Abwasserbeseitigung Aglasterhausen Satzungsaenderung
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Aglasterhausen
Satzungsänderung
Zur Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühr hat das Fachbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim eine umfassende Gebührenkalkulation durchgeführt. Danach ist die Schmutzwassergebühr von 2,41 €/m³ auf 2,47 €/m³ anzuheben, um die Kostendeckung bei der Abwasserbeseitigung zu erreichen. Die Niederschlagswassergebühr bleibt bei 0,57 €/m². Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.01.2019 die entsprechende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) beschlossen.
Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird nachfolgend die Satzung, die rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft tritt, öffentlich bekanntgemacht.
Gemeinde Aglasterhausen             Â
Neckar-Odenwald-Kreis
Satzung
zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Aglasterhausen vom 25.09.2012 in der Fassung vom 13.12.2016
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen am 29. Januar 2019 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 42 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser:
ab dem 01.01.2019                        2,47 €
§ 2
§ 42 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche:
ab dem 01.01.2019    0,57 €
§ 3
§ 42 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser
ab dem 01.01.2019    2,47 €
§ 4
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen der Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Aglasterhausen, den 29.01.2019
gezeichnet:
Sabine Schweiger
Bürgermeisterin
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