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Baumaßnahmen / Vorhaben

Bebauungsplan "Schneidersberg II" - Offenlegung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Aglasterhausen
Bebauungsplan „Schneidersberg II“


Offenlegung nach § 3 (2) BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2010 den Planentwurf zum Bebauungsplan „Schneidersberg II“ gebilligt und die Planung für die Offenlegung und Behördenbeteiligung gemäß § 3 (2) in Verbindung mit § 4 (2) BauGB freigegeben.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Norden : durch die ganz oder teilweise einbezogenen Grundstücke Flst. Nr. 818, 984, 993, 994, 997 1009, 1014
im Westen : durch den bestehenden Siedlungsrand entlang der Ostlandstraße
im Osten : durch das teilweise einbezogene Flst. Nr. 1040
im Süden : durch die Ausgleichsflächen entlang des Wirtschaftsweges Flst. Nr. 1065/1, das Baugebiet „Schneidersberg I“ und die Ostlandstraße:

Anlage 2 a - Bebaungsplan [2.549 KB]



Ziel und Zweck der Planung

Aufgrund fehlender Bauflächenreserven für Bauwillige wurde im Laufe des Jahres 2008 ein städtebaulicher Rahmenplan für die gesamte, 13,6 ha große Entwicklungsfläche „Schneidersberg“ erstellt, um die städtebauliche Entwicklung dort vorzubereiten. Der erste Realisierungsabschnitt „Schneidersberg I“ mit 14 Wohnbaugrundstücken ist mittlerweile erschlossen.

Aufgrund der anzunehmenden weiteren Zuwanderung, basierend auf der positiven strukturellen Entwicklung der Gemeinde Aglasterhausen und der verbesserten Anbindung an den schienengebundenen ÖPNV durch den Anschluss an das S-Bahn-Netz des VRN, wird es erforderlich, die nächsten Bauabschnitte des Entwicklungsgebiets „Schneidersberg“ planungsrechtlich zu sichern, um weiteres Wohnbaugelände zur Verfügung stellen zu können. Der erschließungstechnische Zusammenhang bei Entwässerung und Straßenentwurf macht dabei die planerische Gesamtbetrachtung erforderlich.

Das geplante Baugebiet „Schneidersberg II“ soll daher, aufgeteilt in entsprechende bedarfsgerechte Planungsabschnitte, der anzunehmenden langfristigen Nachfrage nach Wohnbauland in Aglasterhausen Rechnung tragen. Der Bebauungsplan soll vor diesem Hintergrund die bedarfsorientierte, abschnittsweise Erschließung einer bereits weitgehend im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche vorbereiten.

Der Bebauungsplan regelt Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung der Grundstücke und deren Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz. Zum Bebauungsplan werden gleichzeitig örtliche Bauvorschriften erlassen.

Änderung des Flächennutzungsplans

Aufgrund einer anderen Flächenabgrenzung am Nord- und Ostrand des geplanten Baugebiets wird eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren nach § (3) BauGB erforderlich. Im Zuge des Parallelverfahrens wird zudem der Flächennutzungsplan im Bereich der ehemaligen Möbelzentrale Gehrig an die im Bebauungsplan „Schneidersberg I“ vorgenommene Umnutzung angepasst. Die Darstellung in dieser Zone wird von Mischbau- auf Wohnbaufläche abgeändert.

Umweltbezogene Informationen

Gemäß § 2 (4) BauGB wurde zu den Belangen des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert. Zusätzlich liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung vom 26.07.2010Artenschutzrechtliche Prüfung vom 30.03.2010
Stellungnahme des Landratsamts zur Bewältigung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, zum Bodenschutz, zum Umgang mit Immissionen und Altlasten und zum Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vom 17.07.2009
OffenlegungDer Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften werden jeweils mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den weiteren umweltbezogenen Informationen


vom 27.09.2010 bis 29.10.2010

im Rathaus der Gemeinde Aglasterhausen zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Alle Planunterlagen stehen im Zeitraum der Offenlegung zusätzlich als PDF-Dateien im Internet unter www.aglasterhausen.de zur Einsicht und zum Download bereit.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planentwürfen vorgetragen werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Aglasterhausen, den 16. September 2010


Erich Dambach
Bürgermeister

Anlage 1 - Begründung mit Umweltbericht [4.295 KB]

Anlage 2b - Textliche Festsetzungen [748 KB]

Anlage 3 - Artenschutzrechtliche Prüfung [97 KB]

Anlage 4 a - Grünordnerischer Beitragsbericht [891 KB]

Anlage 4 b - Grünordnerischer Beitragbestandsplan [977 KB]

Anlage 5 - Gestaltungsplan [3.710 KB]

Anlage 6 - Geländeschnitt 1 [221 KB]

Anlage 7 - Geländeschnitt 2 [131 KB]

Anlage 8 - Aufhebungsplan [8.649 KB]

Behandlung Anregungen Frühzeitige Beteiligung [134 KB]





- Attraktives Bauplatzangebot -

Die umfassenden Bauarbeiten haben sich wahrlich gelohnt: wo vor einigen Monaten noch mächtige Gebäude standen, ist zwischenzeitlich in herrlicher Lage das schmucke Neubaugebiet „Schneidersberg I“ entstanden. Erfüllen Sie sich hier Ihren Traum nach einem Eigenheim; die insgesamt 13 Bauplätze laden Sie herzlich ein.

Der Bauplatzpreis beträgt 125,-- €/qm; und beinhaltet sämtliche Erschließungsleistungen der Gemeinde.

Als familienfreundliche Gemeinde freuen wir uns natürlich ganz besonders, wenn Familien mit Kindern ihren Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ realisieren können. Aus diesem Grund gewähren wir je Kind eine Ermäßigung von 2.500,-- €. Diese Ermäßigung erhalten Sie übrigens auch nachträglich für Kinder, die bis zu 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden; planen Sie Ihr Haus also ruhig etwas größer ;-)

Für nähere Informationen zu diesem herrlichen Baugebiet steht Ihnen Herrn Steck, Tel. 06262 / 9200-14 jederzeit gerne zur Verfügung.





Neubaugebiet "Schneidersberg I" in Aglasterhausen

Grundlegende Weichenstellung für das geplante Neubaugebiet
„Schneidersberg I“ in Aglasterhausen getroffen


Mit dem Kauf der ehemaligen Möbelausstellungshallen mit angegliedertem Bürogebäude im Bereich Uhlandstraße / Adlerweg hat die Gemeinde Aglasterhausen eine grundlegende Weichenstellung für das geplante Neubaugebiet „Schneidersberg I“ getroffen.

Bereits vor zwei Jahren wurde das landwirtschaftliche Betriebsgelände der Familie Gruppenbacher – mit Ausnahme des Wohnhauses – erworben und damit die Voraussetzung für die Entwicklung des Neubaugebietes „Schneidersberg I“ geschaffen. Dieses Neubaugebiet, das sich in seiner Ausdehnung vom nördlichen Rand des Baugebietes „Mosbacher Pfad IV“ bis zur Straße Schneidersberg erstrecken wird, ermöglicht eine optimale Abrundung des Ortes. Die Erschließung wird entsprechend dem Bedarf in mehreren Abschnitten erfolgen. Nach dem jetzigem Stand der Entwicklung ist davon auszugehen, dass dieses Gebiet den Bauplatzbedarf der nächsten 20 bis 25 Jahre abdecken wird.

Durch den nun getätigten Kauf der ehemaligen Möbelausstellungshallen mit angegliedertem Bürogebäude ist es der Gemeinde möglich, eine bisherige Gemengelage aufzulösen und innerhalb des gesamten Gebietes eine homogene Wohnbebauung umzusetzen. Die Gemeinde Aglasterhausen nimmt sich damit in vorbildlichster Weise dem Thema „Reduzierung des Flächenverbrauchs durch Nutzung von innerörtlichen Potentiale“ an, in dem eine bisher größtenteils leerstehende Gewerbebrache beseitigt und eine Wohnbebauung umgesetzt wird. Diese Maßnahme kommt neben dem geplanten Neubaugebiet auch der bereits bestehenden Wohnbebauung in diesem Bereich zugute. Der Aufkauf und der Abbruch der ehemaligen Betriebsgebäude bildete deshalb auch eines der wesentlichsten Ziele innerhalb der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortsmitte Aglasterhausen“ im Rahmen des Landessanierungsprogramms.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November 2008 den entsprechenden Abbruchgesuchen für die ehemalige Möbelzentrale Gehrig und die ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäude Gruppenbacher zugestimmt. Der Abbruch dieser Gebäude wird im Frühjahr 2009 erfolgen.

Der erste Bauabschnitt innerhalb des geplanten Neubaugebietes, der im Jahr 2009 erschlossen werden soll, wird sich auf das Areal der ehemaligen Möbelzentrale Gehrig konzentrieren. Das Ingenieurbüro für Kommunalplanung erarbeitet hierzu bereits das Bebauungskonzept, das Anfang des kommenden Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Bauwillige, die sich für einen Bauplatz in diesem Bereich interessieren, können sich bereits jetzt mit Herrn Steck unter Tel. 9200-14 in Verbindung setzen, der gerne näher Auskünfte erteilt.





Friedhof Michelbach



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Der Friedhofsparkplatz in Michelbach wurde neu angelegt.

Desweiteren wurden die Hauptwege im Friedhof erneuert.



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Neubaugebiet Holderbusch



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Die Erschließung des Neubaugebietes „Holderbusch II“ in Aglasterhausen ist schon lange abgeschlossen. Viele Bauherren haben ihre Häuser schon fertiggestellt.



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