Gemeinderatsinformation zur Sitzung vom 27. Juni 2017
1. Bauliche Maßnahmen an der Grundschule Aglasterhausen;
1.1 Entscheidung über das Rettungswegekonzept
Bürgermeisterin Schweiger konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den planenden Architekten Herrn Müller begrüßen.
Dem Brandschutz wird im Baurecht zwischenzeitlich eine sehr starke Bedeutung beigemessen: Im Vergleich zur bisherigen - auch jüngeren Genehmigungspraxis werden bei baulichen Maßnahmen brandschutztechnische Anforderungen nicht nur an den Bereich des eigentlichen Bauvorhabens gestellt, sondern an das jewei-lige Gesamtgebäude. Bei der Vorabstimmung des Bauvorhabens „Einrichtung einer Mensa an der Grundschule Aglasterhausen“ mit dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis wurde daher deutlich, dass weitergehende Maßnahmen zur Ver-besserung des Brandschutzes am Bestandsgebäude erforderlich werden.
Herr Architekt Müller erläuterte dem Gremium die beiden Varianten, die in Betracht kommen um den heutigen Forderungen des Brandschutzes gerecht zu werden.
Der Gemeinderat sprach sich für die Herstellung von zweiten baulichen Rettungs-wegen für sämtliche Räume, die zum Aufenthalt bestimmt sind, aus. Hierfür sind insbesondere Außentreppen und Notausstiege erforderlich. Um zudem eine früh-zeitige Alarmierung des Gebäudes zu ermöglichen und damit eine zusätzliche Si-cherheit zu gewährleisten, wird außerdem eine funkvernetzte Rauchmeldeanlage installiert. Für die Umsetzung des Rettungswegekonzepts ist mit Kosten in Höhe von ca. 253.000 Euro zu rechnen.
1.2 Erneuerung der Elektroinstallation
In der Grundschule muss fast die gesamte Elektroinstallation erneuert werden, da diese größtenteils aus dem ursprünglichen Baujahr der Schule stammt und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Nur die Elektroinstallation der Anbauten aus dem Jahr 1994 (westlicher Anbau mit drei Klassenzimmern, Physiksaal und des Lehrerzimmers sowie des Werk- und Maschinenraumes) können belassen werden. Herr Wenninger von der Firma Wenntec GmbH, Planungsbüro für Elektrotechnik erläuterte dem Gemeinderat den Umfang der erforderlichen Arbeiten. Die Kosten für die Ertüchtigung der Elektroinstallation werden einschließlich der Folgekosten (Gipser-/Malerarbeiten) ca. 202.500 Euro betragen.
1.3 Beschluss zur Durchführung der Gesamtmaßnahme
Die vorgesehenen Bauarbeiten an der Grundschule Aglasterhausen umfassen fol-gende Einzelmaßnahmen:
Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für die Einrichtung einer Mensa
Umbau der bisherigen Lehrküche in eine neue Lehrküche und einen Multi-funktionsraum für die Ganztagesbetreuung
Umsetzung des Rettungswegekonzepts einschließlich Flucht- und Rettungs-wegbeleuchtung
Erneuerung der Elektroinstallation
Einbau eines Treppenlifts zur Verbesserung der Barrierefreiheit in der Schule, Zugänglichkeit Mensa
Ertüchtigung der Treppengeländer (Schutz vor Absturz von Kindern)
Erneuerung von Dachflächenfenstern
Sonnenschutzfolie Dachverglasung Foyer
Ersatz Holzdeckenverkleidung Treppenhaus / Flur
Ausbesserungsarbeiten Flachdach
Lüftung Werkraum 2
Der Gemeinderat stimmte der Durchführung in der Baumaßnahme zu. Insgesamt ist mit Gesamtkosten über 1.237.897 Euro zu rechnen.
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten Aglasterhausen
Für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt erhebt die Gemeinde Aglasterhausen Elternbeiträge, die als sogenannte Landesrichtsätze der gemeinsamen Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, der evangelischen Landeskirche und der Erzdiö-zese Freiburg entsprechen. Die Elternbeiträge der Kleinkindbetreuung liegen deut-lich unter diesen Empfehlungen und sind Ausdruck der Familienfreundlichkeit der Gemeinde Aglasterhausen.
Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal im Sozial- und Er-ziehungsdienst teilweise deutliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingrup-pierung mit sich gebracht. Vor diesem Hintergrund und auf Grund gestiegener Sachaufwendungen wurden die Landesrichtsetze für das kommende Kindergarten-jahr um 8% angehoben. Der Gemeinderat änderte daher die Satzung über Erhe-bung von Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten Aglasterhau-sen. Die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt in dieser Ausgabe der Gemein-denachrichten.
3. Beratung und Beschlussfassung über die Entgegennahme von Spenden im 1. Halbjahr 2017
Der Gemeinderat stimmte der Entgegennahme von Spenden in einer Gesamthöhe von 4.547,50 Euro zu. Bürgermeisterin Schweiger bedankte sich bei den Spendern für die großzügige Unterstützung der Gemeinde.
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