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Aktuelles
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Öffentliche Bekanntmachung d. Haushaltssatzung...
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... mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat am 27.03.2012 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Mit Schreiben vom 02.04.2012 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt.
Für die in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 € hat das Landratsamt gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung erteilt. Ebenso wurden die Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag von 64.600 € gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt. Weitere Bestandteile, die einer Genehmigung bedürfen, enthält die Haushaltssatzung 2012 nicht.
Die Haushaltssatzung 2012 wird gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung nachstehend veröffentlicht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 20. April 2012 bis einschließlich 02. Mai 2012 im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 9, während der Dienststunden öffentlich aus.
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GEMEINDE AGLASTERHAUSEN
HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE AGLASTERHAUSENfür das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 14. Oktober 2008 (GBl.S.343) hat der Gemeinderat am 27. März 2012 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1. den Einnahmen und Ausgaben von je 11.708.770 € davon im Verwaltungshaushalt 8.959.790 € im Vermögenshaushalt 2.748.980 €
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen (Kreditermächtigung) von 150.000 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 64.600 €
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.750.000 €.
§ 3
Die Hebesätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer A 340 v.H., auf die Steuermessbeträge 2. für die Grundsteuer B 350 v.H., auf die Steuermessbeträge 3. für die Gewerbesteuer 360 v.H., auf die Steuermessbeträge
§ 4
Die Bürgergenussauflage beim Gabholz wird für den Ortsteil Daudenzell auf 5,-- € je Berechtigten festgesetzt.
Aglasterhausen, den 27.03.2012
Für den Gemeinderat:
gezeichnet: Dambach, Bürgermeister
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Grabfeld für Schmetterlingskinder...
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auf dem Friedhof Aglasterhausen
„Der Tod gehört zum Leben“ – wir wissen zwar, dass alles Leben hier auf Erden endlich ist; dennoch wird dieses Thema von uns sehr stark verdrängt. Wenn wir uns mit dem Tod befassen, denken wir an Menschen aus dem eigenen Familien- und Freundeskreis, die verstorben sind und die wir so schmerzlich vermissen.
Besonders betroffen macht uns der Tod von Kindern, die erst am Anfang ihres Lebensweges standen. Auch der Tod von ungeborenen Kindern trifft die Eltern und das betroffene Umfeld schwer und unvorbereitet. Das wachsende Leben erfüllte die werdenden Eltern mit großer Vorfreude; umso schmerzlicher ist die Nachricht, dass ein Kind nicht leben kann. Damit auch die Trauer um ungeborene Kinder einen würdevollen Ort und Heimat hat, hat die Gemeinde Aglasterhausen ein Grabfeld für Schmetterlingskinder angelegt.
In diesem Grabfeld werden fehl- und totgeborene Kinder beigesetzt. Je nach Wunsch der Eltern erfolgt die Bestattung individuell oder im Rahmen einer gemeinschaftlichen Beisetzung.
Individuelle Bestattung: - Kinder, die mehr als 500g wiegen oder nach der Geburt Lebenszeichen zeigten, müssen individuell bestattet werden - Kinder, die weniger als 500g wiegen, können individuell bestattet werden
Gemeinschaftliche, anonyme Bestattung: - Kinder, die weniger als 500g wiegen - die gemeinschaftlichen Bestattungen finden zweimal im Jahr im Rahmen einer ökumenischen Trauerfeier statt.
Die gemeinschaftlichen Bestattungen werden von der Initiative Schmetterling Mosbach e.V. organisiert. Diese Initiative begleitet bereits seit vielen Jahren Eltern bei der Trauer und bietet weiterführende Unterstützung in Form von Gesprächs-Gruppen und Einzelgesprächen an. Die Gemeinde Aglasterhausen ist sehr froh, dass das Team um die 1. Vorsitzende, Frau Patricia Spitzer auch den Eltern in Aglasterhausen ihre Hilfe anbietet. Nähere Informationen zu dieser Initiative, die auch schon mit dem Ehrenamtspreis der Bürgerstiftung ausgezeichnet wurde, finden Sie unter www.schmetterlingskinder-mosbach.de
Für weitergehende Fragen zum Grabfeld für Schmetterlingskinder steht Ihnen Frau Walter unter Tel. 9200-25 gerne zur Verfügung.
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Öffentliche Bekanntmachung...
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Gemeindeverwaltungsverband Kleiner Odenwald
Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Schneidersberg II“ in Aglasterhausen
Inkrafttreten der Teiländerung des FlächennutzungsplansDer Verbandsversammlung des GVV „Kleiner Odenwald“ hat in öffentlicher Sitzung am 11. August 2011 die Teiländerung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Schneidersberg II“ beschlossen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 06. März 2012 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.
Im Zuge des Parallelverfahrens wurde zudem der Flächennutzungsplan an die im Zuge des § 13a-Verfahrens zum Bebauungsplan „Schneidersberg I“ vorgenommene Umnutzung angepasst. Die Darstellung in dieser Zone wird von Mischbau- auf Wohnbaufläche abgeändert. Die Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird hiermit angezeigt.
Maßgebend für die Teiländerung ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
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Die Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 6 Abs. 5 mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht kann im Rathaus der Gemeinde Aglasterhausen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Teiländerung des Flächennutzungsplans einsehen und über die Inhalte Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften ist zunächst § 215 BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 maßgebend. Danach werden unbeachtlich
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans undnach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber des „GVV Kleiner Odenwald“ geltend zu machen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Aglasterhausen, den 12. April 2012
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Rasenurnengrabfelder auf den Friedhöfen ...
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... in Aglasterhausen und Michelbach
In den letzten Jahren sind deutliche Veränderungen in der Bestattungskultur festzustellen: neue Bestattungsformen sind entstanden - viele Menschen suchen nach Alternativen zu den herkömmlichen Erd- und Urnenbestattungen. Die Ursachen für diesen Wandel liegen u.a. in den geänderten Familienstrukturen, da heute die Kinder häufig nicht mehr im Ort der Eltern leben und sie die erforderliche Grabpflege daher nicht selbst wahrnehmen können.
Die Gemeinde Aglasterhausen hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und auf den Friedhöfen in Aglasterhausen und Michelbach Grabfelder für Rasenurnengräber angelegt. Diese Rasenurnengräber sind eine sehr würdevolle Bestattungsform. Im Gegensatz zu Friedwäldern, die einen überörtlichen Einzugsbereich haben, sind die Rasenurnengräber mitten in unseren Friedhöfen; die letzte Ruhestätte ist also in dem Ort, in dem die Menschen auch gelebt haben. Der Friedhof bleibt für die Hinterbliebenen und die Mitmenschen in der Gemeinde damit der Ort der Trauer und der Erinnerung.
Die Rasenurnengrabfelder sind durch Wege, die in Sandsteinplatten ausgeführt wurden, untergliedert. Zudem wurde ein zentraler Gedenkstein aufgestellt.
Ein Rasenurnengrab weist folgende Merkmale auf:
Die Urnengräber werden in einer Rasenfläche angelegt. Die Abdeckung der Urnengräber erfolgt auf einer „Grab-Platte“ mit den Maßen von 35 cm x 35 cm. Da aufwändige Grabeinfassungen entfallen, entstehen hierfür auch keine Kosten.Die Grabpflege besteht aus wöchentlichem Mähen der gesamten Flächen durch den Bauhof, unabhängig von den anderen Mäharbeiten auf dem Friedhof.Auf dem Rasen oder auf der Grabplatte dürfen keine Schalen, Vasen, Grablichter usw. aufgestellt werden. Nähere Informationen zu den Rasenurnengrabfeldern erteilt Frau Walter unter Tel. 9200-25.
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Jugendtreff
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Jugendtreff Aglasterhausen
Teenietreff: Montag und Donnerstag – 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Jugendtreff: Montag und Donnerstag – 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Alle Jugendlichen und Interessierten aus Aglasterhausen und Umgebung sind herzlich willkommen. Der Treffpunkt befindet sich im Gartenweg beim DLRG Vereinshaus.
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Öffentliche Bekanntmachung
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Neckar-Odenwald-Kreis L A N D R A T S A M T Flurneuordnung und Landentwicklung
Flurbereinigung Aglasterhausen (Müllerle) Neckar-Odenwald-Kreis Az.: 2.5 - 3575/ B 12.01
Schlussfeststellung vom 05.03.2012
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als untere Flurbereinigungsbehörde erklärt das Flurbereinigungsverfahren Aglasterhausen (Müllerle) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dassdie Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt istden Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssendie Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst istdie Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe -schriftlich oder zur Niederschrift- Widerspruch beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung in 74722 Buchen, Präsident-Wittemann-Str. 16, einlegen. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Bei schriftlicher Einlegung muss der Widerspruch innerhalb dieser Frist beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung eingegangen sein.
gez. Hüblein, LVD
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Gesplittete Abwassergebühr
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„Ursache“ für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Die Gemeinde Aglasterhausen ermittelt die Menge des anfallenden Abwassers bisher, wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, anhand des auf der Wasseruhr nachgewiesenen Wasserverbrauchs.
Diese Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 im Rahmen eines Rechtsstreits einer Gemeinde aus dem Schwarzwald als rechtswidrig eingestuft. Aglasterhausen ist deshalb verpflichtet, die seitherige Abrechnungspraxis zu ändern.
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird es für zukünftige Abrechnungen notwendig sein, die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) festzusetzen, sondern auch einen Gebührenanteil auf die Beseitigung des Niederschlagswassers zu berechnen. Dies bedeutet für zukünftige Abrechnungen, dass die Gemeindeverwaltung für jedes Grundstück die Flächen ermitteln muss, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies sind in der Regel alle bebauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück.
Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen Die Umstellungsarbeiten sind mit einem großen Aufwand verbunden und erfordern auch die Mitarbeit aller Grundstückseigentümer. In einem ersten Schritt werden Luftbilder der bebauten Flächen erstellt. Anhand dieser Bilder wird für jedes bebaute und an die Kanalisation angeschlossene Grundstück ein Lageplan erstellt, auf dem die Dachflächen und befestigten Grundstücksflächen dargestellt sind. Dieser Lageplan wird den Grundstückseigentümern zusammen mit Erläuterungen und einem Auswertungsblatt, in welchem von den Eigentümern die an die Kanalisation und an Zisternen angeschlossenen Flächen eingetragen werden müssen, übersandt werden. Auf Grundlage des Auswertungsergebnisses wird für jedes Grundstück die Bemessungsgrundlage (in qm) für die Regenwassergebühr ermittelt. Die Gemeinde Aglasterhausen hat sich, unter verschiedenen Möglichkeiten, für die Fertigung von Luftbildern als Grundlage für die Ermittlung der befestigten Flächen entschieden,um möglichst gute und genaue Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.
Hinweise auf die neue Abrechnungspraxis Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Getrennte Abwassergebühr bedeutet, dass die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung aufgeteilt werden und zwar nach dem Aufwand für die
• Schmutzwasserbeseitigung und für die • Niederschlagswasserbeseitigung
Die Gemeindeverwaltung kann die Abwassergebühren zukünftig nur noch rechtssicher abrechnen, wenn eine Niederschlagswassergebühr eingeführt wird. Eine Beibehaltung der bisherigen einfachen Abrechnungspraxis mit Erhebung der gesamten Abwassergebühren auf Grundlage des Wasserverbrauchs ist rechtlich nicht mehr zulässig.
Zeitlicher Ablauf der Einführung und aktuelle Gebührenerhebung Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wird aufgrund der erforderlichen sehr umfangreichen Vorarbeiten einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Da die erstmalige Erhebung der gesplitteten Abwassergebühr erst mit der Jahresendabrechnung für das Jahr 2012 im Januar 2013 erfolgen kann, aber rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt werden muss, müssen die Abwassergebühren für die Jahre 2010 und 2011 noch wie bisher nach dem Frischwassermaßstab erhoben werden.
Diese Gebührenveranlagung erfolgt unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Mit der Jahresendabrechnung für 2012 werden dann auch die Jahre 2010 und 2011 nach dem gesplitteten Maßstab ermittelt und mit den bisher gezahlten Gebühren verrechnet.
Der Vorbehalt der Nachprüfung bezieht sich dabei aber nur auf den Teil des Gebührenbescheids der die Abwassergebühr betrifft. Die Gebühr für den Wasserbezug ist rechtswirksam und muss nicht korrigiert werden.
Hinweis auf Informationsquellen Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 auf dem unten aufgeführten Link, erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de, aufrufen.
Hinweise auf Ansprechpartner Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Rechnungsamt gerne zur Verfügung.
VGH-Urteil vom 11.03.2010
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Familienabend der Freiwilligen Feuerwehr
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Der diesjährige Familienabend der Gesamtwehr Aglasterhausen in der vollbesetzten Sporthalle Breitenbronn wurde von der Feuerwehrkapelle mit einem musikalischen Beitrag eröffnet. Einen besonderen Willkommensgruß entrichtete Gesamtkommandant Schulze neben Bürgermeister Dambach, Ortsvorsteher Herkert und Mitgliedern des Gemeinderates vor allem Herrn Kreisbrandmeister Dietz und dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes, Herrn Hollerbach. Bereits bei der Begrüßung der beiden Ehrenkommandanten Herrn Kurt Gallion und Herrn Erich Wägele deutete Herr Schulze an, dass an diesem Abend herausragende Ehrungen bevorstehen. Anschließend gab er einen kurzen Überblick über die vielschichtigen Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr und dankte den Frauen und Männern der einzelnen Abteilungswehren für Ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz.
In seinem Grußwort hob Bürgermeister Dambach die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hervor. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr leistet einen wertvollen Dienst zugunsten des Gemeinwohls. Ganz besonders freute er sich über die große Bereitschaft an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen und so zu einer stetigen Weiterentwicklung der Feuerwehr beizutragen.
Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Herr Hollerbach und Kreisbrandmeister Dietz konnten anschließend die Ehrungen vornehmen:
Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Gold an Herrn Kurt Gallion
Herr Kurt Gallion ist im August 1968 in die Feuerwehr Aglasterhausen eingetreten. Von 1976 bis 1981 war er stellvertretender Abteilungskommandant und von 1981 bis 2006 Abteilungskommandant der Feuerwehr Aglasterhausen; von 1991 bis Mitte 2011 war er Kommandant der Gesamtwehr Aglasterhausen. Zudem ist er noch Mitglied im Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes des Neckar-Odenwald-Kreises. Im Juli 2011 wurde Herr Gallion vom Gemeinderat zum Ehrenkommandant der Gesamtwehr Aglasterhausen ernannt. Das goldene Ehrenkreuz ist die höchste Auszeichnung, die im Bereich der Feuerwehr verliehen wird.
Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Silber an Herrn Erich Wägele
Herr Erich Wägele ist im August 1974 in die Feuerwehr Breitenbronn eingetreten. Von 1976 bis 1981 war er stellvertretender Abteilungskommandant und von 1981 bis 2011 Abteilungskommandant der Feuerwehr Breitenbronn; von 1991 bis Mitte 2011 war er stellvertretender Kommandant der Gesamtwehr Aglasterhausen. Im Juli 2011 wurde Herr Wägele zum Ehrenkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen, Abteilung Breitenbronn ernannt. Herr Wägele ist weiterhin stellvertretender Kreisbrandmeister des Neckar-Odenwald-Kreises.
Herr Kurt Gallion und Herr Wägele sind zwei herausragende Feuerwehrkameraden, die jahrzehntelang in der Feuerwehr Verantwortung übernommen haben. Mit unermüdlichem Einsatz haben sie sich uneigennützig in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen gestellt. Durch ihr enormes Fachwissen und die vorausschauenden einsatztaktischen Planungen konnten die vielen - auch äußerst schwierigen – Einsätze in der gesamten Gemeinde erfolgreich absolviert werden. Herr Gallion und Herr Wägele haben die Freiwillige Feuerwehr geprägt und stetig weiterentwickelt. Auch auf der Ebene des Landkreises und darüber hinaus genießen beide eine hohe Wertschätzung. Der lang anhaltende stehende Applaus während der Ehrungen verdeutlichte eindrucksvoll die große Anerkennung, die den beiden für ihre Leistungen zuteil wird. Verleihung der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Bronze an Herrn Dieter Lenz und Herrn Heinz Lenz
Für seine 18 jährige Tätigkeit als stellvertretender Abteilungskommandant in Breitenbronn wurde Herr Heinz Lenz mit der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Bronze ausgezeichnet. Herr Dieter Lenz erhielt diese Ehrung, da er von 1991 bis 2001 zunächst stellvertretender Abteilungskommandant war und seit 2001 Abteilungskommandant in Michelbach ist. Seit Mitte 2011 ist Herr Dieter Lenz stellvertretender Gesamtkommandant und hat damit ein weiteres verantwortungsvolles Amt inne.
Verleihung der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr an Herrn Sven Brunner und Herrn Volker Graßl
Herr Brunner und Herr Graßl wurden für ihre 10 jährige Tätigkeit als Jugendwarte mit der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr ausgezeichnet. Die hohen Übergangszahlen von der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr belegen eindrucksvoll, dass es Herrn Brunner und Herrn Graßl erfolgreich gelungen ist, das Interesse und die Begeisterung der Jugendlichen für die Feuerwehr zu wecken und zu fördern.
Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens in Silber an Herrn Uwe Brenner, Herrn Oliver Frey, Herrn Thomas Metzler und Herrn Reinhard Seus
Für ihre 25 jährige aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wurden Uwe Brenner, Oliver Frey, Thomas Metzler und Reinhard Seus mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber geehrt. Die Geehrten zeichnen sich durch ihre Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und ein hohe einsatztaktisches Fachwissen aus.
Ehrung von Frau Monika Schäfer für 10 Jahre Leitung der Feuerwehrkapelle Aglasterhausen
10 Jahre lang hatte Frau Schäfer die Leitung der Feuerwehrkapelle Aglasterhausen inne. Es ist neben dem Dirigenten vor allem Frau Schäfer zu verdanken, dass die Feuerwehrkapelle über ein sehr hohes musikalisches Leistungsvermögen verfügt.
Spendenübergabe von Herrn Josef Schwager
Einmal mehr zeigte Herr Schwager, dass er sich uneigennützig für andere einsetzt. Auch in diesem Jahr stellte er seine Einnahmen aus den über 150 Einsätzen zum Umsiedlung von Bienen und Hornissen gemeinnützig zur Verfügung und übergab folgende Spenden: 300,-- € SEG (Schnelleinsatzgruppe des DRK Schwarzach, 100,-- € Tafelladen Mosbach, 100,-- € Hungerhilfe Somalia, je 50,-- € kommunaler Kindergarten und evangelischer Kindergarten Aglasterhausen. Eine weitere Spende wird zugunsten der Krebshilfe erfolgen.
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Die Feuerwehr Aglasterhausen ist ihr Geld wert
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Ära Kurt Gallion und Erich Wägele geht zu Ende – Neues Führungsduo besteht aus Burkhard Schulze und Dieter Lenz
Kommandowechsel bei der Gesamtfeuerwehr Aglasterhausen: Gesamtkommandant Kurt Gallion und sein Stellvertreter Erich Wägele machten bei der Generalversammlung im Gasthaus „Deutscher Kaiser“ in Aglasterhausen den Weg frei für die nächste Generation an der Führungsspitze. Nach der Begrüßung stellte der scheidende Gesamtkommandant den Tätigkeitsbericht seiner letzten „Amtsperiode“ von 2006 – 2011 vor. Aktuell (Stand 30. April 2011) gehören der Gesamtwehr inklusive Feuerwehrkapelle Aglasterhausen 124 aktive Mitglieder an. Hinzu kommen 31 Jugendliche und 31 Personen in den Alterswehren. Kurt Gallion informierte im Weiteren über Ausbildungs- und Ausstattungsstand der Wehren. In den letzten fünf Jahren musste die Feuerwehr zu 526 Einsätzen ausrücken, wovon etwa 50 Prozent Insekteneinsätze waren. Die Gesamthaushalts-Ausgaben in diesem Zeitraum beliefen sich auf rund eine Million Euro. An vielen Beispielen demonstrierte Kurt Gallion, dass die Feuerwehrfamilie auch wichtiger Kulturträger der Gemeinde ist. Unter Beweis stellte der Kommandant, dass die Freiwillige Feuerwehr Aglasterhausen ihr Geld wert ist. Hierzu listete er präzise die ehrenamtlich geleisteten Stunden der Kameraden während seiner 20-jährigen Amtszeit als Kommandant auf: 12.862 Stunden für den Besuch von Lehrgängen und 48.000 Stunden Übungsdienst Bei der Feuerwehrkapelle liefen 36.000 Stunden auf, was insgesamt 96.682 Stunden ergibt. Bei dieser Berechnung wurden keine Vor- und Nachbereitungszeiten von Übungen und keine Einsätze berechnet. Auch geleistete Helferstunden bei den Umbauten und Renovierungen der Gerätehäuser wurden nicht berücksichtigt. Gallions Resümee lautete: Diese ehrenamtlich geleistete Stundenzahl entspricht in etwa der von zwei Personen, die ein ganzes Arbeitsleben vollbeschäftigt sind. In einer eindrucksvollen Bilderschau zeigte Kurt Gallion noch sowohl ernste als auch vergnügliche Fotos aus seiner Kommandantentätigkeit. Grußworte sprachen Bürgermeister Erich Dambach und Kreisbrandmeister Rainer Dietz. Dambach wertete den Wechsel in der Feuerwehrführung als das Ende einer Ära, die geprägt war durch das außergewöhnliche ehrenamtliche Engagement von Kurt Gallion und Erich Wägele. Beide waren über 30 Jahre mit Führungsaufgaben betreut und letzterer fungiert heute noch als stellvertretender Kreisbrandmeister. Die beiden hätten mit ihrem großen Einsatz und ihrer tiefen Menschlichkeit überzeugt und seien uneigennützig im Dienst der Öffentlichkeit und des Nächsten gestanden. Als „äußerst erfolgreiche Jahre“ werde der Dienst an der Allgemeinheit von Gallion und Wägele in die Vereinschronik eingehen. Die abgehaltene Generalversammlung sei ein „einziger Leistungsbeweis von Kurt und Erich“. In die gleiche Kerbe schlug auch Dietz. Er betrachtete die Zäsur mit Wehmut, denn im Laufe der Jahre sei eine sehr persönliche Freundschaft entstanden. Die unterstützende Tätigkeit von beiden sei „nie eine Einbahnstraße, sondern immer nur ein Geben und Nehmen“ gewesen. Ihre Jahresberichte präsentierten die Abteilungskommandanten Wolfgang Engel (Aglasterhausen), Erich Wägele (Breitenbronn), Ulrich Jüngert (Daudenzell), Dieter Lenz (Michelbach) und für die Feuerwehrkapelle Aglasterhausen Cordula Sigmann. Mit jeweils überwältigender Mehrheit wurde Burkhard Schulze zum neuen Gesamtkommandanten und Dieter Lenz zu seinem Stellvertreter gewählt. Für 25 Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr wurde der Daudenzeller Norbert Brenner geehrt und eine Vielzahl von Beförderungen und Ernennungen (siehe nebenstehende Rubrik) standen noch auf dem Programm der äußerst harmonisch verlaufenen Hauptversammlung.
Beförderungen und Ernennungen: Bei der Generalversammlung der Gesamtwehr Aglasterhausen standen zahlreiche Beförderungen an: Zur/m Feuerwehrfrau/-mann wurden Sandra Glier, Regina Wirth, Jürgen Schmid, Jochen Schröder und Axel Spieth ernannt; zum Oberfeuerwehrmann Klaus Fuchs, Claudia Glier, Frank Eichhorn, Sebastian Mager, Karsten Edelmann, Christian Honisch und David Reichel; zum Hauptfeuerwehrmann Uwe Wolf, Achim Brück, Marco Reichert, Richard Schorpp und Jochen Herkert; zum Oberlöschmeister Hartwig Zoder und Norbert Lenz; zum Hauptlöschmeister Uwe Brenner, Friedbert Frei, Rainer Gallion, Rainer Henrich, Wolfgang Kiefer, Uwe Lenz, Reinhard Seus und Alfred Weiss; zum Brandmeister Oliver Frey und Burkhard Schulze sowie zum Oberbrandmeister Heinz Lenz.
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Zensus 2011
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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Die neue Volkszählung zum Stichtag 9. Mai 2011
In Deutschland findet in diesem Jahr der Zensus 2011, eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung statt. Damit wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erstmals wird ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Im Unterschied zur Volkszählung 1987 werden nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Dazu gehören vor allem Angaben aus den Melderegistern der Gemeinden, aus dem Register der Bundesagentur für Arbeit sowie aus den Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand.
Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse sowie zur Gewinnung von Daten für die keine Register verfügbar sind, wird es Befragungen geben. Ab dem 9. Mai 2011 werden bundesweit knapp 10 Prozent der Bevölkerung bei der Haushaltebefragung angesprochen sowie in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Erhebungen stattfinden, also beispielsweise in Senioren- und Studentenwohnheimen. Für die Durchführung und Organisation dieser Befragungen ist die Erhebungsstelle Zensus bei der Stadt xxx/beim Landkreis xx zuständig, die räumlich, personell, organisatorisch und technisch von anderen Verwaltungsstellen getrennt ist. Die Befragungen werden durch Interviewerinnen und Interviewer (Erhebungsbeauftragte) durchgeführt.
Alle Gebäude- und Wohnungseigentümer werden mit der Post einen Fragebogen vom Statistischen Landesamt erhalten. Nur etwa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger kommt mit dem Zensus 2011 direkt in Berührung, indirekt fließen allerdings durch die Bereitstellung der Registerdaten Angaben über die gesamte Bevölkerung in die Ergebnisse des Zensus 2011 ein.
Haushaltebefragung: Was wird gefragt...
Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
...wer, wann und wie wird befragt?
In Baden-Württemberg werden etwas mehr als 1,1 Mio. Menschen befragt. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren wurden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Haushalte befragt werden. Dadurch wird die Repräsentativität der Ergebnisse gewährleistet. Die Erhebungsbeauftragten werfen ab Anfang Mai 2011 eine Terminankündigungskarte gemeinsam mit Informationen zur Erhebung (Anschreiben, Flyer, Rechtsgrundlagen) in den Briefkasten der zu befragenden Personen ein. Beim angekündigten Termin stellen sich die Interviewerinnen und Interviewer zunächst vor und weisen sich unaufgefordert mit ihrem Interviewerausweis und dem Personalausweis aus. Sie sind angewiesen, die Wohnung der zu befragenden Haushalte nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zu betreten. Die Interviewerinnen und Interviewer bitten zunächst um Benennung der in der Wohnung lebenden Personen und tragen Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum in die Erhebungsliste ein. Daran schließt sich dann das Interview an. Sollte das Angebot eines Interviews seitens des Haushalts nicht gewünscht werden, wird der Fragebogen zur Selbstausfüllung übergeben. Dieser muss dann ausgefüllt an die Erhebungsstelle übermittelt oder dort abgegeben werden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen beim Versand den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Angaben bequem und kostengünstig, mit wenig Aufwand zu jeder Tageszeit über eine gesicherte Internetverbindung zu senden.. Hierzu werden die Fragebogennummer und der Aktivierungscode benötigt, die auf dem Fragebogen angegeben sind.
Sollte der Haushalt beim ersten Termin nicht anwesend sein, kommt eine Zweitankündigungskarte zum Einsatz. Ist auch beim zweiten Termin niemand anzutreffen, übergibt die Interviewerin bzw. der Interviewer die weitere Befragung der Erhebungsstelle. Die Erhebungsbeauftragten haben die Befragung in den 12 Wochen nach dem Stichtag, also bis Ende Juli 2011, abzuschließen.
Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften sind die Angaben der Melderegister über die Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Einrichtungen oft ungenau. Deshalb wird beim Zensus 2011 in diesen Bereichen eine Vollerhebung durchgeführt. Das entsprechende Erhebungsprogramm beschränkt sich dabei auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben die Bewohnerinnen und Bewohner mündlich gegenüber einer Interviewerin oder einem Interviewer die benötigten Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantworten.
Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Obdachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Dort werden die Bewohnerinnen und Bewohner über den Zensus zwar informiert, befragt wird aber die Einrichtungsleitung.
Gebäude- und Wohnungszählung: Wie wird gefragt?
Rund 3 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht eingebunden. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu senden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rückumschlag mit 1,45 € frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik online, auf der ersten Seite des Fragebogens, sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die dafür benötigt werden.
...was wird gefragt?
Bei den Angaben zum Gebäude geht es um Fragen nach der Art des Gebäudes (handelt es sich um ein Wohngebäude oder ein Geschäftshaus mit einer Wohnung?), der Zahl der Wohnungen, dem Gebäudetyp (bspw. freistehendes Haus oder Doppelhaus), dem Jahr der Fertigstellung des Gebäudes, den Eigentumsverhältnissen (bspw. Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, Privatperson, kommunales Wohnungsbaunternehmen) und der Heizungsart (bspw. Fernheizung oder Blockheizung). Bei den Fragen zur Wohnung geht es um die Wohnungsnutzung, d.h. ob die Wohnung vermietet oder vom Eigentümer bewohnt ist. Weitere Fragen beziehen sich auf die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die Eigentumsverhältnisse (ist der Eigentümer eine Privatperson, ein privatwirtschaftliches oder einer öffentliches Unternehmen oder eine Wohnungsgenossenschaft). Die Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Nach der Höhe der Miete wird nicht gefragt.
Datenschutz garantiert,
Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheimgehalten, ausschließlich für statistische Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.
Wo sind weitere Informationen zu finden?
Unter www.zensus2011.de, den Webseiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kann man sich jederzeit umfassend über den Zensus informieren. Alles Wissenswerte zur Durchführung des Zensus in Baden-Württemberg ist auf der Homepage des Statistischen Landesamtes unter www.statistik-bw.de zu finden. Für Fragen ist eine kostenfrei Hotline unter der Nummer 0800 58 87 854 geschaltet.
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Eröffnung des grundlegend sanierten Grüngutplatzes
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- Nutzungsregelungen und Einführung von festen Öffnungszeiten -
Der Grüngutplatz der Gemeinde Aglasterhausen im Bereich Tongrube / Geren erfüllte bisher nicht die Mindestanforderungen, die vom Gesetzgeber und dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis an Grüngutsammel- und Häckselplätze gestellt werden. Im Zuge von umfangreichen Baumaßnahmen wurde daher ein separates Zwischenlager für sickerwasserempfindliches Grüngut (Rasenschnittgut, Gartenabfälle und Laub) angelegt. Das gesamte Sicker- bzw. verunreinigte Niederschlagswasser dieser Fläche wird in einer geschlossenen Grube gesammelt. Außerdem wurden die Lager- und Verkehrsflächen innerhalb des Grüngutplatzes asphaltiert. Auf dem Gelände gilt zukünftig eine Einbahnregelung: Sie fahren über die separate Einfahrt auf das Gelände, laden Ihr Grüngut ab und verlassen den Platz anschließend über die separate Ausfahrt.
Nutzungsregelungen:
Die Nutzung des Grüngutplatzes ist nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen gestattet. Angeliefert werden darf nur Grüngut, das aus der Gemeinde stammt.
Angeliefert werden dürfen ausschließlich folgende, getrennte Grüngutabfälle:
Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (Bündelung nur mit zersetzbarem Garn, keinesfalls mit Draht oder Kunststoff)Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub
Die Anlieferung von
belastetem Grüngut, TreibselWurzelstöcken, Stammholz, Bauholz, KompostgutAltholz, behandeltes Holz jeglicher Art, Sperrmöbel und sonstigen Abfällen
ist verboten.
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Öffnungszeiten:
Die auf dem Grüngutplatz gesammelten Materialien werden einer Weiterverwendung zugeführt: das holzige Material wird dabei gehäckselt und im Biomassekraftwerk in Obrigheim verbrannt. Um die Verwertbarkeit zu erhöhen ist bei der Anlieferung und Lagerung auf eine strikte Trennung zwischen Baumschnitt-, Strauch- und Heckenschnitt auf der einen und Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub auf der anderen Seite zu achten. Erfahrungen in anderen Gemeinden haben gezeigt, dass dies nur dann wirksam umgesetzt werden kann, wenn feste Öffnungszeiten eingerichtet sind, an denen dann auch Betreuungspersonal des landwirtschaftlichen Maschinenrings als Betreiber des Platzes vor Ort ist.
Ab dem 11. April 2012 ist der Grüngutplatz an folgenden Zeiten geöffnet:
Montag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Samstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht zulässig. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
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Sonderschulrektor in Ruhestand verabschiedet
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Plädoyer für Erhalt der Förderschulen
Daudenzell. (ms) In einer Feierstunde an der Gebrüder-Grimm-Schule in Aglasterhausen-Daudenzell erhielt Sonderschulrektor Arno Beckmann von Schulrätin Britta Lorenz seine Entlassungsurkunde. Zahlreiche Gäste würdigten die beruflichen Verdienste des Sonderpädagogen, der seine gesamte berufliche Laufbahn in Daudenzell bestritten hatte.
Sonderschulkonrektor Anton Geier konnte in der voll besetzten Gymnastikhalle der Gebrüder-Grimm-Schule zahlreiche Gäste begrüßen. Unter Ihnen Schulrätin Britta Lorenz vom Staatlichen Schulamt Mannheim, Bürgermeister Erich Dambach, Landrat Dr. Achim Brötel sowie Landtagsabgeordneter Georg Nelius.
Schulrätin Lorenz zeichnete in Ihrer kurzen Ansprache den beruflichen Werdegang von Arno Beckmann nach: Mit dem Abschluss seines Studiums für Grund- und Hauptschullehrer 1972 begann sein beruflicher Werdegang an der Förderschule in Daudenzell. Sein Aufbaustudium für das Lehramt an Sonderschulen schloss er zwei Jahre später und 1976 seine zweite Staatsprüfung ab. Seither tat er als „überaus fleißiger, äußerst pflichtbewusster, sehr engagierter“ Lehrer seinen Dienst und wurde 1980 zum Sonderschulkonrektor der Gebrüder-Grimm-Schule und im April 1998 zu deren Schulleiter befördert. Mit den besten Wünschen für die Zukunft überreichte sie Arno Beckmann seine Entlassungsurkunde.
In den folgenden Grußworten würdigte Erich Dambach die „hervorragende Zusammenarbeit“ und Beckmanns Verdienste um die Gebrüder-Grimm-Schule. In den vergangenen 44 Jahren der Förderschule gab es nur zwei Schulleiter, diese Kontinuität gepaart mit der pädagogischen Einstellung des gesamten Teams seien die Faktoren die diese Schule zu „einer der leistungsstärksten Förderschulen in Baden-Württemberg“ gemacht haben. Auch Landrat Dr. Achim Brötel bescheinigte dem scheidenden Rektor, dass er „Pädagoge mit Leib und Seele“ war: „Ganze Generationen von Schülerinnen und Schülern haben sie durch ihre überaus engagierte Tätigkeit den Weg ins Leben geebnet.“ Dem schloss sich auch MdL Georg Nelius an, der Beckmann als „selbstbewussten und mit viel Zivilcourage ausgestatteten Schulleiter“ charakterisierte.
Walter Zeller, Rektor der GHWRS Aglasterhausen, dankte im Namen aller befreundeten und kooperierenden Schulen für die enge Zusammenarbeit und die außergewöhnliche Leistung. Er verband damit auch seinen ganz persönlichen Dank an einen erfahrenen Pädagogen den er als väterlichen Mentor beschrieb.
Ebenso einig, auch über die Parteigrenzen hinweg, waren sich die Grußwortredner, beim bildungspolitischen Trendthema „Inklusion“ – das Kindern mit Behinderungen, zurückgehend auf eine UN-Konvention, das Recht einräumt eine Regelschule zu besuchen. Sie bejahten ausdrücklich, dass Kinder mit Behinderungen nicht ausgegrenzt werden dürfen – aber eine falsch verstandene Gleichbehandlung ihnen nicht helfen werde. So sprach Landrat Brötel davon, dass Förderschulen darauf ausgerichtet seien, „nicht etwa auszugrenzen, sondern vielmehr innerhalb des Schulsystems bestehende Beeinträchtigungen abzubauen und etwaige Defizite durch eine gezielte Förderung zu kompensieren.“ Sie sei somit „geradezu ein Paradebeispiel richtig verstandener Inklusion“. Mit Ihrer Kritik sprachen Sie dem Noch-Schulleiter Arno Beckmann aus dem Herzen.
Zum Abschluss der Feierstunde, die durch Beiträge der Schüler und Lehrer mitgestaltet wurde, blickte Arno Beckmann stolz auf seine Dienstjahre und das Geleistete zurück. Er habe sich häufig mehr als Manager, denn als klassischen Schulleiter gesehen. So sprach er auch immer von seinem Team, wenn er sich beim Kollegium der Gebrüder-Grimm-Schule nicht nur für die Ausrichtung dieser Feierstunde bedankte. Mit seinem Berufsleben habe es sich verhalten wie in einem Zitat von Confuzius: „Wähle einen Beruf den Du liebst, Du brauchst niemals im Leben zu arbeiten.“
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Steuer-Identifikationsnummer
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Die neue Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und ist seit diesem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an lebenslang geltend. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer und eTIN ('Arbeitgeber-Jahresbescheinigung) und besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Die gesetzliche Grundlage bildet § 139b Abgabenordnung.Zwecks Umsetzung übermittelte jedes Einwohnermeldeamt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeden zum Ablauf des 30. Juni 2007 im Melderegister geführten Bürger. Ab 1. Oktober 2007 wurde mit dem Abgleich der Daten begonnen, d.h. es erfolgte eine Filterung mit dem Ziel,. Doubletten zu ermitteln. Nach Rücksprache mit den Einwohnermeldeämtern wurden diese Doubletten dann entfernt. Dieses Verfahren dauerte deutlich länger, als geplant. ' Im Zeitraum August bis Oktober 2008 werden die Steuer-Identifikationsnummern den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des BZSt mitgeteilt. Die Steuerpflichtigen erhalten - außerdem noch eine Übersicht ihrer gespeicherten Daten und weitere Erläuterungen. Die Nummer ist bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden Melderegisteränderungen (z. B. Sterbefälle, Namensänderungen, usw.) die nach dem 1. 7. 2007 erfolgt sind, zum Teil beim BZSt nicht berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass z. B. verstorbene Personen, oder Personen mit „altem" Namen oder anderen ehemaligen Daten angeschrieben werden.
Die Empfänger der BZSt-Schreiben bitten wir ihre gespeicherten Daten zu überprüfen. Sollten Sie Fehler feststellen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Aglasterhausen, Zimmer 2.
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Umweltzonen f. Luftreinhaltung u. Gesundheitschutz
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Eine gute Luftqualität liegt im Interesse von uns allen und dient in erster Linie dem Gesundheitsschutz der Menschen. Zu den hohen Konzentrationen an Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid in straßennahen Belastungsbereichen tragen wir alle in unserer mobilen Gesellschaft bei. Auf der anderen Seite sind wir häufig selbst betroffen, wenn wir an einer stark befahrenen Straße wohnen. Luftreinhaltung ist deshalb eine Gemeinschaftsaufgabe.
Um die Situation vor allem in Bereichen mit Grenzwertüberschreitungen zu verbessern, wurden in Baden-Württemberg bisher 14 Luftreinhalte- und Aktionspläne für besonders belastete Gebiete erarbeitet. Ein zentraler Bestandteil dieser Pläne sind Umweltzonen mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß. Diese sind mit Einschränkungen verbunden, können aber nicht vermieden werden. Sie sind ein unverzichtbarer Beitrag für eine saubere Luft und bessere Gesundheit vor allem für die Menschen, die in Hauptbelastungsgebieten wohnen, arbeiten oder zur Schule gehen.
Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg
AB WANN UND WO GIBT ES UMWELTZONEN?
Die Umweltzonen gelten ab 1. März 2008 zunächst in folgenden Städten in Baden-Württemberg: Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg, Mannheim, Reutlingen, Tübingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld. Weitere Umweltzonen sind geplant.
UMWELTZONE - WAS IST DAS?
Umweltzonen sind fest begrenzte, meist städtische Gebiete, in denen Fahrverbote für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß gelten. Konzentrationswerte von Feinstaub und Stickstoffdioxid, die über den Grenzwerten liegen, treten in Baden-Württemberg nur in straßennah gelegenen Bereichen auf. Daher kommt bei der Luftreinhaltung dem Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu. Mit den Fahrverboten in Umweltzonen kann die Luftqualität verbessert werden.
Plaketten WIE ERKENNE ICH EINE UMWELTZONE?
Für Umweltzonen wurde in der Straßenverkehrsordnung ein neues Verkehrsschild geschaffen. Auf einem Zusatzschild werden farbige Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben..
WER DARF IN DER UMWELTZONE FAHREN?
In der Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge (Pkw und Lkw) fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten und dies mit einer farbigen Plakette an der Windschutzscheibe nachweisen können. Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen erhalten keine Plakette. Für sie bleibt die Umweltzone gesperrt. IST DAS VERBOT ZEITLICH BEGRENZT?
Um eine dauerhafte Entlastung der Luft zu erreichen, gelten die Verkehrsbeschränkungen in der Umweltzone ohne zeitliche Begrenzung. Die Fahrverbote sind unabhängig davon, ob die aktuelle Luftbelastung an bestimmten Tagen hoch oder niedrig ist.
OHNE ERLAUBNIS IN DER UMWELTZONE?
In einer Umweltzone ohne Plakette oder erteilte Ausnahme zu fahren, kostet 40 Euro Bußgeld und führt zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg. WOZU PLAKETTEN?
Mit den Plaketten werden Fahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß gekennzeichnet. Dies ermöglicht die Kontrolle von Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten. Hierfür sind in der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung vier Schadstoffgruppen festgelegt, die sich an den europäischen Abgasnormen (Euro-Normen) orientieren. Die Plaketten tragen die Nummer der Schadstoffgruppe und haben unterschiedliche Farben. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten keine Plakette.
Ab dem 1. März 2008 dürfen in den acht Umweltzonen in BadenWürttemberg nur noch Fahrzeuge mit einer dieser Plaketten oder mit einer Ausnahmegenehmigung fahren. Weitere Umweltzonen sind vorgesehen. In einer weiteren Stufe ab dem 1. Januar 2012 sind auch Fahrzeuge mit roter Plakette von den Fahrverboten in Umweltzonen betroffen. Weitergehende Fahrverbote für Fahrzeuge mit gelben oder grünen Plaketten sind in Baden-Württemberg derzeit nicht geplant.
Infomaterial zu den Umweltzonen in Baden-Württemberg liegen beim Rathaus in Aglasterhausen, Zimmer 1 aus.
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Pässe und Ausweise rechtzeitig beantragen!
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Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines neuen, biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweises derzeit mindestens 3-4 Wochen dauert. Aus diesem Grunde sollten Sie rechtzeitig die Ablaufdaten Ihrer Ausweisdokumente überprüfen damit einer Urlaubsreise nichts im Wege steht.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung, Passamt, gerne zur Verfügung.
Anfragen und Anträge zur Neuausstellung von Ausweispapieren im Einwohnermeldeamt, Zimmer 2, Frau Weber Tel. 06262- 9200-27 bzw. Frau Blagojevic 9200-26.
Zur Information veröffentlichen wir die Gebührensätze:
Ausstellung eines Reisepasses
an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 59,-- €
an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 €
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,-- €
Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 24 Jahren: 22,80 € (6 Jahre gültig)
Ausstellung eines Personalausweises für Personen ab 24 Jahren 28,80 € (10 Jahre gültig)
eines vorläufigen Personalausweises: 8,-- €
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Meldeportal ab 1.1.2007
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Widerspruchsrecht für Einwohner:
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat aufgrund §29a Absatz 2 Meldegesetz (MG) eine zentrale Stelle der Meldebehörden in Baden-Württemberg bestimmt, die Melderegisterauskünfte erteilt. Dieses Meldeportal nimmt seinen Betrieb ab 01.01.2007 auf.
Die Melderegisterauskünfte über dieses zentrale Meldeportal werden nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit an "Behörden, öffentliche- und nicht öffentliche Stellen" erteilt. Der Datenumfang der kostenpflichtigen Melderegisterauskunft an nicht öffentliche Stellen beschränkt sich auf Familien-, Vornamen und Anschriften. §32a Absatz 2 MG räumt den Betroffenen (Bürger/innen und Einwohner) explizit ein Widerspruchsrecht ein, so dass Melderegisterauskünfte an nicht öffentliche Stellen über dieses Meldeportal nicht automatisiert über das Internet erfolgen. Dieses Widerspruchsrecht gilt nicht für Melderegisterauskünfte, die von nicht öffentlichen Stellen auf sonstigem Anfrageweg (z.B. schriftlich) direkt an die Meldebehörde gestellt werden.
Bitte melden Sie sich im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 2, wenn eine Melderegisterauskunft (zu Ihrer Person) nicht im Internet über dieses zentrale Meldeportal erfolgen soll. Ein möglicher Widerspruch wirkt sich dauerhaft, auch für die Folgejahre aus.
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Familien- und Freizeitbad
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Gönnen Sie sich ein paar Stunden Urlaub vom Alltag in unserem Familien- und Freizeitbad. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer und auch trister werden, bietet es sich ganz besonders an, etwas für die Gesundheit zu tun. Drehen Sie ihre Runden in unserem Hallenbad, entspannen Sie sich in der Sauna oder tanken Sie die Kraft der Sonne in unserem Solarium. Die Kinder können in einem eigenen Becken mit wasserspritzenden Figuren und einer kleinen Rutsche nach Herzenslust plantschen und so erste Erfahrungen mit dem Element Wasser sammeln.
Samstags ist unser Warmbadetag. Die Wassertemperatur ist dabei auf 33° C erhöht und lädt noch mehr zum Verweilen und Entspannen ein.
mehr...
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Solarkataster im Internet freigeschaltet
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Seit einiger Zeit ist das im Rahmen des interkommunalen Forschungsprojektes SUN-AREA erstellte Solarkataster freigeschaltet, an dem sich auch die Gemeinde Aglasterhausen beteiligt hat. Zur Ermittlung des jeweiligen Solarpotentials in den Gemeinden wurden dabei auf Vermessungsflügen Laserscandaten ermittelt, auf deren Grundlage dann die Dachneigung, die Dachausrichtung und der evtl. Schattenwurf durch umliegende Objekt berechnet wurde. Auf Basis dieser Daten haben Frau Prof. Dr. Klärle und ihr Team die optimalen Standorte für Photovoltaikanlagen innerhalb des Untersuchungsgebietes bestimmt. Dabei berechnet SUN-AREA für jede Teilfläche eines Daches die solare Eignung, den potenziellen Stromertrag sowie die zu erzielende CO2 Einsparung.
Das Solarkataster kann im Internet unter www.leader-neckar-odenwald-tauber.de (link:SUN-AREA) oder www.neckar-odenwald-kreis.de - Bürgerservice – eingesehen werden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn dieses zusätzliche Informationsangebot reges Interesse fände.
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Änderung der Kindergartengebühren
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Am 26.07.2011 hat der Gemeinderat die Änderung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für den Kommunalen Kindergarten Aglasterhausen vom 8.7.1986 beschlossen. Die Satzung tritt zum 1. September 2011 in Kraft.
Satzung als PDF
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