Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler
Die Grundsteuer für das Jahr 2022 ist am 1. Juli 2022 für alle fällig, die bereits einen Antrag auf Jahreszahlung gestellt haben. Das bedeutet, die gesamte Steuer wird Mitte des Jahres fällig und nicht in vierteljährlichen Raten. Der entsprechende Betrag ergibt sich jeweils aus dem letzten Steuerbescheid.
Bitte achten Sie auf rechtzeitige Zahlung, da bei verspätet eingehenden Zahlungen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden müssen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens zu nutzen. Soweit die Steuerschuldner bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, wird ihnen die Grundsteuer termingerecht zum 01.07. belastet.
Sollten Sie sich ebenfalls dafür entscheiden, die Grundsteuer ab dem Jahr 2023 in einer Rate bezahlen zu wollen, können Sie bis 30. September den beigefügten Antrag auf Jahreszahlung (gültig ab dem Folgejahr) beim Steueramt Aglasterhausen stellen.
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