Gemeinde Aglasterhausen

Mittelpunktgemeinde im Kleinen Odenwald

Impressum    |    Inhalt

Erfahren Sie aktuelle Neuigkeiten sowie interessante historische Informationen über die Gemeinde Aglasterhausen und deren Ortsteile Breitenbronn, Daudenzell und Michelbach

>> Aktuelles & Gemeinde

 
Im Bereich Rathaus & Verwaltung haben Sie Zugriff auf Informationen und Services aus dem Rathaus, sowie aus dem Mitteilungsblatt und dem Gemeinderat

>> Rathaus & Verwaltung

 
Erfahren Sie was die Gemeinde Aglasterhausen so lebenswert macht - sowohl für jung als auch für alt

>> Leben & Lernen

 
Die Gemeinde Aglasterhausen ist vielfältig und bieten zahlreiche Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und den Tourismus

>> Freizeit & Tourismus

 
Erfahren Sie welche Betriebe und Gewerbe es vor Ort in Aglasterhausen gibt

>> Handel & Gewerbe

 
Erfahren Sie alles über Neuigkeiten zum Thema Corona

>> Alles zu Corona

 
Hilfe für die Ukraine

>> Hilfe für die Ukraine

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Der Gemeinsame Gutachterausschuss NOK hat gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 15, 38 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 09.05.2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss@mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 46, 74821 Mosbach zu beantragen.

Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. In Kürze können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis 31.10.2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe dieser Erklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Hinweise und Hilfen bereit. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de stehen weitere Informationen und erforderliche Daten zur Verfügung. Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann ab dem 1. Juli 2022 auf dieser landesweiten Informationsseite kostenfrei abgerufen werden.

Mosbach, den 09.06.2022
Vorsitzender des Gutachterausschusses











Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website/Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Dabei ist uns der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig. Unsere Datenschutzbestimmungen Verstanden