Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer der 2. Rate 2023
Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die
Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.05.2023 die 2. Rate der Grundsteuer
und der Gewerbesteuer fällig wird. Soweit die Steuerschuldner nicht an dem
Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen,
damit die Steuer am Fälligkeitstag auch dem Konto der Gemeindekasse
gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren
und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den
Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 2. Rate der Steuerschuld
termingerecht zum 15.05.2023 belastet.
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