Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterwahl am 31.01.2021
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 31.01.2021 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§10 I KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage https://www.aglasterhausen.de an. Beim Aufruf des Links zum Wahlscheinantrag zur Bürgermeisterwahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an elke.weber@aglasterhausen.de oder kirsten.schoenleber-eckel@aglasterhausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Weber, Tel.: 06262/9200-27 oder an Frau Schönleber-Eckel, Tel. 06262/9200-26.
Der Wahlscheinantrag ist spätestens ab 15.1.2021 unter folgendem Lin abrufbar: https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/kivbf/eGovCenter/pool/Wahlschein/KIVBF/dz_ebd_wahlschein/index?ags=08225002
Folge uns