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Der Mikrozensus startet wieder
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Ergebnisse aus Vorjahren können unter www.statistik-bw.de abgerufen werden
Ab Februar 2012 startet in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2012. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich rund 48 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt.
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Treppenaufgang zur Schule freigegeben
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Nachdem das Treppengeländer am Aufgang zur Grund- und Werkrealschule angebracht wurde, ist der Schulweg ab sofort für den Fußgängerverkehr wieder freigegeben.
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Geänderte Öffnungszeiten des Grüngutplatzes
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Seit 14. Januar 2012 ist der Grüngutplatz wieder zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mittwoch: 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr Samstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht zulässig. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.
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Landesfamilienpass
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Gutscheinkarten für das Jahr 2012 zum Landesfamilienpass können ab sofort im Rathaus Zimmer 1, unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können beantragen:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Weitere Vergünstigungen durch den Landesfamilienpass
Die Gemeinde Aglasterhausen gewährt Inhabern von Landesfamilienpässen einen Zuschuss von 10 % zu den Kursgebühren der Volkshochschule Mosbach, Außenstelle Aglasterhausen. Dieser wird nach Vorlage des Landesfamilienpasses und des Zahlungsbeleges der VHS in der Gemeindekasse, Zimmer 10, erstattet.
Inhaber von Landesfamilienpässen und deren Kinder erhalten beim Erwerb von Zehnerkarten für das Familien- und Freizeitbad in Aglasterhausen eine Ermäßigung von 50 % auf die jeweiligen Gebührensätze. Die ermäßigten Zehnerkarten sind in der Gemeindekasse im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 10, erhältlich
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Ringbusverkehr - Fahrplan Linie 824
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fahrplan824ab-dez11-2.pdf [25 KB]
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Fälligkeit der Hundesteuer
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Die Gemeindekasse weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.02.2012 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird. Wir bitten die Hundebesitzer, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen diesen Termin einzuhalten und die anfallende Steuer rechtzeitig zu überweisen. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die Hundesteuer termingerecht zum 15.02.2012 belastet.
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Jahresendabrechnung Wasser und Abwasser
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Die mit der Jahresendabrechnung angeforderten restlichen Wasser- und Abwassergebühren für 2011 werden am 15.02.2012 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Barzahler diesen Termin einzuhalten und die Wasser-/Abwassergebühren rechtzeitig zu entrichten, da bei verspätet eingehenden Zahlungen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden müssen. Bezüglich der Erteilung einer Einzugsermächtigung setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse (Tel.: 9200-15) oder mit dem Rechnungsamt (Tel.: 9200-17) in Verbindung.
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Fälligkeit der Grundsteuer und Gewerbesteuer
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Es wurden die Jahresbescheide für die Grundsteuer zugestellt. Wir weisen darauf hin, dass nur Barzahler und Abbucher bei denen sich eine Änderung ergeben hat, einen Bescheid erhalten haben.
Für Abbucher, bei denen sich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung ergeben hat, behält der Jahresbescheid 2011 seine Gültigkeit.
Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.02.2012 die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird. Soweit die Steuerschuldner nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Steuer am Fälligkeitstag auch dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 1. Rate der Steuerschuld termingerecht zum 15.02.2012 belastet.
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Bürgerinformationsveranstaltung am 7.2.2012
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Informationen Ihrer Gemeindeverwaltung zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr
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Bitte beachten Sie die Tempo-30-Zonen
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Immer wieder erhalten wir Hinweise, dass in Wohngebieten zu schnell gefahren wird und dadurch Fußgänger und vor allem Kinder gefährdet werden. Häufig sind es sogar Anwohner selbst, die - meist aus Unachtsamkeit - die zulässige Geschwindigkeit überschreiten.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in unseren Wohngebieten durch die bestehenden Zonenregelungen generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der Tempo-30-Zonen und um gegenseitige Rücksichtsnahme.
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Personalversammlung - Ehrungen/Verabschiedungen
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Ehrungen und Verabschiedungen bildeten den Schwerpunkt der diesjährigen Personalversammlung.
40 Jahre öffentlicher Dienst und Verabschiedung von Frau Marianne Jünger
Nachdem Frau Marianne Jünger bereits von Bürgermeister Dambach, Ortsvorsteher Herkert und den Fraktionsvorsitzenden in einer kleinen Feierstunde im Kreis der Verwaltung geehrt und verabschiedet wurde, erfolgte dies nun auch im größeren Rahmen. Frau Jünger war 38 Jahre bei der Gemeinde Aglasterhausen beschäftigt. Nach insgesamt 40 Jahren im öffentlichen Dienst wird sie in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Frau Jünger war im Rathaus vor allem im Bereich der Sozialen Hilfe und der Rentenangelegenheiten tätig. Hier war sie für die Bürgerinnen und Bürger eine äußerst kompetente, immer hilfsbereite und freundliche Ansprechpartnerin, die stets ein offenes Ohr hatte und auch außerhalb der eigentlichen Antragstellungen mit Rat und Tat zur Seite stand. Auch im Bereich der Friedhofsverwaltung verstand sie es mit ihrer einfühlsamen Art immer, den richtigen Ton bei den Angehörigen zu finden. Außerdem war Frau Jünger noch für die Hallenvermietungen, die Volkshochschule, sowie das Ferien- und Seniorenprogramm zuständig. Bürgermeister Dambach dankte Frau Jünger im Namen der Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich für die geleistete Arbeit und wünschte ihr für die Zukunft alles Gute.
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Das Bild zeigt Frau Jünger mit Ehemann im Kreise einiger Kollegen sowie Bürgermeister E. Dambach, Ortsvorsteher R. Herkert, Personalratsvorsitzende G. Neureither, den Fraktionsvorsitzenden sowie Bürgermeister W. Schirk, ehemaliger Kollege.
25 jähriges Betriebsjubiläum von Frau Ilona Stark
Frau Ilona Stark wurde für 25-jährige Betriebszugehörigkeit bei der Gemeinde Aglasterhausen geehrt. Frau Stark ist seit August 1986 - in diesem Jahr öffnete der kommunale Kindergarten seine Pforten - als Erzieherin bei der Gemeinde Aglasterhausen beschäftigt. In keinem anderen Tätigkeitsbereich der Gemeinde hat es in den letzten 25 Jahren so einschneidende Veränderungen gegeben wie in der frühkindlichen Erziehung. Frau Stark hat diese Entwicklungsprozesse stets aktiv begleitet und mit geprägt. Seit Mai 2009 ist sie im kommunalen Kindergarten „Alte Schule“ in Michelbach tätig. Das Wohl und die umfassende Förderung der ihr anvertrauten Kinder stehen immer im Vordergrund ihres Handelns. Bürgermeister Dambach gratulierte Frau Stark zu ihrem Jubiläum und freute sich, ganz besonders, dass der kommunale Kindergarten über so hochqualifizierte Mitarbeiter wie Frau Stark verfügt.
Verabschiedung von Frau Regina Mächler
Nach siebenjähriger Tätigkeit verabschiedete Bürgermeister Dambach Fau Regina Mächler in den wohlverdienten Ruhestand. Frau Mächler war als Reinigungskraft in der Grund- und Hauptschule tägig und zeichnete sich besonders durch Ihre Zuverlässigkeit und Genauigkeit aus. Aufgrund Ihrer freundlichen Art erfreute sich Frau Mächler allseits großer Beliebtheit. Auch Frau Mächler wünschte BM Dambach für die Zukunft alles Gute.
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V.L. Frau I. Stark, Frau M. Jünger, Personalratsvorsitzende G. Neureither, Frau R. Mächler sowie Bürgermeister E. Dambach
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Organisatorische Änderungen in der Verwaltung
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Aufgrund des Ausscheidens von Frau Jünger aus dem Dienst der Gemeinde wurde eine Neuaufteilung der Aufgabengebiete erforderlich.
Der Bereich Soziale Hilfen und Renten wurde Frau Martina Elsasser übertragen, die diese Tätigkeiten bereits seit dem 15. November 2011 wahrnimmt. Sie war bisher im Grundbuchamt tätig und ist ab sofort unter der Tel. Nr. 9200-16 zu erreichen (Zimmer 1). Aufgrund Ihrer Teilzeitbeschäftigung hat Frau Elsasser folgende Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Neu eingestellt wurde Frau Stefanie Henn, die als Mitarbeiterin im Grundbuch- und Ordnungsamt unser Team verstärkt, Tel. 9200-37.
Den Tätigkeitsbereich Friedhofsverwaltung, Hallenvermietungen und Volkshochschule, der bisher in die Zuständigkeit von Frau Jünger fiel, wurde Frau Ulrike Walter übertragen, Tel. 9200-25.
Das Fachgebiet „Ordnungsamt“, welches bisher von Frau Walter erledigt wurde, hat Frau Melanie Brauch, die auch gleichzeitig Sachgebietsleiterin im Grundbuchamt ist, übernommen (Tel. 9200-22).
Die Telefon-, Faxnummern sowie Emailadressen sind im Amtsblatt der Gemeinde wöchentlich unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen Aglasterhausen“ veröffentlicht.
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Familienabend der Freiwilligen Feuerwehr
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Der diesjährige Familienabend der Gesamtwehr Aglasterhausen in der vollbesetzten Sporthalle Breitenbronn wurde von der Feuerwehrkapelle mit einem musikalischen Beitrag eröffnet. Einen besonderen Willkommensgruß entrichtete Gesamtkommandant Schulze neben Bürgermeister Dambach, Ortsvorsteher Herkert und Mitgliedern des Gemeinderates vor allem Herrn Kreisbrandmeister Dietz und dem Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes, Herrn Hollerbach. Bereits bei der Begrüßung der beiden Ehrenkommandanten Herrn Kurt Gallion und Herrn Erich Wägele deutete Herr Schulze an, dass an diesem Abend herausragende Ehrungen bevorstehen. Anschließend gab er einen kurzen Überblick über die vielschichtigen Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr und dankte den Frauen und Männern der einzelnen Abteilungswehren für Ihren unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz.
In seinem Grußwort hob Bürgermeister Dambach die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde hervor. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr leistet einen wertvollen Dienst zugunsten des Gemeinwohls. Ganz besonders freute er sich über die große Bereitschaft an Aus- und Fortbildungen teilzunehmen und so zu einer stetigen Weiterentwicklung der Feuerwehr beizutragen.
Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Herr Hollerbach und Kreisbrandmeister Dietz konnten anschließend die Ehrungen vornehmen:
Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Gold an Herrn Kurt Gallion
Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Silber an Herrn Erich Wägele
Verleihung der Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes in Bronze an Herrn Dieter Lenz und Herrn Heinz Lenz
Verleihung der Ehrennadel der Kreisjugendfeuerwehr an Herrn Sven Brunner und Herrn Volker Graßl
Verleihung des Feuerwehr-Ehrenzeichens in Silber an Herrn Uwe Brenner, Herrn Oliver Frey, Herrn Thomas Metzler und Herrn Reinhard Seus
Ehrung von Frau Monika Schäfer für 10 Jahre Leitung der Feuerwehrkapelle Aglasterhausen
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VRN-Entdecker-Ticket speziell für Zu- und Umzügler
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Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet speziell für Zu- und Umzügler das Entdecker-Ticket an. Dabei handelt es sich um ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im VRN-Gebiet, die neu nach Aglasterhausen ziehen oder innerhalb von Aglasterhausen umziehen. Diese neuen Einwohner haben die Möglichkeit, ihre neue Umgebung günstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erkunden. Das Entdecker-Ticket berechtigt einen Monat lang zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Bahnen in der 2. Klasse (bei der DB: RE, RB und S-Bahn) der insgesamt 53 im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen sowie auch in allen Ruftaxilinien im gesamten Gebiet des VRN. Erhältlich ist das Ticket für 51,50 € bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen gegen Vorlage des Gutscheins und der Anmeldebestätigung. Der Gutschein zum Entdecker-Ticket ist im Faltblatt enthalten, das bei der An- bzw. Ummeldung bei m Einwohnermeldeamt ausgegeben wird.
VRN-Service: Tarifauskünfte erteilt der VRN an Werktagen montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr, Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 01805-876 46 36 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz aus Mobilfunknetzen max. 42 Cent pro Minute), im Internet unter www.vrn.de.
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
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Ortsteil Aglasterhausen
"Vorderer Geren -1. Änderung des Bebauungsplanes" Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Inkrafttreten sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften.
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Apfelbaumpflanzaktion der Volksbank Neckartal
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Mitte November überreichte Vorstandsmitglied der Volksbank Neckartal eG Ralf Gallion zusammen mit Geschäftsstellenleiter Reiner Czink zwei Neckartaler-Apfelbaum-Setzlinge an Bürgermeister Erich Dambach, den Ortsvorsteher von Michelbach Herrn Herkert und beide Kindergärten. Bereits vor einigen Jahren startete die Volksbank Neckartal eG mit der Aktion, um diese seltene Apfelsorte in unserer Region wieder heimisch werden zu lassen. Das Team des Kommunalen Kindergartens „Sonnenblume“ Aglasterhausen und des Kommunalen Kindergartens „Alte Schule“ Michelbach haben sich sofort bereit erklärt, mit ihren Kindern die Patenschaft zu übernehmen. So fanden die Neckartaler-Setzlinge in den Kindergärten bzw. unmittelbarer Nähe davon, einen geeigneten Platz. Durch die tatkräftige Unterstützung der Kinder, wurden die Setzlinge schnell gepflanzt. Jetzt hoffen alle, dass die Bäume gut anwachsen und schon bald die ersten Früchte tragen.
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Familienbad sonntags wieder länger offen
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Gönnen Sie sich ein paar Stunden Urlaub vom Alltag in unserem Familien- und Freizeitbad. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer und auch trister werden, bietet es sich ganz besonders an, etwas für die Gesundheit zu tun. Drehen Sie ihre Runden in unserem Hallenbad, entspannen Sie sich in der Sauna oder tanken Sie die Kraft der Sonne in unserem Solarium. Die Kinder können in einem eigenen Becken mit wasserspritzenden Figuren und einer kleinen Rutsche nach Herzenslust plantschen und so erste Erfahrungen mit dem Element Wasser sammeln.
Damit Sie unsere Angebote in den Wintermonaten auch intensiv nutzen können, haben wir ab sofort sonntags wieder durchgehend von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert.
Samstags ist unser Warmbadetag. Die Wassertemperatur ist dabei auf 33° C erhöht und lädt noch mehr zum Verweilen und Entspannen ein.
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Gesplittete Abwassergebühr
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„Ursache“ für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Die Gemeinde Aglasterhausen ermittelt die Menge des anfallenden Abwassers bisher, wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, anhand des auf der Wasseruhr nachgewiesenen Wasserverbrauchs.
Diese Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 im Rahmen eines Rechtsstreits einer Gemeinde aus dem Schwarzwald als rechtswidrig eingestuft. Aglasterhausen ist deshalb verpflichtet, die seitherige Abrechnungspraxis zu ändern.
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird es für zukünftige Abrechnungen notwendig sein, die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) festzusetzen, sondern auch einen Gebührenanteil auf die Beseitigung des Niederschlagswassers zu berechnen. Dies bedeutet für zukünftige Abrechnungen, dass die Gemeindeverwaltung für jedes Grundstück die Flächen ermitteln muss, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies sind in der Regel alle bebauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück.
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Energiestartberatung
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Energetische Sanierung, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten
Wer Energiesparmaßnahmen in einem Altbau umsetzen oder einen energiesparenden Neubau errichten will, hat viele Fragen und oft keine Antworten. Welche Möglichkeit der Sanierung habe ich? Was ist sinnvoll, was weniger? Was erreiche ich damit? Was kosten mich diese Maßnahmen und wie finanziere ich das alles? Diese grundsätzlichen Fragen können ihnen Mitarbeiter der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis (EAN) kompetent beantworten. Dazu bietet die EAN kostenlose und individuelle Energieberatungen sowie neutrale und unabhängige Informationen zur energetischen Sanierung, über erneuerbare Energien oder deren Fördermöglichkeiten an. Die nächsten Termine finden am Donnerstag, 09. Februar 2012 von 14 bis 18 Uhr im Rathaus Aglasterhausen statt. Terminvereinbarungen bei Frau Lackner 06262/9200-11 oder direkt im Internet.
Anmeldung zur Energiestartberatung
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Bestellung von Brennholz
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Forstrevierleiter Hartmut Friedel teilt mit, dass ab Oktober wieder die Sprechstunden im Bauhof Aglasterhausen stattfinden (Tel. 5577). Brennholz bitte so früh als möglich bestellen. Brennholz in langer Form ist Holz, das aufgearbeitet ist und an einen befahrbaren Weg gezogen ist. Wichtig: Zum Aufarbeiten von Brennholz lang ist Sicherheitsausrüstung (Helm, Schnittschutzhose, Handschuhe, Sicherheitsschuhe) vorgeschrieben. Es kann auch Schlagraum und Durchforstungen bestellt werden. Hierbei ist neben der Sicherheitsausrüstung auch ein MS-Lehrgang vorgeschrieben.
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Sprechstunden von Forstrevierleiter Friedel
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Die Sprechstunden von Forstrevierleiter Friedel sind jeden 1. Mittwoch im Monat im Komm-In Schwarzach, Telefon 920930, jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat im Bauhof Aglasterhausen, Tel. 5577 und jeden 3. und 5. Donnerstag im Monat im Bürgerbüro Neunkirchen, Telefon 921211, jeweils von 16.00 bis 17.30 Uhr.
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Veröffentlichung von Altersjubilaren
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Wir veröffentlichen die Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr in unserem Amtsblatt, falls dies von den Betroffenen nicht ausdrücklich untersagt wird. Neu hinzu kommen daher alle Einwohner der Gemeinde Aglasterhausen, die im Jahr 2012 das 70. Lebensjahr erreichen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, bitten wir dies umgehend beim Bürgermeisteramt Frau Walter Tel. 9200-25 zu melden.
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Ticket 24 und Ticket 24 Plus
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Im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 2, kann das Ticket 24 zu 14.30 Euro und das Ticket 24 Plus zu 20,00 Euro erworben werden. Alle anderen Tickets sind nicht bei der Gemeinde erhältlich.
Das Ticket 24 gilt für Einzelreisende, das Ticket 24 PLUS für Gruppen bis zu 5 Personen (hierbei werden Kinder unter 6 Jahren nicht mitgezählt) oder Eltern/Großeltern mit einer beliebigen Anzahl an eigenen Kindern/Enkelkindern bis 14 Jahre.
Beide Tickets gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden, bei Entwertung am Samstag sogar bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr. Und wenn ein Feiertag direkt an das Wochenende anschließt, gilt das Ticket auch noch an dem Feiertag. An Ostern beispielsweise gilt das Ticket 24 bei Entwertung am Karfreitag bis Ostermontag und damit vier Tage lang.
Das Ticket 24 und das Ticket 24 PLUS berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) im Verbundgebiet innerhalb der Geltungsdauer.
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Pässe und Ausweise rechtzeitig beantragen!
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Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines neuen, biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweises derzeit mindestens 3-4 Wochen dauert. Aus diesem Grunde sollten Sie rechtzeitig die Ablaufdaten Ihrer Ausweisdokumente überprüfen damit einer Urlaubsreise nichts im Wege steht.
Gebührensätze der Pässe und Ausweise
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Ergebnisse der Wasseruntersuchungen
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Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach hat die Ergebnisse der Wasseruntersuchungen für Aglasterhausen und Ortsteile veröffentlicht:
Ergebnisse als PDF [95 KB]
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Landesfamilienpass
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Landesfamilienpass
Gutscheinkarten für das Jahr 2012 zum Landesfamilienpass können ab sofort im Rathaus Zimmer 1, unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können beantragen:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.
Weitere Vergünstigungen durch den Landesfamilienpass
Die Gemeinde Aglasterhausen gewährt Inhabern von Landesfamilienpässen einen Zuschuss von 10 % zu den Kursgebühren der Volkshochschule Mosbach, Außenstelle Aglasterhausen. Dieser wird nach Vorlage des Landesfamilienpasses und des Zahlungsbeleges der VHS in der Gemeindekasse, Zimmer 10, erstattet.
Inhaber von Landesfamilienpässen und deren Kinder erhalten beim Erwerb von Zehnerkarten für das Familien- und Freizeitbad in Aglasterhausen eine Ermäßigung von 50 % auf die jeweiligen Gebührensätze. Die ermäßigten Zehnerkarten sind in der Gemeindekasse im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 10, erhältlich
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Neubaugebiet Schneidersberg I
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- Attraktives Bauplatzangebot -
Die umfassenden Bauarbeiten haben sich wahrlich gelohnt: wo vor einigen Monaten noch mächtige Gebäude standen, ist zwischenzeitlich in herrlicher Lage das schmucke Neubaugebiet „Schneidersberg I“ entstanden. Erfüllen Sie sich hier Ihren Traum nach einem Eigenheim; die insgesamt 13 Bauplätze laden Sie herzlich ein.
Der Bauplatzpreis beträgt 125,-- €/qm; und beinhaltet sämtliche Erschließungsleistungen der Gemeinde.
Als familienfreundliche Gemeinde freuen wir uns natürlich ganz besonders, wenn Familien mit Kindern ihren Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ realisieren können. Aus diesem Grund gewähren wir je Kind eine Ermäßigung von 2.500,-- €. Diese Ermäßigung erhalten Sie übrigens auch nachträglich für Kinder, die bis zu 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden; planen Sie Ihr Haus also ruhig etwas größer ;-)
Für nähere Informationen zu diesem herrlichen Baugebiet steht Ihnen Herrn Steck, Tel. 06262 / 9200-14 jederzeit gerne zur Verfügung.
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Zugriffe heute: 31 - gesamt: 33648.
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
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"Schneidersberg II"
Inkrafttreten sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften Der Aglasterhausen hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2011 "Schneidersberg II" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 19.07.2011 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.
Der Planbereich wird begrenzt:
im Westen : durch den bestehenden Siedlungsrand entlang der Ostlandstraße im Norden : durch die ganz oder teilweise einbezogenen Grundstücke Flst.Nr. 818, 984, 993, 994, 997, 1009, 1014 im Osten : durch das teilweise einbezogene Flst.Nr. 1040 im Süden : durch die Ausgleichsflächen entlang des Wirtschaftsweges Flst.Nr. 1065/1, das Baugebiet "Schneidersberg I" und die Ostlandstraße
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 24.05.2011.
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Bushaltestellen für den Ringbusverkehr
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Die Bushaltestellen der neuen Buslinie 824 – Kleiner Odenwald weichen teilweise von den üblichen Haltestellen ab. In Michelbach fährt der Ringbus mit einige Fahrten auch das Seniorenheim „Glück im Winkel“ an. Da der Bus bei diesen Fahrten aufgrund des Umlaufs nicht die Haltestelle „Adler“ anfahren kann, wurde kurz nach der Einmündung der Bürgermeister-Wagner-Straße / Sonnenhalde in Fahrtrichtung Schwarzach die neue Bushaltestelle „Bollenberg“ eingerichtet.
In Daudenzell befindet sich die Haltestelle für den Ringbus im Bereich der Zeller Mühle.
Wir bitten um Beachtung.
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Vergnügungssteuer, Anzeigepflicht
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Die Gemeinde Aglasterhausen erhebt eine Vergnügungssteuer aufgrund der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Geräte aufgestellt sind (Aufsteller).
Anzeigepflichtig ist neben dem Steuerschuldner der Besitzer, der für die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten oder Grundstücke. Die Aufstellung und die Abschaffung eines Gerätes ist der Gemeinde Aglasterhausen innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Steueramt, Frau Nau, Tel. 06262 / 9200-17, zur Verfügung.
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Der neue Personalausweis!
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Seit dem 1.11.2010 kann der neue Personalausweis beantragt werden.
Sie können sich unter www.personalausweisportal.de ausführlich über die Funktionen des neuen Ausweises informieren. Ebenso stehen die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Die Gebühren für den neuen Ausweis: - Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig) - Ausstellung eines Personalausweises für Personen ab 24 Jahren 28,80 € (10 Jahre gültig) Diese Gebühren gelten seit dem 01.11.2010!!!
Die Passbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die bisherigen Personalausweise auch nach Einführung des neuen Personalausweises weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
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Standort der Altglas-Sammelcontainer
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Seit 1.6.2010 befinden sich die Altglas-Sammelcontainer, die vorübergehend am Buswendeplatz an der Hausener Straße am Ortseingang Daudenzell aufgestellt waren, an ihrem neuen Standort an der Wendeplatte am Ende des Gewerbegebietes „Im oberen Tal“.
Wir bitten um Beachtung.
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Familien- und Freizeitbad Aglasterhausen
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Gönnen Sie sich regelmäßig für ein paar Stunden "Urlaub vom Alltag" und nutzen Sie die vielfältigen Freizeitangebote in unserem Familien- und Freizeitbad. Ob Sie Erholung suchen, sich fit halten oder einfach nur Spaß haben wollen - in unserem Hallenbad sind Sie uns herzlich willkommen.
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Einwohnerzahlen der Ortsteile
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Amtsblatt - Online
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Auf dieser Seite stellen wir Ihnen normalerweise das gemeinsame Amtsblatt der Gemeinden Aglasterhausen Neunkirchen und Schwarzach im PDF-Format zur ständigen Einsicht zur Verfügung. Durch die Umstellung auf den neuen Verlag kann das Amtsblatt-Online zur Zeit jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden.
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Wetter

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Letzte Änderung
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Immer up to date: Letzte Änderung am Donnerstag, 2. Februar 2012 um 17:56:02 Uhr.
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