiben vom 20.04.2023
hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit gemäß § 121 Abs.
2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt. Im Haushaltsplan
2023 ist keine Kreditaufnahme veranschlagt. Der Haushaltsplan enthält
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 912.000 €, die nicht
genehmigungspflichtig sind. Weitere Bestandteile, die einer Genehmigung
bedürfen, enthält die Haushaltssatzung 2023 nicht.
Die Haushaltssatzung 2023
wird gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung nachstehend veröffentlicht. Gleichzeitig
liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 28. April 2023 bis einschließlich 09.
Mai 2023 im Rathaus Aglasterhausen, Rechnungsamt Zimmer 2.16, zur Einsichtnahme
öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
">Hier geht's zum Haushaltsplan 2023....
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