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Fälligkeit der Wasser- und Abwasservorauszahlungen
Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.04.2021 die 1. Vorauszahlung für die Wasser und Abwassergebühren fällig wird.
Die für das Jahr 2021 festgesetzten Vorauszahlungen sind auf der Jahresendabrechnung 2020 angegeben.
Soweit die Zahlungspflichtigen nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Zahlung am Fälligkeitstag auf dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahn-gebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 1. Vorauszahlung für die Wasser und Abwassergebühren termingerecht zum 15.04.2021 belastet.
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