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Zeitliche Übersicht der Gemeinderatsinformationen
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Gemeinderatsinformation vom 26.01.2010
Gemeinderatsinformation vom 02.03.2010
Gemeinderatsinformation vom 05.10.2010
Gemeinderatsinformation vom 30.11.2010
Gemeinderatsinformation vom 22.02.2011
Gemeinderatsinformation vom 22.03.2011
Gemeinderatsinformation vom 19.04.2011
Gemeinderatsinformation vom 24.05.2011
Gemeinderatsinformation vom 26.07.2011
Gemeinderatsinformation vom 27.09.2011
Gemeinderatsinformation vom 31.01.2012
Gemeinderatsinformation vom 27.03.2012
Gemeinderatsinformation vom 22.05.2012
Gemeinderatsinformation vom 10.07.2012
Gemeinderatsinformation vom 11.09.2012
Gemeinderatsinformation vom 25.09.2012
Gemeinderatsinformation vom 27.11.2012
Gemeinderatsinformation vom 29.01.2013
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 29.01.13
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Ehrung von Blutspendern
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schmitt und Herrn Gürtler von der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes begrüßen. Blutspender sind stille Lebensretter – mit diesen einleitenden Worten hieß Herr Dambach die Bürgerinnen und Bürger willkommen, die im Rahmen der Gemeinderatsitzung für regelmäßiges Blutspenden geehrt wurden. Jeder Blutspender trägt dazu bei, anderen Menschen zu helfen und Leben zu retten. Blutspender generell und insbesondere die jenigen, die für eine Vielzahl von Spenden ausgezeichnet werden, verdienen deshalb die besondere Anerkennung der Gemeinde. Das Spenden von Blut ist ein Musterbeispiel für eine selbstlose Opferbereitschaft. Jemand spendet Blut, welches für sich selbst entbehrlich ist, für andere jedoch lebensrettend sein kann. Kein Geld der Welt kann dies ausgleichen, denn das Leben ist und bleibt unbezahlbar – das Kostbarste was wir Menschen haben.
Folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen wurden für regelmäßiges Blutspenden geehrt:
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Gunther Koch Frau Christine Kretz Herr Chris Meßler Frau Christiane Rapp Frau Stefanie Sakanovic Herr Friedrich Schuller Herr Michael Walch
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl für 25-maliges Blutspenden erhalten:
Frau Kirsten Bock Frau Waltraud Gallion
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 50-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Friedbert Frei Frau Friedhilde Haaß
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Dank sagte Bürgermeister Dambach auch den Vertretern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes für die wie immer vorbildliche Organisation des Blutspendetermins in Aglasterhausen.
Sanierung des Wohnquartiers „Untere Straße / Entengasse / Am Kirchplatz“ in Aglasterhausen; hier: Vorstellung der Entwurfsplanung und Beschluss zur Durchführung der Maßnahme
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Kuk vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung begrüßen. Mit Zuwendungsbescheid vom 12. März 2008 wurde die Gemeinde Aglasterhausen mit der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Aglasterhausen“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die Sanierung des Wohnquartiers „Untere Straße / Entengasse / Am Kirchplatz“ und die Erneuerung der Brücke in der Unteren Straße waren als wichtige kommunale Maßnahmen Gegenstand der damaligen Antragsstellung.
Im Jahr 2012 haben die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Brücke in der Unteren Straße begonnen. Nach Fertigstellung der neuen Brücke soll entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 25. Mai 2012 in diesem Jahr als 2. Bauabschnitt die Sanierung der Straßen „Untere Straße / Entengasse / Am Kirchplatz“ erfolgen. Aufgrund des schlechten Zustands der Straßen, der erforderlichen Kanalauswechslung und teilweisen Erneuerung der Wasserleitung ist ein Vollausbau erforderlich. Herr Kuk vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung erläuterte den Gemeinderat detailliert die vorgesehenen Maßnahmen.
Für die Durchführung der Maßnahme ist mit folgenden Kosten und Zuwendungen zu rechnen:
Gesamtkosten Straßenbau (Kostenschätzung IFK) 425.000,-- € - Zuwendung LRP (2.600 m⊃2; x 150,-- € x 60 %) 234.000,-- € Zwischensumme 191.000,-- € - Zuwendung Ausgleichstock (30 %) 57.300,-- € Eigenanteil Straßenbau 133.700,-- € + Kosten Kanalisation (Kostenschätzung Wald + Corbe) 137.500,-- € + Kosten Wasserversorgung (Kostenschätzung Wald + Corbe) 92.500,-- € Eigenanteil der Gemeinde Aglasterhausen 363.700,-- €
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Entwurfsplanung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 27.11.12
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Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen (Gesamtwehr); hier: Kostenübernahme für die Erlangung von Führerscheinen zum Fahren von Feuerwehrgroßfahrzeugen
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen, Herrn Burkhard Schulze begrüßen. Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Noch wichtiger als der Erwerb und die Unterhaltung der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstung ist dabei die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen - dies alles unter dem Gesichtspunkt, dass der Feuerwehrdienst auf Freiwilligkeit beruht.
Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr rückt immer mehr die „Führerscheinproblematik“ in den Vordergrund. Verfügt die Gemeinde über ausreichend Feuerwehrangehörige, die die vorhanden Fahrzeuge zum Einsatzort fahren dürfen und können? Es ist dabei zwischen der Tagesverfügbarkeit und der Verfügbarkeit am Abend / an Wochenenden zu unterscheiden. Herr Schulze wies darauf hin, dass neben der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen von Feuerfahrzeugen auch feuerwehrspezifische Ausbildungen erforderlich sind: der / die Fahrer/in muss den Maschinistenlehrgang absolviert haben. Der eigentliche Lehrgang umfasst 40 Ausbildungsstunden, wobei jedoch vorher bereits mehrere Lehrgänge / Ausbildungen zu absolvieren sind.
Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Aglasterhausen künftig die Kosten für die Erlangung für die erforderlichen Führerscheine übernehmen wird.
Neufassung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Aglasterhausen stammt aus dem Jahr 1987. Durch grundlegende Veränderungen im Bestattungswesen und die Aufnahme neuer Grabarten (Urnen- und Rasenurnengräber, Grabfeld für Schmetterlingskinder) wurde nun eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich. Die eigentlichen Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren wurden letztmals 2006 erhöht. Aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen und im Hinblick auf die in allen Friedhöfen getätigten Investitionen wurde eine Anpassung der Gebühren notwendig. Die Erhöhungen betragen im Durchschnitt 15 %. Im Hinblick darauf, dass die letzte Erhöhung 6 Jahre zurückliegt und die nun beschlossenen Gebühren bis Ende 2015 stabil bleiben werden, bedeutet dies für den Zeitraum eine Erhöhung die unter der allgemeinen Teuerungsrate liegt.
Sie tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.
Neufassung der Benutzungsordnung für die Sporthalle Michelbach
Da die sanitären Einrichtungen im Untergeschoss der Sporthalle in Michelbach stark renovierungsbedürftig und für einen zufriedenstellenden Sportbetrieb nicht ausreichend waren, wurde im letzten Jahr mit umfangreichen Baumaßnahmen begonnen. Im Untergeschoss wurde dabei ein ca. 6,50 m breiter Anbau realisiert. Da bisher für die Nutzung der Sporthalle keine Umkleideräume zur Verfügung standen, wurde auf der Seite des Gebäudes zum Sportplatz hin ein Vorraum / neuer Hallenzugang (Sporteingang) geschaffen, von dem aus innenliegend eine Treppe zu den neuen Umkleideräumen im Untergeschoss führt. Außerdem wurde die Küche erweitert. Aufgrund der baulichen Veränderungen wurden einige Änderungen in der Benutzungsordnung erforderlich. Der Gemeinderat beschloss daher die Neufassung der Benutzungsordnung, die in diesem Amtsblatt ebenfalls veröffentlicht wird.
Feststellung des Rechnungsergebnisses der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011
Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung das Rechnungsergebnis des Jahres 2011 zur Feststellung vorgelegt. Das Gesamtergebnis blieb sowohl unter dem Volumen des Rekordjahres 2009 als auch unter dem Ergebnis des Vorjahres zurück, stellte sich aber deutlich positiver dar, als es der Haushaltsplan 2011 Anfang des vergangenen Jahres noch vermuten lies. Insgesamt wurde im Rechnungsjahr eine Gesamtsumme von 10.102.968 € abgewickelt, wobei der Verwaltungshaushalt mit 8.878.086 € und der Vermögenshaushalt mit 1.224.882 € abschloss.
Nach dem Haushaltserlass und der Steuerschätzung, die für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 die Grundlage bildeten, musste davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2011 der Verwaltungshaushalt durch Mittel aus dem Vermögenshaushalt auszugleichen ist. Durch die positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer, des Kommunalen Finanzausgleichs sowie auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war es möglich, dass statt der befürchteten „umgekehrten Zuführung“ dem Vermögenshaushalt sogar noch ein Betrag von rd. 254.000 € zugeführt werden konnte. Abzüglich der ordentlichen Tilgung konnten damit für investive Zwecke noch rd. 140.000 € eingesetzt werden, was allerdings im Vergleich zum sehr guten Ergebnis aus dem Jahr 2008 nur noch 12 % der damaligen Nettoinvestitionsrate ausgemacht hat.
Im Haushaltsjahr 2011 konnte mit der umfassenden Sanierung und Erweiterung der Umkleideräume in der Sporthalle Michelbach, der Erneuerung der Treppe zur Schule und Hallenbad und der Erweiterung des Friedhofs Aglasterhausen begonnen werden, sowie laufende Maßnahmen wie die Breitbanderschließung, die Flurneuordnung und die Herstellung des Park and Ride Platzes an der S-Bahn fertiggestellt werden.
Zur Finanzierung der Maßnahmen wurden neben Zuweisungen und Zuschüsse Mittel aus der Allgemeinen Rücklage eingesetzt, die zum Jahresende 2011 noch einen Stand von rd. 1,1 Millionen Euro aufwies. Zusätzlich war die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 750.000 € erforderlich, so dass sich der Schuldenstand zum 31.12.2011 auf rd. 4.521.000 € belief.
Der Gemeinderat stimmte dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 zu und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung einstimmig fest.
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 25.09.12
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Abwasserbeseitigung; Neukalkulation der Zentralen Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr, Beratung und Beschlussfassung der Abwassergebührensätze für die Jahre 2011 bis 2013
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 sind alle Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, rückwirkend zum 01.01.2010 die Abwassergebühren nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt (gesplittet) zu berechnen. Der Gemeinderat und die Bevölkerung wurden hierüber in verschiedenen Sitzungen und Informationsveranstaltungen informiert.
Zur Berechnung der Schmutzwassergebühr wird wie bisher die verbrauchte Frischwassermenge angesetzt.
Bestandteil für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die Größe und der Grad der Versiegelung der angeschlossenen Grundstücksflächen.
Um die erforderlichen Flächengrundlagen für die durchzuführende Kalkulation zu erhalten, erfolgte im Frühjahr 2011 eine Befliegung des Gemeindegebiets zur Erfassung der versiegelten Flächen. In einem umfangreichen Erhebungsverfahren, an dem alle Grundstückseigentümer beteiligt worden waren, wurde für jedes Grundstück die für die Gebührenberechnung relevante versiegelte Fläche ermittelt.
Das Fachbüro Schmidt und Häuser aus Nordheim hat für den Zeitraum von 2010 bis 2013 eine umfassende Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren erstellt. Diese Kalkulation, die dem Gemeinderat als Kontrollinstrument hinsichtlich der Ermittlung der kostendeckenden Gebührenobergrenzen dient, berücksichtigt alle im genannten Zeitraum angefallenen bzw. voraussichtlich anfallenden gebührenfähigen Gesamtkosten, getrennt in Kosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren gilt das Kostendeckungsprinzip, das bedeutet, dass maximal eine Kostendeckung von 100 % angestrebt werden darf. Ergibt sich am Ende des Bemessungszeitraums eine Kostenüberdeckung, so muss diese innerhalb der folgenden 5 Jahre in einer Kalkulation ausgeglichen werden. Eine Kostenunterdeckung kann innerhalb der folgenden 5 Jahre in einer Kalkulation ausgeglichen werden.
Die durch die rückwirkende Kalkulation für den Bemessungszeitraum 2010-2012 entstandene Kostenunterdeckung soll erst ab dem Jahr 2014 ausgeglichen werden, so dass die hierdurch entstehende Gebührenerhöhung erst ab diesem Zeitraum greifen wird. Mit dem Ausgleich der übrigen Vorjahresunter- und –überdeckungen liegt der Gebührensatz
für das Schmutzwasser im Bemessungszeitraum vom 01.01.2010 – 31.12.2012 bei 1,92 € pro m³ und für das Jahr 2013 bei 2,16 € pro m³ für das Niederschlagswasser im Bemessungszeitraum vom 01.01.2010 – 31.12.2012 bei 0,39 € pro m² angeschlossene und überbaute Fläche und für das Jahr 2013 bei 0,42 € pro m² angeschlossene und überbaute Fläche.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2013 zu. Mit diesem Beschluss wird auch in der Gemeinde Aglasterhausen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs umgesetzt und die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01.01.2010 eingeführt.
Abwasserbeseitigung; Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung
Die bisherige Abwassersatzung wurde vom Gemeinderat im Jahre 2000 beschlossen und im Laufe der Jahre verschiedentlich geändert. Grundlage dieser Satzung war das entsprechende Satzungsmuster des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Vor allem aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr aber auch durch die Berücksichtigung verschiedener Entscheidungen in der Rechtsprechung hat der Gemeindetag seine Mustersatzung grundlegend überarbeitet und ein neues Satzungsmuster erstellt, das wiederum als Grundlage für die Neufassung der Abwassersatzung der Gemeinde Aglasterhausen herangezogen wurde.
Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, hinsichtlich der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit der Festsetzung der geänderten Gebührensätze und der Anpassung der Satzung an die geänderte Rechtslage die Abwassersatzung neu zu fassen.
Bericht über die aktuelle Finanzsituation der Gemeinde Aglasterhausen
Zur Darstellung der aktuellen Finanzlage im laufenden Haushaltsjahr mit Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung bis zum Jahresende erhält der Gemeinderat regelmäßig nach der Sommerpause einen Finanzbericht. Auch der Gemeindetag Baden-Württemberg informiert in seinem eigenen Finanzbericht die Kommunen über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung des Landes und deren Auswirkung auf die Gemeinden. Nachdem im vergangenen Jahr die Finanzsituation der Gemeinden mit einer Achterbahnfahrt verglichen wurde, stellt der Gemeindetag unter der Überschrift „Aufwärts auf der Achterbahn“ dar, dass nach dem Einbruch der Kommunalfinanzen im Jahr 2009 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise sich infolge der wirtschaftlichen Erholung auch die Finanzsituation der Kommunen in den Jahren 2010 und 2011 zunächst zögerlich, dann aber spürbar verbessert hat.
Auch in Aglasterhausen hat sich diese Entwicklung so eingestellt. So haben sich die Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Rechnungsergebnis deutlich besser dargestellt, als dies noch Haushaltsplan erwartet worden war. Im Haushaltsjahr 2012 wird sich diese Tendenz voraussichtlich fortsetzen. Durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, Betriebskostenumlagerückzahlungen und anderen Einnahmesteigerungen werden sich Mehrausgaben bei der Straßenunterhaltung und bei Wasserleitungssanierungen auffangen lassen und zudem noch zu einer Erhöhung der Zuführung zum Vermögenshaushalt um 209.000 € auf rd. 352.000 € führen.
Dadurch kann auch im Vermögenshaushalt ohne eine Erhöhung der Kreditaufnahme vornehmen zu müssen, mit dem Ausbau eines Fuß- und Radwegs im Zuge der Ampelerstellung an der Kreuzung B 292 / L 590 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 105.000 € finanziert werden. Die Rücklagenentnahme wird sich allerdings kaum reduzieren, so dass sich diese am Jahresende nur noch wenig über dem vorgeschriebenen Mindestbestand von rd. 170.000 € bewegt. Die Verschuldung der Gemeinde Aglasterhausen wird sich nach Umsetzung der in diesem Jahr vorgesehenen Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 € auf rd. 4,53 Mio. Euro belaufen.
Der Gemeinderat nahm vom Finanzbericht der Verwaltung Kenntnis und war mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einverstanden.
Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für die Gemeinde Aglasterhausen
Nach § 192 des Baugesetzbuches werden bei den Gemeinden zur Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die Amtszeit der Mitglieder des Gutachterausschusses beträgt 4 Jahre. Da die Amtszeit des Gutachterausschusses endet, ist eine Neubesetzung erforderlich.
Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte gehören dem Gutachterausschuss außerdem ein Bediensteter des Finanzamtes als Gutachter sowie ein stellvertretender Gutachter an. Die Bediensteten des Finanzamtes werden von der Finanzbehörde vorgeschlagen und ebenfalls vom Gemeinderat bestellt. Der Gutachterausschuss setzt sich künftig folgendermaßen zusammen:
Vorsitzender: Rainer Herkert Stellv. Vorsitzender: Rudi Mager Stellv. Vorsitzender: Georg Haller Weitere Gutachter: Marion Wild, Hans Götz, Dr. Michael Göring, Karl Gruppenbacher und Bert Schneider
Bedienstete des Finanzamtes: Rolf Engelhardt und Friedhelm Lintz
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 11.09.12
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Aufstellung eines einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; Stellungnahme der Gemeinde Aglasterhausen im Rahmen des laufenden Anhörungsverfahrens (u.a. zum Kapitel „Erneuerbare Energien – Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“)
Nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet ist der Verband Region Rhein-Neckar Träger der Regionalplanung und somit zuständig für die Aufstellung eines einheitlichen Regionalplans für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung haben die Gemeinden Gelegenheit zur vorliegenden Planung Stellung zu nehmen.
Das Kapitel „Erneuerbare Energien (einschließlich Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen) ist derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion in vielen Gemeinden. Der Entwurf des Regionalplanes sieht auch im Bereich „Salzlackenkopf-Meisenberg“ ein Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windenergieanalgen vor. Dieses ca. 67 Hektar große Gebiet erstreckt sich auf die Gemeinden Schönbrunn, Schwarzach und Aglasterhausen. Derzeit laufen unter Einbeziehung der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises sowie deren Ersten Landesbeamten intensive Gespräche über eine planerische Gesamtbetrachtung zwischen dem Gemeindeverwaltungsverband „Kleiner Odenwald“ und der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Eberbach-Schönbrunn“.
Im Rahmen dieses - aus der Sicht der Gemeinde Aglasterhausen beispielhaften und nachahmenswerten - kreisübergreifenden Abstimmungsprozesses soll ein gerechter Ausgleich zwischen der Nutzung der Windenergie und folgenden Belangen erreicht werden:
Schutz der Bevölkerung vor evtl. Beeinträchtigungen durch WindenergieanlagenNaturschutz (insbesondere Artenschutz) Schutz des Landschaftsbildes (Vermeidung von Überfrachtung, Riegelbildung und Verspargelung) Durch die Ausweisung der geplanten Vorrangfläche würde vom Regionalverband eine verbindliche Vorfestlegung getroffen werden, die den weiteren Planungsprozess nicht nur erschweren sondern sogar zu dessen Scheitern führen würde. Die geplante Vorrangfläche des Regionalplans steht der weiteren ergebnisoffenen Suche nach potentiellen Standorten somit entgegen und würde die anstehenden Diskussionen erheblichst belasten. Um diese Vorfestlegungen zu vermeiden, beantragt die Gemeinde Aglasterhausen auf die Ausweisung der geplanten Vorrangfläche zu verzichten. Die beteiligten Gemeinden werden die Flächen im weiteren Planungsverfahren in eigener Zuständigkeit neu bewerten, um zu landschaftsverträglichen Gesamtlösungen für die gesamte Raumschaft zu kommen.
In unmittelbarer „Nachbarschaft“ der Gemeinde Aglasterhausen sind auf der Gemarkung Reichartshausen und Helmstadt-Bargen drei weitere Vorranggebiete geplant. Auch wenn jeder einzelne Standort für sich gesehen für die Gemeinde Aglasterhausen unter dem Gesichtspunkt der „Energiewende“ gerade noch akzeptabel erscheint, so ergibt sich durch die Ausweisung von gleich drei Standorten doch eine erhebliche Beeinträchtigung der Landschaft. Aufgrund dieser massiven Überfrachtung des Landschaftsbildes werden vom Gemeinderat Bedenken gegen die vorliegende Planung vorgebracht.
Erstellung einer Lichtsignalanlage mit Fußgängerfurt an der Kreuzung B 292 / L 590 (Helmstadter Straße); Vorstellung der Entwurfsplanung zum Ausbau von Gehwegen zur Fußgängerampel
Der Kreuzungsbereich B 292 / L 590 (Helmstadter Straße) zählt zu den Unfallschwerpunkten in der Gemeinde Aglasterhausen. Problematisch ist vor allem das Linksabbiegen von der Helmstadter Straße in die Bundesstraße. Dies liegt in erster Linie an dem insgesamt sehr hohen Verkehrsaufkommen, den Sichtverhältnissen und den überhöhten Geschwindigkeiten, die auf der B 292 gefahren werden.
Die Verwaltung hat sich daher schon des Öfteren an das Regierungspräsidium Karlsruhe gewandt, um hier Verbesserungen zu erreichen. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass häufig Fußgänger und Radfahrer die B 292 überqueren und dies ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellt.
Die Prüfungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe haben ergeben, dass eine Verbesserung der Verkehrssicherheit nur durch eine Lichtsignalanlage erreicht werden kann. Da derzeit Überquerungen von Fußgängern und Radfahrern stattfinden, die nicht unterbunden werden können, soll zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zuge des Neubaus der Ampel eine Fußgängerfurt mit Signalisierung eingerichtet werden. Die Kosten für den Bau der Ampel tragen die Straßenbaulastträger Bund und Land.
Die Anbindungen der vorhandenen Geh-/Radwege auf beiden Seiten der Bundesstraße an die Fußgängerampel sind jedoch von der Gemeinde Aglasterhausen zu bauen. Bei Durchführung der Maßnahme ist mit Gesamtkosten einschließlich Ingenieur- und Vermessungsleistungen in Höhe von 65.000,- Euro zu rechnen. Derzeit werden außerdem die Möglichkeiten der Beleuchtung des Weges überprüft; diese sollte dann entlang der Helmstadter Straße bis zum Ortseingang führen.
Der Gemeinderat stimmte dem Neubau der geplanten Ampel und der Übernahme der Kosten für den Ausbau der Gehwege im Ampelbereich zu.
Bürgermeisterwahl 2013
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Erich Dambach endet am 05. April 2013. Herr Dambach wird dann nach vier Amtsperioden und insgesamt 32 Dienstjahren in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Der Gemeinderat setzte den Tag für die Bürgermeisterwahl auf Sonntag, den 03. Februar 2013 fest. Eine eventuell erforderliche Neuwahl findet am 24. Februar 2013 statt.
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters / Bürgermeisterin der Gemeinde Aglasterhausen wird im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 19. Oktober 2012 öffentlich ausgeschrieben. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am 20. Oktober 2012 und endet am 07. Januar 2013.
Abbau von öffentlichen Telefonstellen durch die Deutsche Telekom
Neue Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere die extrem hohe Verbreitung von Handys, haben zu einem sehr starken Rückgang von Nutzung der öffentlichen Fernsprecheinrichtungen geführt. Gemäß einer Übereinkunft der Deutschen Telekom mit den Kommunalen Spitzenverbänden darf die Telekom wenig frequentierte und damit unwirtschaftliche Telefonzellen abbauen, sofern die gemeindliche Gebietskörperschaft auf deren Gebiet die Anlage steht, dem Abbau ausdrücklich zustimmt. Die Telekom hat bei der Gemeinde Aglasterhausen den Antrag eingereicht, öffentliche Telefonzellen abbauen zu dürfen. Das Ansinnen der Deutschen Telekom ist dabei absolut nachvollziehbar: Die äußerst geringen Einnahmen stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Betriebskosten wie Strom, Reinigung, Wartung und Entstörung. Dazu kommen die Kosten für die Beseitigungen von Vandalismus Schäden. Der Gemeinderat stimmte daher dem Abbau an folgenden Standorten zu:
Aglasterhausen, Helmstadter Straße Breitenbronn, Dr.-Hillengaß-Straße Daudenzell, Rathausstraße
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Gemeinderatsinformationen vom 10.07.12
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Polizeiliche Kriminalstatistik und Verkehrsunfalldatenbank 2012
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter des örtlichen Polizeipostens, Herrn Polizeihauptkommissar Martin Ludwig begrüßen. Einleitend stellte Bürgermeister Dambach fest, dass das Thema „Sicherheit und Ordnung“ für die Gemeinden von großer Bedeutung ist. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensqualität unter anderem in einem direkten Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung beurteilten. Auch die Anzahl und Ursachen von Verkehrsunfällen stehen im Mittelpunkt des Interesses der Öffentlichkeit.
Anhand von statistischen Daten erläuterte Herr Ludwig die Sicherheitslage in der Gemeinde Aglasterhausen. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 101 Delikte erfasst. Gegenüber dem Vorjahr, als 161 Straftaten begangen wurden, bedeutet dies einen Rückgang von über 37 %. Den Schwerpunkt bildeten wiederum Diebstahlsdelikte, wobei auch deren Anzahl von 56 auf 31 Delikte sehr stark zurückgegangen ist. Besonders erfreulich ist auch, dass die Jungendkriminalität ebenfalls abgenommen hat. Hier greifen die vielfältigen präventiven Maßnahmen der Polizei. Gerade durch die frühzeitige Einbeziehung der Polizei in die Planung und Organisation von größeren Veranstaltungen war es möglich, die Delikte auch in diesem Bereich deutlich zu reduzieren.
Gestiegen ist dagegen die Anzahl der Verkehrsunfälle in der Gemeinde. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 48 Verkehrsunfälle erfasst. Ursächlich für den Anstieg gegenüber dem Jahr 2010 (32 Verkehrsunfälle) ist auch, dass nun Wildunfälle konsequent aufgenommen werden und deshalb in vollem Umfang in die Statistik mit einfließen.
Bürgermeister Dambach dankte Herrn Ludwig und den weiteren Beamten des örtlichen Polizeipostens Herrn Mager, Herrn Müller und Herrn Braach für die sehr gute Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Neubau der Brücke in der Unteren Straße in Aglasterhausen; hier: Auftragsvergabe
Die Brücke über die Rittersbach in der Unteren Straße in Aglasterhausen ist stark baufällig. Eine umfassende Prüfung der Standsicherheit hat ergeben, dass eine Sanierung der Brückenplatte und der Wiederlager nicht möglich ist. Es werden daher ein Abriss und ein kompletter Neubau der Brücke notwendig. Herr Rieß vom Ingenieurbüro Sack + Partner erläuterte dem Gemeinderat das Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten. Die Firma Mackmull aus Elztal hat dabei mit der Angebotssumme in Höhe von 359.680,24 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat erteilte der Firma den entsprechenden Auftrag.
Kanalauswechslung im Bereich Höhenweg / Im Fuchsbaum hier: Auftragsvergabe
Der Gemeinderat erteilte der Firma HLT aus Neckargerach, die bei der öffentlichen Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, den Auftrag zur Kanalauswechslung im Bereich Höhenweg / Im Fuchsbaum. Die Angebotssumme beträgt 212.457,84 Euro.
Sanierung des Bürgerhauses Breitenbronn, Neckarkatzenbacher Straße 8 und Sanierung des Bürgerhauses Daudenzell, Rathausstraße 2 hier: Auftragsvergaben
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2011 umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Bürgerhäusern in Breitenbronn und Daudenzell beschlossen. Folgende Maßnahmen sind dabei vorgesehen:
Bürgerhaus BreitenbronnSanierung des Daches (Wärmedämmung und Erneuerung Dacheindeckung)AußenanstrichErneuerung der Klappläden auf der Westseite Bürgerhaus DaudenzellEinbau einer Zentralen HeizungErneuerung der FensterSanierung / Erweiterung SanitärbereichSanierung der bestehenden Wohnung Für die erforderlichen Arbeiten wurden beschränkte Ausschreibungen durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte den Auftragsvergabe an folgende Firmen zu, die jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben:
GewerkFirmageprüfte AngebotssummeGipser- und Maler-arbeitenJahn, Obrigheim-Asbach22.698,06 EuroDachsanierung-Dämmung SpeicherdeckeBechthold, Roigheim47.595,18 EuroKunststofffenster-AluklapplädenSüß, Aglasterhausen27.413,42 EuroBlechnerarbeitenElsasser, Obrigheim-Asbach3.684,24 EuroHeizungsinstallationDenz, Reichartshausen19.231,40 EuroSanitärinstallationDenz, Reichartshausen 10.807,41 Euro
Von der Vergabesumme entfallen 66.799,10 Euro auf das Bürgerhaus Breitenbronn und 64.630,61 Euro auf das Bürgerhaus Daudenzell.
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen
Im Rahmen der „Energiewende“ sollen in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Stromes aus heimischer Windenergie bereitgestellt werden. Zur Umsetzung der Energiewende wurde eine Änderung des Landesplanungsgesetzes beschlossen, die für die Gemeinden weitreichende Auswirkung hat. Um die Realisierung von Windenergieanlagen steuern zu können, müssen die Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Konzentrationsflächen ausweisen. Erfolgt dies nicht, führt dies im Ergebnis dazu, dass Windenergieanlagen im Außenbereich grundsätzlich zulässig sind.
Bürgermeister Dambach und Herr Steck erläuterten dem Gemeinderat anschließend die Planungen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn. Im Bereich „Hebert, Bangels / Rehberg“ sind dabei sehr große Flächen für die Windenergienutzung vorgesehen. Da auch die angrenzenden Flächen auf Gemarkung Neunkirchen bestens für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sind, wären in diesen Bereich über 30 Anlagen denkbar. Diese wurde das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit einer planerischen kreisübergreifenden Gesamtbetrachtung notwendig, zu der die Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach bereit sind.
Um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verdeutlichen hat der Gemeindeverwaltungsverband „Kleiner Odenwald“ eine Visualisierung in Auftrag gegeben. Die Gemeinderatsgremien und die Bürgerinnen und Bürger erhalten damit auf der Grundlage eines topographischen Geländemodells maßstäbliche Landschaftsaufnahmen, in die die möglichen Windenergieanlagen hineinprojiziert werden. Diese Visualisierung wird Grundlage der weiteren Beratungen in den Gremien sein.
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Gemeinderatsinformation vom 22.05.2012
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Erneuerung der Brücke in der Unteren Straße in Aglasterhausen
Die Brücke über die Rittersbach in der Unteren Straße in Aglasterhausen (Baujahr 1927) ist stark baufällig. Eine umfassende Überprüfung der Standsicherheit hat ergeben, dass eine Sanierung der Brückenplatte und der Widerlager nicht möglich ist: die vorhandenen Stahlunterzüge weisen durch Wassereintritt starke Korrosionsschäden auf; im Bereich der Widerlager sind außerdem starke Unterspülungen aufgetreten. Es werden daher ein Abriss und ein kompletter Neubau der Brücke notwendig.
Herr Rieß vom Ingenieurbüro Sack + Partner aus Adelsheim erläuterte dem Gemeinderat die vorgesehene Baumaßnahme. Da der Untergrund sehr „schwabbelig und schluffig“ und daher unsicher ist, werden nach den vorliegenden Baugrunduntersuchungen für die Fundamentierung der Widerlager Pfahlgründungen mit einer Tiefe von bis zu 11 Metern erforderlich. Die Brücke erhält eine Fahrbahnbreite von 5 m. Hinzu kommen rechts und links ein Schrambord von 0,5 m und 0,25 m zur Aufnahme des aufgesetzten Geländers.
Herr Ronecker vom Ingenieurbüro Wald + Corbe ging anschließend auf die hydraulische Situation der Rittersbach im Bereich der Brücke in der Unteren Straße ein. Die umfassenden Untersuchungen und Neuvermessungen haben ergeben, dass bei einem sog. hundertjährigen Hochwasserereignis am Rittersbach keine Ausbordungen auftreten.
Die Kosten für den Abbruch und den Neubau der Brücke sowie die notwendigen Angleichungen der angrenzenden Straßen- und auch privaten Grundstücksflächen betragen 598.000,-- Euro. Durch die Förderung im Rahmen des Landessanierungsprogrammes und eine Zuwendung aus dem Ausgleichsstock verbleibt bei der Gemeinde Aglasterhausen ein Eigenanteil von 143.520,-- Euro. Bürgermeister Dambach führte aus, dass diese Förderungen jedoch nur möglich ist, da die Erneuerung der Brücke Teil der umfassenden Gesamtmaßnahme im Bereich des Wohnquartiers Unteren Straße / Entengasse / Am Kirchplatz ist. Die Sanierung dieser Straßenzüge ist im Jahr 2013 vorgesehen und wird bei der Gemeinde Aglasterhausen einen Eigenanteil von ca. 340.000,-- Euro verursachen.
Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragte das Ingenieurbüro Sack + Partner die erforderlichen Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
Anbau eines zusätzlichen Gruppenraumes am kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ in Aglasterhausen
Am kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ ist der Anbau eines weiteren Gruppenraumes zur Schaffung einer zusätzlichen Gruppe zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vorgesehen. Der Gemeinderat sprach sich für eine Auftragsvergabe an folgende Firmen aus, die bei der Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben:
FirmaGewerkgeprüfte AngebotssummeWolbert, AglasterhausenErd-Beton-Maurerarbeiten24.631,00 EuroLang und Schneider, ElztalHolzbauarbeiten13.037,97 EuroBinder, AglasterhausenDachdecker-und Blechnerarbeiten9.375,24 Euro
Sanierung der Brunnenköpfe an den beiden Tiefbrunnen in Aglasterhausen
Die beiden Tiefbrunnen der Gemeinde Aglasterhausen sind im Bereich der Brunnenköpfe und der Abdeckung stark sanierungsbedürftig. Herr Wieland, Abteilungsleiter Technik beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach hat der Gemeinde Aglasterhausen deshalb einen Sanierungsvorschlag unterbreitet, der von Kosten in Höhe von 69.500 Euro ausgeht.
Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Sanierung der Brunnenköpfe entsprechend dem Vorschlag des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach vorzunehmen.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten Aglasterhausen
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt erhebt die Gemeinde Aglasterhausen Elternbeiträge die als sogenannte Landesrichtsätze der gemeinsamen Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, der Evangelischen Landeskirche und der Erzdiözese Freiburg entsprechen. Die Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung liegen sogar deutlich unter diesen Empfehlungen. Vor dem Hintergrund von den höheren Personalausgaben und den gestiegenen Sachaufwendungen wurden die Landesrichtsätze für das neue Kindergartenjahr leicht angehoben. Der Gemeinderat änderte daher die Satzung für die Erhebung von Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten in Aglasterhausen. Die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt in dieser Ausgabe der Gemeindenachrichten.
Beitritt der Gemeinde Aglasterhausen zum Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis
Der Neckar-Odenwald-Kreis plant die Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes, in dem Vertreter der Kommunen, der Landwirtschaft und des Naturschutzes gleichberechtigt vertreten sind. Ziel ist dabei der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung unserer artenreichen Kulturlandschaften. Der Verband nimmt im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine rein beratende Rolle ein und unterstützt und begleitet die Bewirtschafter, Naturschutzverbände und wie Städte- und Gemeinden bei der Landschaftspflege und Entwicklung.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Einrichtung des Verbandes mit einem Personalkostenzuschuss in Höhe von 1,5 Personalstellen. Der Landkreis wird die für die Landesförderung erforderlichen Eigenmittel des Vereins zur Finanzierung einer weiteren halben Personalstelle erbringen. Darüber hinaus wird der Landkreis dem Verein Räume für die Geschäftsstelle sowie die übliche Bürounterstützung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Mittelbedarf der Geschäftsstelle für Reisekosten und kleine Anschaffungen soll dagegen durch Mitgliedsbeiträge der Städte- und Gemeinden sowie sonstiger Vereinsmitglieder gedeckt werden. Für die Gemeinde Aglasterhausen wird dabei ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von 300,-- Euro im Jahr entstehen.
Der Gemeinderat sprach sich für einen Eintritt der Gemeinde Aglasterhausen zum Landschaftspflegeverband Neckar-Odenwald-Kreis aus.
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 27.3.12
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Anbau eines zusätzlichen Gruppenraumes zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren an den kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ in Aglasterhausen hier: Vorstellung der Planung und Beschluss zur Durchführung der Maßnahme
Im kommunalen Kindergarten „Sonnenblume“ bestehen zwei Kleinkindgruppen zur Betreuung von insgesamt 20 Kindern im Alter zwischen einem und drei Jahren. Diese 20 Plätze sind ständig komplett belegt, darüber hinaus besteht eine Warteliste. Zum 01. August 2013 gibt es nach den Vorgaben des Kinderförderungsgesetzes für Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Um diesen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können, ist daher eine Erweiterung des Betreuungsangebotes erforderlich.
Durch den Anbau eines zusätzlichen Gruppenraumes auf der Nordwest-Seite des Gebäudes sollen die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer 3. Kleinkindgruppe geschaffen werden. Die vorhandene Struktur der Garderoben sowie der Ruheraum im bestehenden Kleinkindbereich können von dem neue zu erstellenden Gruppenraum uneingeschränkt mitbenutzt werden; es ist allerdings eine Erweiterung des bestehenden Sanitärraumes zur Schaffung eines zweiten Wickelbereiches erforderlich.
Die Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 122.500,-- Euro. Aufgrund der Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ in Höhe von 70.00,-- Euro ergibt sich ein Eigenanteil der Gemeinde Aglasterhausen von 52.500,-- Euro.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Planung zu. Die Maßnahme soll im November 2012 abgeschlossen sein.
Kanalauswechslung im Bereich Höhenweg / Im Fuchsbaum im Zuge der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung hier: Beschluss zur Durchführung der Maßnahme
Die Gemeinden sind im Rahmen der Eigentkontrollverordnung dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (10 Jahre) ihr gesamtes Kanalnetz zu überprüfen und eine Zustandsbewertung vorzunehmen. Aufgrund der festgestellten Schäden wurde vom Ingenieurbüro Wald + Corbe ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt. Sämtlich vordringliche Schäden, die in geschlossener Bauweise mittels Inline geschlossen werden konnten, wurden in den letzten Jahren bereits behoben. Bei den Maßnahmen, bei denen eine Sanierung nur in offener Bauweise möglich ist, hat der Ausbau des Kanals im Bereich des Höhenweg / Im Fuchsbaum eine sehr hohe Priorität. Der Gemeinderat sprach sich deshalb dafür aus, dass betroffene Kanalstück im Jahr 2012 auszutauschen. Teilweise muss auch die Wasserleitung erneuert werden.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
Nachdem der Haushaltsplan 2012 im Februar im Gemeinderat eingebracht und im Verwaltungsausschuss weiterbehandelt wurde, erfolgte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Beratung und Beschlussfassung des Planwerks. Die Finanzsituation der Gemeinde stellt sich wieder etwas entspannter dar, als dies noch in den beiden vergangenen Jahren der Fall war, wobei aber das hohe Niveau des Jahres 2008 bei weitem noch nicht erreicht ist.
Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans 2012 beläuft sich auf 11.708.770 € und erhöht sich damit um über eine Million Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Verwaltungshaushalt ist mit einer Plansumme von 8.959.790 € aufgestellt. Nach zwei Jahren mit einem negativen Ergebnis kann im Verwaltungshaushalt wieder eine Zuführung an den Vermögenshaushalt veranschlagt werden, die sich mit einem Betrag von 142.650 € allerdings nur knapp über dem Ausgabeansatz für die ordentliche Kredittilgung bewegt, also nur eine unbedeutende Nettoinvestitionsrate zulässt.
In das Planvolumen des Vermögenshaushalts 2012 in Höhe von 2.748.980 € sind verschiedene Investitionen aus dem Vorjahr mit den noch anstehenden Restkosten aber auch neue bedeutende Maßnahmen, wie z.B. die Erneuerung der Brücke in der Unteren Straße, die Erweiterung des Kleinkindbereichs im Kommunalen Kindergarten Sonnenblume, die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik oder die Sanierung der Verwaltungsstellen Breitenbronn und Daudenzell aufgenommen. Abgeschlossen werden sollen im Haushaltsjahr 2012 Maßnahmen wie z.B. die Erneuerung der Treppenanlage zur Grund- und Hauptschule, die Erweiterung der Umkleideräume in der Sporthalle Michelbach oder der Bau einer Unterstellhalle im Gemeindebauhof.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 880.430 € und eine Kreditaufnahme von 150.000 € eingeplant. Durch die vorgesehene Entnahme wird die Rücklage zum Jahresende noch einen Stand von rd. 230.000 € aufweisen, der sich nur noch knapp über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbestand bewegt. Der Schuldenstand beläuft sich nach plangemäßer Kreditaufnahme dann am Jahresende 2012 auf rd. 4.532.900 €, was einer Verschuldung pro Einwohner in Höhe von 930,20 € entspricht.
Katholische Pfarrgemeinde St. Matthäus, Aglasterhausen – katholische öffentliche Bücherei hier: Tätigkeitsbericht 2011 und Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2012
Bürgermeister Dambach stelle dem Gemeinderat kurz den Tätigkeitsbericht 2011 der katholischen öffentlichen Bücherei vor. Das gesamte Team leistet hervorragende Arbeit: dies ist sehr deutlich an den hohen Ausleihzahlen und den vielfältigen Veranstaltungen abzulesen. Besonders hervorzuheben ist das Jubiläum „100 Jahre katholische öffentliche Büchereiarbeit“ und „10 Jahre katholische öffentliche Bücherei Aglasterhausen“. Frau Lichtenberger hat die Leitung nun an Frau Regina Dreßler übergeben. Bürgermeister Dambach wird Frau Ursula Lichtenberger noch den besonderen Dank der Gemeinde Aglasterhausen aussprechen. Bei Frau Dreßler, die dem Team ebenfalls sehr lange angehört, ist die KÖB weiterhin in besten Händen. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Bücherei im Jahr 2012 mit 1.500,-- Euro zu unterstützen.
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Gemeinderatsinformation vom 31.01.12
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Ehrung von Blutspendern
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Schmidt und Herrn Gürtler von der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes begrüßen. „Blutspender sind stille Lebensretter“ – mit diesen einleitenden Worten hieß Herr Dambach die Bürgerinnen und Bürger willkommen, die im Rahmen der Gemeinderatsitzung für regelmäßiges Blutspenden geehrt wurden. Jeder Blutspender trägt dazu bei, anderen Menschen zu helfen und gar Leben zu retten. Die Blutspender generell und insbesondere diejenigen, die für eine Vielzahl von Spenden ausgezeichnet werden, verdienen deshalb die besondere Anerkennung der Gemeinde. Das Spenden von Blut ist ein Musterbeispiel für eine selbstlose Opferbereitschaft: Jemand spendet Blut, welches für sich selbst entbehrlich ist, für andere jedoch lebensrettend sein kann. Kein Geld der Welt kann dies ausgleichen, denn das Leben ist und bleibt unbezahlbar - das Kostbarste das wir Menschen haben.
Folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen wurden für regelmäßiges Blutspenden geehrt:
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhalten:
Frau Kerstin Eckhardt, Aglasterhausen Herr Dr. Michael Göring, Aglasterhausen Frau Dr. Gabriele Kunz, Aglasterhausen Herr Michael Marsch, Aglasterhausen Frau Ilona Stark, Aglasterhausen
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl für 25-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Karlfred Gottmann, Aglasterhausen Frau Christa Volpp, Aglasterhausen Frau Simone Zimmermann, Aglasterhausen-Michelbach
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 50-maliges Blutspenden erhalten:
Frau Trude Schattauer, Aglasterhausen Herr Engelbert Schattauer, Aglasterhausen Herr Andreas Teichtinger, Aglasterhausen
Mit den Eheleuten Schattauer wurden zum ersten Mal in Aglasterhausen zwei Ehepartner gleichzeitig für regelmäßiges Blutspenden geehrt – diese gemeinsame Leistung ist besonders bemerkenswert und verdient eine hohe Anerkennung. Dank sagte Bürgermeister Dambach auch den Vertretern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes für die wie immer vorbildliche Organisation des Blutspendetermins in Aglasterhausen.
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Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf die umweltfreundliche LED-Technik hier: Maßnahmeplan zur schrittweisen Umsetzung
Der Betrieb der Straßenbeleuchtung wurde für Gemeinden in den vergangenen Jahren zunehmend bedeutungsvoller. Die hohen Stromkosten, viele veraltete Leuchten und die neue EU-Richtlinie, die den Verkauf von Quecksilber-Dampflampen ab dem 01. Januar 2016 verbieten, machen eine grundlegende Neugestaltung der Straßenbeleuchtung erforderlich. Die Verwaltung hat daher die EnBW beauftragt, eine Konzeption für die schrittweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die umweltschonende LED-Technik auszuarbeiten. Herr Faska und Herr Blaschek von der EnBW erläuterten dem Gemeinderat umfassend die Vorteile der modernen LED-Technik. Durch den Einsatz von neuen Techniken und Leuchtmitteln kann pro Lichtpunkt bis zu 71 % Strom eingespart werden.
Aufgrund des hohen Investitionsvolumens ist nur eine Umsetzung möglich, die sich auf mehrere Haushaltsjahre erstreckt. Im Rahmen der Haushaltsberatung 2012 wird der Gemeinderat festlegen, in welchem Umfang in diesem Jahr die Straßenbeleuchtung umgestellt wird. Zu beachten ist dabei, dass es im Jahr 2012 noch Zuschüsse des Bundes in Höhe von 25 % gibt. Unter Berücksichtigung dieses Zuschusses sowie einer weiteren Förderung aus dem Ausgleichstock würde sich eine Investition durch eingesparte Stromkosten innerhalb von ca. 4 bis 5 Jahren amortisieren.
Schließung des Solariums im Familien- und Freizeitbad Aglasterhausen
Bürgermeister Dambach weist darauf hin, dass das Solarium im Familien- und Freizeitbad nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und daher aufwendig umgerüstet werden müsste. Da zum 01. November 2012 weitergehende Anforderungen für den Betrieb von Solarien insbesondere für erforderliche Beratungsleistungen des eingesetzten Personales in Kraft treten werden, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, das Solarium außer Betrieb zu nehmen. Die bisherigen Einnahmen des Solariums rechtfertigen zudem keine weiteren Investitionen.
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Gemeinderatsinformation vom 27.09.2011
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Neubau einer Abstellhalle für den gemeindlichen Bauhof
Im Bauhof der Gemeinde Aglasterhausen sind alle überdachten Abstellmöglichkeiten belegt, sodass es derzeit nicht möglich ist, sämtliche Anbaugeräte und Ausstattungsgegenstände wettergeschützt unterzustellen und aufzubewahren. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist der Neubau einer weiteren Abstellhalle erforderlich. Im rückwärtigen Bereich des Bauhofareales soll daher eine Halle von 18,56 m x 8,0 m errichtet werden. Das Gebäude wird mit einem Pultdach mit einer Neigung von 5,7° versehen. Der Gemeinderat stimmte dem Neubau der Halle und der Auftragsvergabe an die Firma Systembau Wolf, die bei der Angebotseinholung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, zu. Die Auftragssumme für die Lieferung und Montage der Halle beträgt 28.600 Euro. Die erforderlichen Erd- und Fundamentarbeiten werden vom Bauhof in Eigenleistung durchgeführt.
Feuerwehrangelegenheiten; Neufassung der Feuerwehrsatzung
Aufgrund von Änderungen des Feuerwehrgesetzes wurde eine Neufassung der örtlichen Feuerwehrsatzung erforderlich. Zu den wesentlichsten Änderungen zählt, dass das Eintrittsalter in die Freiwillige Feuerwehr auf das 17. Lebensjahr herabgesetzt wurde. Jugendliche dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr jedoch nur am Übungsdienst der Einsatzabteilung, nicht aber an Einsätzen teilnehmen. Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Feuerwehrsatzung zu. Ersatzbeschaffungen im Bereich Atemschutz Die Atemschutzgeräte (Pressluftatmer, Atemschutzmasken und Lungenautomaten) zählen zu den wichtigsten Ausrüstungsgegenständen einer freiwilligen Feuerwehr. Die Atemschutzgeräte sind unabdingbar notwendig, um bei einem Einsatz die Sicherheit der Einsatzkräfte der Feuerwehr zu gewährleisten – denn diese müssen nicht nur das Leben anderer retten, sondern auch ihr eigenes schützen. Da einige Geräte ausgemustert werden müssen bzw. die Herstellerfirmen die erforderliche Ersatzteilversorgung einstellen werden, wurden von der Verwaltung Angebote für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen eingeholt. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, der Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte, zum Angebotspreis von 20.468,56 Euro den Zuschlag zu erteilen.
Durchführung von Ufersicherungsmaßnahmen am Rittersbach; hier: Auftragsvergabe
Vor der Einmündung der Rittersbach in die Schwarzbach ist es, bedingt durch die Verlagerung des Bachbettes in den zurückliegenden Jahrzenten zu erheblichen Beeinträchtigungen an den angrenzenden Uferböschungen gekommen, die einer dringenden Sanierung bedürfen. Das Ingenieurbüro Wald und Corbe hat im Benehmen mit dem Landratsamt hierzu einen Sanierungsplan ausgearbeitet, der Grundlage einer beschränkten Ausschreibung war. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Auftrag an die Firma Meny-Bau, Mosbach zu vergeben, die zum Angebotspreis von 24.334,31 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. An dieser Maßnahme wird sich die angrenzende Firma beteiligen, die zur Sicherung ihres Gebäudeareals ebenfalls Arbeiten durchführen muss.
Flächengleicher Gemarkungstausch zwischen den Gemeinden Aglasterhausen und Neunkirchen im Zuge der Schlussvermessung der Kreisstraße K 3936; Breitenbronn-Neunkirchen
Im Jahr 2009 wurde die Kreisstraße zwischen Breitenbronn und Neunkirchen ausgebaut. Auf einer Gesamtlänge von 2,3 km wurde die Fahrbahn von knapp 5 Meter auf durchgängig 6 Meter verbreitert. Dies war nur möglich, weil die privaten Grundstückseigentümer entlang der Ausbaustrecke dem erforderlichen Grunderwerb durch den Landkreis zugestimmt haben.
Durch die Verbreiterung der Fahrbahn hat sich nun im Rahmen der Schlussvermessung die Notwendigkeit eines Gemarkungstausches zwischen den Gemeinden Aglasterhausen und Neunkirchen ergeben. Im Bereich Kiesbuckel verlief bisher die Gemarkungsgrenze direkt neben der Kreisstraße. Durch die Verbreiterung der Fahrbahn wäre ohne den Gemarkungstausch die Situation entstanden, dass die Fahrbahn auf dem Gebiet der Gemeinde Aglasterhausen liegt, während das Seitenbankett einschließlich des Entwässerungsgrabens auf dem Gebiet der Gemarkung Neunkirchen liegt. In anderen Bereichen wäre es genau umgekehrt. Dadurch müssten zusätzliche Grundstücke gebildet und vermessen werden, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre.
Um dies zu vermeiden wurde nun ein Gemarkungstausch vereinbart. Die Grenzänderung umfasst jeweils 847 m²;. Private Grundstücke sind nicht betroffen; alle Teilgrundstücke befinden sich im Eigentum des Neckar-Odenwald-Kreises als zuständigen Träger der Straßenbaulast.
Bericht über die aktuelle Finanzsituation der Gemeinde Aglasterhausen
Regelmäßig nach der Sommerpause erhält der Gemeinderat einen Überblick über die Entwicklung der Gemeindefinanzen im bisher abgelaufenen Jahreszeitraum verbunden mit einer Vorausschau bis zum Jahresende. Der Gemeindetag Baden-Württemberg vergleicht in seinem eigenen Finanzbericht die Entwicklung der kommunalen Finanzen mit einer Achterbahnfahrt. Dieses Bild lässt sich auch für die Gemeinde Aglasterhausen zeichnen. Konnte man in den Jahren 2006 – 2008 nach mageren Vorjahren im Gemeindehaushalt sehr gute Ergebnisse erzielen, hat die Finanz- und Wirtschaftskrise zu einer deutlichen Schieflage bei den Kommunalfinanzen der Jahre 2009 – 2011 geführt.
Für das Jahr 2011 lässt sich allerdings durch die wirtschaftliche Erholung und die wieder steigenden Steuereinnahmen ein Lichtstreifen am Horizont erkennen. Im Verwaltungshaushalt stellen sich vor allem die Verbesserungen im kommunalen Finanzausgleich und bei der Gewerbesteuer so positiv dar, dass sich die umgekehrte Zuführung aus dem Vermögenshaushalt um rd. 111.000 € reduzieren wird. Von der Erwirtschaftung einer Nettoinvestitionsrate ist die Gemeinde damit aber immer noch weit entfernt. Durch diese erfreuliche Entwicklung können im Verwaltungshaushalt auch erhebliche Mehrausgaben, die bei der Unterhaltung der Ortsstraßen, wie z.B. im Gartenweg, in der Uhlandstraße oder in der Ostlandstraße, entstanden sind, aufgefangen werden. Die Maßnahmen im Vermögenshaushalt werden sich wohl im Großen und Ganzen plangemäß umsetzen lassen, so dass sich bei der veranschlagten Rücklagenentnahme nur eine geringfügige Reduzierung ergeben wird.
Der Gemeinderat nahm vom Finanzbericht der Verwaltung Kenntnis und war mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einverstanden.
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Gemeinderatsinformation vom 26.07.2011
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Feuerwehrangelegenheiten; Bestellung des Gesamtkommandanten, der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen
Bürgermeister Dambach freute sich ganz besonders darüber, dass er zu diesem Tagesordnungspunkt die gesamte Führungsmannschaft der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Abteilungswehren und der Feuerwehrkapelle begrüßen konnte.
Gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg i.V.m. § 10 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde Aglasterhausen werden der Gesamtkommandant und sein Stellvertreter durch die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von 5 Jahren in geheimer Wahl gewählt. Diese trifft auch für die Wahl der Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter zu. Herr Kurt Gallion stellte nach 20 Jahren sein Amt als Gesamtkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen zur Verfügung. Ebenso Herr Erich Wägele, der neben dem Amt des stellvertretenden Gesamtkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen noch das Amt des Abteilungskommandanten der Abteilung Breitenbronn auch über 30 Jahre lang inne hatte.
Die im Frühjahr 2011 durchgeführten Wahlen erbrachten folgendes Ergebnis:
Gesamtwehr: Wahl vom 25.05.2011
Kommandant: Burkhard Schulze, An der Tongrube 8, Aglasterhausen (Neuwahl) Stv. Abtlg. Kdt.: Dieter Lenz, Am Rotenberg 2, Michelbach (Neuwahl)
Abteilung Aglasterhausen: Wahl vom 08.04.2011
Kommandant: Wolfgang Engel, Am Rotenberg 15, Michelbach (Wiederwahl) 1. Stv. Abtlg. Kdt.: Volker Brettel, Gartenweg 10, Aglasterhausen (Wiederwahl) 2. Stv. Abtlg. Kdt.: Marcel Schmitt, Eschenweg 1, Aglasterhausen (Neuwahl)
Abteilung Breitenbronn: Wahl vom 15.04.2011
Kommandant: Wolfgang Schwarz, Dr.-Hillengaß-Str. 20 a, Breitenbronn (Neuwahl) 1. Stv. Abtlg. Kdt.: Achim Brück, Eierbergstr. 4, Breitenbronn (Neuwahl) 2. Stv. Abtlg. Kdt.: Jürgen Schoch, Neckarkatzenbacherstr. 22, Breitenbronn (Neuwahl)
Abteilung Michelbach: Wahl vom 23.03.2011
Kommandant: Dieter Lenz, Am Rotenberg 2, Michelbach (Wiederwahl) Stv. Abtlg. Kdt.: Marco Kiefer, Schulstr. 1 a, Michelbach (Wiederwahl)
Feuerwehrkapelle: Wahl vom 13.04.2011
Abteilungsleiterin: Cordula Sigmann, Centstr. 1, 74934 Reichartshausen (Neuwahl) Stellv. Abt.leiter.: Thomas Körbler, Goethestr. 45, Aglasterhausen (Wiederwahl)
Für die Abteilungswehr Daudenzell waren keine Wahlen notwendig, da hier bereits im November 2009 Wahlen durchgeführt wurden.
Abteilung Daudenzell:
Kommandant: Ullrich Jüngert, Rehberg 2, Daudenzell Stv. Abtlg. Kdt.: Gunther Koch, Rathausstraße 13, Daudenzell
Bürgermeister Dambach unterstrich die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr für die Gemeinde und dankte den Gewählten für die Bereitschaft Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen. Da bei allen Gewählten die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Wahl zweifelfrei vorlagen, hat der Gemeinderat der Wahl jeweils einstimmig zugestimmt.
Ernennung von Ehrenkommandanten
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, Herrn Kurt Gallion zum Ehrenkommandant der Gesamtwehr und Herrn Erich Wägele zum Ehrenkommandant der Abteilungswehr Breitenbronn zu ernennen.
Herr Kurt Gallion ist im August 1968 in die Feuerwehr Aglasterhausen eingetreten. Von 1976 bis 1981 war er stellvertretender Abteilungskommandant und von 1981 bis 2006 war er Abteilungskommandant der Feuerwehr Aglasterhausen; von 1991 bis zum jetzigen Zeitpunkt war er Kommandant der Gesamtwehr Aglasterhausen. Zudem ist er noch Mitglied im Ausschuss des Kreisfeuerwehrverbandes des Neckar-Odenwald-Kreises.
Folgende Ehrungen wurden durch den Kreisfeuerwehrverband des Neckar-Odenwald-Kreises bzw. das Land Baden-Württemberg u.a. bereits vorgenommen:
- Feuerwehrehrenzeichen des Landes BW in Silber - Goldene Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes NOK - Deutsches Feuerwehrehrenkreuz in Silber
Herr Erich Wägele ist im August 1974 in die Feuerwehr Breitenbronn eingetreten. Von 1976 bis 1981 war er stellvertretender Abteilungskommandant und von 1981 bis 2011 war er Abteilungskommandant der Feuerwehr Breitenbronn; von 1991 bis zum jetzigen Zeitpunkt war er Stellvertretender Kommandant der Gesamtwehr Aglasterhausen.
Folgende Ehrungen wurden durch den Kreisfeuerwehrverband des Neckar-Odenwald-Kreises bzw. das Land Baden-Württemberg u.a. bereits vorgenommen:
- Feuerwehrehrenzeichen des Kreisfeuerwehrverbandes NOK in Gold - Feuerwehrleistungsabzeichen in Silber - Feuerwehrehrenzeichen des Landes BW in Gold
Herr Kurt Gallion und Herr Wägele sind zwei herausragende Feuerwehrkameraden, die jahrzehntelang in der Feuerwehr Verantwortung übernommen haben. Mit unermüdlichen Einsatz haben sie sich uneigennützig in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen gestellt. Durch ihr enormes Fachwissen und die vorausschauenden einsatztaktischen Planungen konnten die vielen - auch äußerst schwierigen – Einsätze in der gesamten Gemeinde erfolgreich absolviert werden. Herr Gallion und Herr Wägele haben die Freiwillige Feuerwehr geprägt und stetig weiterentwickelt. Auch auf der Ebene des Landkreises und darüber hinaus genießen beide eine hohe Wertschätzung.
Bürgermeister Dambach zeigte sich bei allem Wehmut sehr froh darüber, dass sowohl Herr Gallion als auch Herr Wägele weiterhin der Freiwilligen Feuerwehr Aglasterhausen als aktive Mitglieder verbunden sein werden. Herr Wägele wird auch weiterhin sein Amt des stellvertretenden Kreisbrandmeisters ausüben.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr; hier: Grundsätzliche Festlegungen für das weitere Verfahren
Bereits im Mai des vergangenen Jahres hat der Gemeinderat beschlossen, dass die aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in allen Gemeinden zwingend einzuführende Niederschlagswassergebühr in Aglasterhausen nach den tatsächlich angeschlossenen überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen bemessen werden soll. Die Flächenermittlung erfolgt durch das ALK-Modell mit Befliegung und anschließender Auswertung der Luftbilder unter Einbeziehung der Grundstückseigentümer. Der Gesamtauftrag zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde vom Gemeinderat an die Arbeitsgemeinschaft der Fachbüros Schmidt & Häuser/Schwing & Dr. Neureither vergeben.
Nachdem die Befliegung des Gemeindegebiets Aglasterhausen im März/April diesen Jahres erfolgt ist, sollen nun die Luftbilder für die anstehende Flächenermittlung ausgewertet werden. Um allerdings diese Auswertung durchführen zu können, war die Festlegung von Vorgaben erforderlich, nach denen die unterschiedlichen Flächen zur Gebührenbemessung herangezogen werden sollen.
Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung für die Anwendung der Regelungen der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg ausgesprochen. Danach sollen die versiegelten Flächen jeweils mit einem Faktor multipliziert werden, der die Wasserdurchlässigkeit und die Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten berücksichtigt. Vollständig versiegelte Flächen werden zu 90 %, stark versiegelte Flächen zu 60 % und wenig versiegelte Flächen zu 30 % für die Niederschlagswassergebühr herangezogen.
Weiter hat der Gemeinderat festgelegt, dass Flächen, die an Zisternen mit Überlauf in den Kanal angeschlossen sind, je nach Nutzung des Regenwassers für die Berechnung der Gebühr vermindert werden. So werden bei einer Regenwassernutzung ausschließlich zur Gartenbewässerung die Flächen um 8 m² je Kubikmeter Fassungsvolumen und bei einer Nutzung des Regenwassers im Haushalt oder Betrieb um 15 m² je Kubikmeter reduziert. Dies gilt allerdings nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 Kubikmeter aufweisen.
Zur ausführlichen Information der Bürger über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und insbesondere über die Ergebnisse der Flächenauswertung mit der anstehenden Erhebungsbogenaktion werden noch entsprechende Informationsveranstaltungen stattfinden.
Sanierung des Schulweges (Weg von der Hauptstraße zur Grund- und Hauptschule einschließlich Treppenanlage); hier: Auftragsvergabe für die Tiefbauarbeiten (Straße, Kanal, Wasserleitung)
Im Bereich des Schulweges wird eine komplette Erneuerung des Kanals erforderlich. Durch die beengten Verhältnisse und da sich die Treppenanlage ebenfalls in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, wird ein kompletter Vollausbau notwendig, in dessen Zug auch die Wasserleitung erneuert werden soll. Bei der durchgeführten Ausschreibung hat die Firma HLT, Neckargerach mit einer Angebotssumme in Höhe von 193.837,20 Euro das annehmbarste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die erforderlichen Arbeiten an die Firma HLT zu vergeben.
Änderung der Satzung für die Erhebung der Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten Aglasterhausen
Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt erhebt die Gemeinde Aglasterhausen Elternbeiträge die als sogenannte Landesrichtsätze der gemeinsamen Empfehlung des Städte- und Gemeindetages, der evangelischen Landeskirche und der Erzdiözese Freiburg entsprechen. Die Elternbeiträge für die Kleinkindbetreuung liegen sogar deutlich unter diesen Empfehlungen. Vor den Hintergrund der höheren Personalausgaben und gestiegenen Sachaufwendungen wurden die Landesrichtsätze für das neue Kindergartenjahr leicht angehoben. Der Gemeinderat änderte daher die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für den kommunalen Kindergarten in Aglasterhausen. Die Bekanntmachung dieser Satzung erfolgt in dieser Ausgabe der Gemeindenachrichten.
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Gemeinderatsinformation vom 24.05.2011
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Bebauungsplan „Schneidersberg II“ und örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet „Schneidersberg II“ in Aglasterhausen
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung begrüßen. Herr Glaser erläuterte dem Gemeinderat den Stand des Bebauungsplanverfahrens. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen hat in der Zeit vom 27. September 2010 bis 29. Oktober 2010 stattgefunden; gleichzeitig wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die dabei vorgebrachten Stellungnahmen konnten größtenteils berücksichtigt werden, sodass der Gemeinderat das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss bringen konnte.
Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geren“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Bereits im Jahr 2007 hat sich der Gemeinderat mit einer Änderung des Bebauungsplanes „Vorderer Geren“ befasst. Damals war die Aufteilung eines ca. 3.000 m² großen Grundstückes in drei Einzelbauplätze vorgesehen. Zwischenzeitlich ist ein Eigentümerwechsel eingetreten. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan durch eine Ausweitung des Baufensters dahingehend zu ändern, dass eine Bebauung durch zwei Einzelhäuser möglich ist.
Die Planung wurde zur Durchführung der erforderlichen öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung freigegeben.
Sanierung des „Schulweges“ (Weg von der Hauptstraße zur Grund- und Hauptschule einschl. Treppenanlage); hier: Vorstellung der Entwurfsplanung
Die Gemeinden sind im Rahmen der Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (10 Jahre) ihr gesamtes Kanalnetz zu überprüfen und eine Zustandsbewertung vorzunehmen. Aufgrund der festgestellten Schäden wurde vom Ingenieurbüro Wald + Corbe ein umfassendes Sanierungskonzept entwickelt. Sämtliche vordringliche Schäden, die in geschlossener Bauweise mittels Inliner saniert werden konnten, wurden in den letzten Jahren bereits behoben. Bei den Maßnahmen, bei denen eine Sanierung nur in offener Bauweise möglich ist, hat der Austausch des Kanals im Bereich des Schulweges in Aglasterhausen eine sehr hohe Priorität. Da der Schulweg innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Ortskern Aglasterhausen“ liegt und für die vorgesehene Maßnahmen Sanierungsmittel abgerufen werden können, wurde die Maßnahme in den Haushaltsplan eingestellt.
Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine komplette Erneuerung des Kanals im Bereich des Schulwegs erforderlich. Durch die beengten Verhältnisse und da sich auch die Treppenanlage in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, wird ein kompletter Vollausbau notwendig, in dessen Zug auch die Wasserleitung erneuert werden soll.
Bei der Durchführung der Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 264.600 Euro zu rechnen. Der Eigenanteil der Gemeinde Aglasterhausen beträgt 162.800 Euro.
Der Gemeinderat stimmte der Durchführung der Maßnahme zu und beauftragte die Verwaltung die Arbeiten auszuschreiben.
Kauf eines Schleppers mit Winterdienstgeräten für den Bauhof; hier: Auftragsvergabe
Im Bauhof der Gemeinde Aglasterhausen wurde in diesem Winter nochmals der alte Unimog U 84 eingesetzt, der aber aufgrund seines Alters (38 Jahre) und technischen Zustandes dringend ausgemustert werden muss. Gleiches gilt auch für dessen Anbaugeräte für den Winterdienst (Räumschild und Streuer) für die zwischenzeitlich keine Ersatzteile mehr erhältlich sind.
Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden von der Verwaltung die Handlungsmöglichkeiten (Kauf eines eigenen Schleppers mit Winterdienstgeräten; Teilprivatisierung von Aufgaben des Winterdienstes und Anmietung eines Schleppers für kommunale Aufgabenbereiche) gegenüber gestellt. Als Ergebnis konnte festgehalten werden, dass der Kauf eines eigenen Schleppers mit Winterdienstausrüstung für die Gemeinde die günstigere und somit vorteilhaftere Lösung darstellt.
Auf der Grundlage der von der Verwaltung durchgeführten Angebotseinholung sprach sich der Gemeinderat für eine Auftragsvergabe an die Firma Schwarz Landtechnik, Sinsheim aus, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Zum Angebotspreis in Höhe von 91.200,-- Euro kauft die Gemeinde einen Schlepper der Marke John Deere und Winterdienstgeräte der Firma Epoke.
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung; hier: Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Aglasterhausen und der EnBW Regional AG Stuttgart
Nach Ablauf des im Jahr 1991 mit der damaligen Badenwerk AG abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrags ging zum 01.04.2011 das Eigentum am Straßenbeleuchtungsnetz und den dazugehörigen Leuchten mit Ausnahme des Freileitungsnetzes von der EnBW als Rechtsnachfolger der Badenwerk AG auf die Gemeinde Aglasterhausen über. Nach diesem Eigentumsübergang obliegt es der Gemeinde nicht mehr nur, einzelne defekte Lampen auszuwechseln sondern sie ist dafür zuständig, dass das Straßenbeleuchtungsnetz in allen Bereichen störungsfrei arbeitet, dass auftretende Störungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht unverzüglich beseitigt werden und dass der sichere Zustand der Anlagen gewährleistet ist.
Diese umfangreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten waren bisher Bestandteile des abgelaufenen Straßenbeleuchtungsvertrags. Aufgrund der hohen Anforderungen an den Betrieb der gesamten Straßenbeleuchtungsanlagen, vor allem in technischer Hinsicht, war der Gemeinderat damit einverstanden, mit der EnBW einen Betriebsführungsvertrag, der die Betriebssteuerung, Inspektion, Instandsetzung, Störungsmanagement, betriebswirtschaftliche Abläufe, Dokumentation und technische Beratung beinhaltet, abzuschließen. Für diesen insgesamt 4 Jahre laufenden Vertrag, entstehen der Gemeinde jährlich Kosten in Höhe von 12.600 €.
Weiter hat der Gemeinderat der für die Übertragung der Straßenbeleuchtungsanlagen notwendigen Vereinbarung sowie der Vereinbarung für den Betrieb des Freileitungsnetzes seine Zustimmung erteilt.
Breitbandversorgung von Breitenbronn und Michelbach
Die Deutsche Telekom hat mitgeteilt, dass sämtliche Anschlussarbeiten bis zum 12. August 2011 fertiggestellt sind. Ab dem Datum können Endkunden Leistungen buchen bzw. entsprechende Verträge abschließen. Bürgermeister Dambach führte aus, dass mit der Breitbandverkabelung eine wesentliche Verbesserung der Infrastruktur von Breitenbronn und Michelbach erreicht werden konnte.
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Gemeinderatsinformation vom 19.04.2011
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Bauliche Maßnahmen an der Sporthalle Michelbach; hier: Vorstellung der Entwurfsplanung
Die sanitären Einrichtungen mit Dusch- und WC-Räumen im Untergeschoss der Sporthalle Michelbach befinden sich in einem erheblich renovierungsbedürftigen Zustand und reichen zudem von der Größe her für einen zufriedenstellenden Sportbetrieb bei weitem nicht aus. Zur Zeit sind nur zwei kleine Umkleideräume von je ca. 20 m⊃2; und ein einziger Duschraum von ca. 10 m⊃2; Größe mit wenigen Duschmöglichkeiten vorhanden, die nach einem Fußballspiel für zwei komplette Mannschaften völlig überlastet sind.
Herr Müller erläuterte dem Gemeinderat die vorgesehene Baumaßnahme. Die Umkleideräume und sanitäre Bereiche im Untergeschoss der Sporthalle sollen erweitert werden. Hierzu ist ein 6,49 m breiter Anbau vorgesehen. Da bisher für die Nutzung der Sporthalle keine Umkleideräume zur Verfügung standen, wird auf der Seite des Gebäudes zum Sportplatz hin (hier befindet sich der Zugang zum Clubheim) ein Vorraum / „neuer Hallenzugang“ geschaffen, von dem aus innenliegend eine Treppe zu den Umkleideräumen im Untergeschoss führt. Dies stellt eine wesentliche Verbesserung für die Nutzung der Sporthalle dar, da sich zukünftig auch die Nutzer der Sporthalle (insbesondere Kinder- und Frauenturnen) in separaten Umkleideräumen umziehen können; bisher mussten sie dies entweder in der Halle selbst oder auf dem Gang tun.
Im Erdgeschoss der Sporthalle ist neben dem Thekenraum die Küche mit einer Größe von 12,6 m⊃2; untergebracht. Bei Gemeinde- und Vereinsveranstaltungen, bei denen die Halle gut besucht ist, stellen die sehr beengten Verhältnisse in der Küche die ehrenamtlich Tätigen immer wieder vor große Schwierigkeiten, die Bewirtung der Gäste reibungslos abwickeln zu können. Aufgrund der geringen Fläche konnten nur begrenzt die Küchengeräte untergebracht werden, die eigentlich zur Versorgung bei Veranstaltungen in einer solchen Halle notwendig wären. Durch einen weiteren Anbau im Erdgeschoss wird die Küche um ca. 11 m⊃2; vergrößert und damit deutlich mehr Stellfläche für eine neue funktionstaugliche Kücheneinrichtung geschaffen. Zusätzlich kann im neuen Anbau noch ein Stuhl- und Tischlagerraum untergebracht werden. Durch die bisherige Unterbringung der Stühle und Tische gemeinsam mit den Sportgeräten in einem abgetrennten Teil des Eingangsfoyers war es immer notwendig, sämtliche Sportgeräte aus diesem Raum zu entfernen, so dass die dahinter stehenden Stühle und Tische aus dem Raum transportiert werden konnten.
Für die Durchführung der Baumaßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 280.000 Euro zu rechnen. Die Verwaltung hat bereits eine Investitionshilfe von 112.000 Euro aus dem Ausgleichsstock beantragt, so dass die Gemeinde voraussichtlich Eigenmittel in Höhe von 168.000 Euro aufbringen muss. Die Gesamtkosten der Maßnahme und damit auch die einzusetzenden Eigenmittel der Gemeinde werden durch Eigenleistungen des Sportvereins deutlich reduziert.
Zuwendung der Gemeinde Aglasterhausen für die DLRG-Gruppe Aglasterhausen zur Beschaffung von Sektionaltoren für den örtlichen Stützpunkt
Die DLRG Ortsgruppe Aglasterhausen ist mit ihrer Rettungsstation in eigenen Räumlichkeiten im Gartenweg untergebracht. In den drei vorhandenen Garagen sind u.a. auch das bisherige Einsatzfahrzeug und das Rettungsboot untergestellt. Die Tore dieser Rettungsstation müssen dringend erneuert werden. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dem DLRG hierfür eine Zuwendung in Höhe von 4.000,-- € zu gewähren.
Diese Zuwendung erfolgt auch unter dem Hinblick, dass die DLRG-Ortsgruppe in diesem Jahr ein neues Einsatzfahrzeug erhält, das neben Landesmitteln mit einem erheblichen Eigenmittelanteil des DLRG finanziert wird.
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Gemeinderatsinformationen vom 22.03.2011
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Polizeiliche Kriminalstatistik 2010 für die Gemeinde Aglasterhausen
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter des Polizeireviers Mosbach, Herrn Richard Zorn und des Polizeipostens Aglasterhausen, Herrn Martin Ludwig begrüßen. Einleitend stellte Bürgermeister Dambach fest, dass das Thema „Sicherheit und Ordnung“ für die Gemeinden von großer Bedeutung ist. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Lebensqualität im direkten Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung beurteilen.
Anhand von statistischen Daten erläuterte Herr Zorn die Sicherheitslage in der Gemeinde Aglasterhausen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 161 Delikte erfasst. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Diebstahlsdelikte mit 56 Fällen, gefolgt von Sachbeschädigungen. Aglasterhausen hat im Vergleich zu gleichgroßen Gemeinden eine etwas erhöhte Anzahl von Straftaten zu verzeichnen, was insbesondere auf die günstige Verkehrslage zurückzuführen ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch Rauschgiftdelikte im Bereich des Verkehrs (B 292) zu den Straftaten zählen. Die Zahl von Verkehrsunfällen hat mit 32 Schadensereignissen gegenüber dem Vorjahr deutlich abgenommen.
Neben der Ermittlungsarbeit bilden die vielfältigen präventiven Angebote einen weiteren Aufgabenschwerpunkt der Polizei. Gerade durch die frühzeitige Einbeziehung der Polizei in die Planung und Organisation von größeren Veranstaltungen war es möglich, die Delikte in diesem Bereich deutlich zu reduzieren.
Bürgermeister Dambach dankte Herrn Zorn, Herrn Ludwig und den weiteren Beamten des örtlichen Polizeipostens, Herrn Mager, Herrn Müller und Herrn Braach für die sehr gute Zusammenarbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011
Nach der Einbringung im Februar und der folgenden Behandlung im Verwaltungsausschuss wurde der Haushaltsplan in der letzten Sitzung vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Leider haben sich die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auch auf den Haushalt 2011 niedergeschlagen. Die wirtschaftliche Erholung ist noch lange nicht „unten“ bei den Kommunen angekommen. Auch wenn die Steuereinnahmen seit der zweiten Jahreshälfte 2010 wieder steigen, hat der Großteil der Kommunen noch längst keine ausgeglichene Finanzsituation vorzuweisen.
So bewegt sich das Gesamtvolumen von10.696.270 € auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres und auch die Leistungsfähigkeit des Verwaltungshaushalts, der mit einem Volumen von 8.535.170 € aufgestellt ist, lässt es wiederum nicht zu, dem Vermögenshaushalt Mittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Stattdessen muss der Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 269.200 € ausgeglichen werden. Von Steuer- und Gebührenerhöhungen konnte im Haushaltsjahr 2011 noch einmal abgesehen werden, da noch ausreichende Deckungsmittel vorhanden waren. Aufgrund der Entwicklung der Kommunalfinanzen, die zumindest im kommenden Jahr keine Verbesserungen erwarten lässt, wird wohl eine Erhöhung von Steuern und Gebühren in verschiedenen Bereichen nicht zu vermeiden sein.
Der Vermögenshaushalt, der insgesamt ein Volumen von 2.161.100 € aufweist, ist vom Abschluss der bereits in den Vorjahren begonnenen Maßnahmen geprägt. So fallen Restkosten für die Erschließung des Baugebiets Schneidersberg I, den S-Bahn-Ausbau mit Herstellung einer Park and Ride Anlage sowie für die Sanierung des Grüngutplatzes und die Breitbandverkabelung an. Es sind aber auch Mittel für neue Investitionsmaßnahmen wie die Sanierung der Treppenanlage zur Grund- und Hauptschule, die Erweiterung der Sporthalle Michelbach oder den Bau einer Maschinenhalle im Bauhof eingestellt. Mit Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr, einem Schlepper für den Gemeindebauhof und einem Doppelkabinerbus für die Waldarbeiter sollen abgängige Fahrzeuge in den verschiedenen Bereichen ersetzt werden.
Zur Finanzierung aller Investitionsmaßnahmen wird eine Rücklagenentnahme sowie eine Kreditaufnahme in Höhe von zusammen rd. 1,1 Millionen Euro erforderlich werden. Die restlichen Finanzierungsmittel werden aus Zuwendungen und Grundstückserlösen erwartet. Durch die Kreditaufnahme wird sich der Schuldenstand am Ende des Haushaltsjahres 2011 auf rd. 4.521.400 € belaufen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 918 € entspricht.
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 22.2.11
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Blutspender-Ehrung in Aglasterhausen - Herr Uwe Stadler für 100 maliges Blutspenden ausgezeichnet -
„Blutspender sind Lebensretter“ - mit diesen einleitenden Worten begrüßte Bürgermeister Dambach die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der letzten Gemeinderatsitzung für regelmäßiges Blutspenden geehrt wurden. Jede Blutspende trägt dazu bei, anderen Menschen zu helfen und gar Leben zu retten. Die Blutspender generell und insbesondere die jenen, die für eine Vielzahl von Spenden ausgezeichnet werden, verdienen deshalb die besondere Anerkennung der Gemeinde. Das Spenden von Blut ist ein Musterbeispiel für eine selbstlose Opferbereitschaft: Jemand spendet Blut, welches für sich selbst entbehrlich ist, für andere jedoch Lebens rettend sein kann. Kein Geld der Welt kann dies aufwerten, denn das Leben ist und bleibt unbezahlbar und das Kostbarste, was wir Menschen haben.
Besonders bedankte sich Bürgermeister Dambach bei Herrn Uwe Stadler aus Breitenbronn, dem die äußerst seltene Ehrung für 100-maliges Blutspenden zu Teil wurde. Da nur derjenige Blutspenden darf, der selbst gesund ist, ist es erfreulich, dass Herr Stadler über eine robuste Gesundheit verfügt, die es ihm ermöglicht, mehrfach im Jahr Blutspende-Termine wahr zu nehmen. Dies ist eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagement, dass dazu beiträgt das Leben anderer zu retten.
Folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen wurden für regelmäßiges Blutspenden geehrt:
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden hat erhalten:
Herr Jürgen Friedinger, Aglasterhausen Herr Rainer Gallion, Aglasterhausen Frau Martina Gellrich, Aglasterhausen Frau Sabrina Großkopf, Michelbach Herr Rainer Homann, Aglasterhausen Frau Gisela Hüther-Schmitt, Aglasterhausen Herr Michael Lenz, Michelbach Frau Stephanie Schattauer, Aglasterhausen Frau Daniela Zimmermann, Aglasterhausen
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl für 25-maliges Blutspenden hat erhalten:
Frau Ute Krämer, Aglasterhausen Frau Sabine Pirling, Aglasterhausen Herr Waldemar Schander, Aglasterhausen
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 50-maliges Blutspenden hat erhalten:
Herr Erhard Schenck, Aglasterhausen Herr Reinhard Seus, Michelbach Herr Werner Steiger, Breitenbronn
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 75-maliges Blutspenden hat erhalten:
Herr Peter Schmidt, Aglasterhausen
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 100-maliges Blutspenden hat erhalten:
Herr Uwe Stadler, Breitenbronn.
Dank sagte Bürgermeister Dambach auch den Vertretern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes für die wie immer vorbildliche Organisation des Blutspende-Termins in Aglasterhausen.
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Bild von der Blutspender-Ehrung in Aglasterhausen. Herr Uwe Stadler (5. V. r.) wurde für 100-maliges Blutspenden ausgezeichnet.
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Gemeinderatsinformationen zur Sitzung vom 30.11.10
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S-Bahn Rhein-Neckar
Bericht der Deutschen Bahn über die aktuellen Entwicklungen seit der Einführung und Diskussion über Verbesserungsmöglichkeiten
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dreser von der DB Regio Rhein-Neckar und Herrn Vogt der DB Bahnhofsmanagement begrüßen. Die S-Bahn Rhein-Neckar hat am 13. Juni 2010 auf der Teilstrecke Aglasterhausen-Meckesheim ihren Betrieb aufgenommen. Für die Gemeinde Aglasterhausen bedeutet dies eine wesentliche Stärkung der örtlichen Infrastruktur. Insgesamt über 700.000 Euro an Eigenmittel hat die Gemeinde in die Elektrifizierung der Bahnlinie und den Bau der Park + Ride Anlage am Bahnhof investiert – was in der heutigen Zeit ein Kraftakt aber gleichzeitig eine Investition in die Zukunft darstellt.
Frau Dreser, die bei der DB Regio Rhein-Neckar für die Öffentlichkeitsarbeit- und Kommunikation zuständig ist, erläuterte dem Gemeinderat zunächst die aktuellen Fahrgastzahlen. Täglich nutzen ca. 180 Personen vom Bahnhof in Aglasterhausen aus das Angebot der S-Bahn. Insgesamt kann hier von einer sehr positiven Entwicklung gesprochen werden. Derzeit werden Möglichkeiten zur Schaffung eines Wetterschutzes am Fahrkartenautomat geprüft. Um die Lesbarkeit des Fahrkartenautomaten zu verbessern, soll im Frühjahr 2011 ein lichtstärkeres Display eingebaut werden.
Bürgermeister Dambach wies darauf hin, dass im Rathaus seit kurzem auch Tickets der S-Bahn erworben werden können. Der Gemeinderat zeigte sich sehr zufrieden mit der Entwicklung der S-Bahn.
Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2011
Der Leiter der Forstbetriebsleitung Schwarzach, Forstdirektor Dietmar Hellmann sowie der für den Gemeindewald zuständige Revierleiter Hartmut Friedel, stellten dem Gremium den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2011 umfassend vor.
Herr Hellmann erläuterte zunächst die Situation des abgelaufenen Betriebsjahres 2009 und 2010, in welchen - aufgrund der erfreulichen Preisentwicklung beim Holzmarkt und guten Vertragsabschlüssen - jeweils ein nicht unerheblicher Überschuss erwirtschaftet werden konnte. Im kommenden Jahr ist ein Holzeinschlag von insgesamt 4.430 Festmeter vorgesehen. Erfreulicherweise ist der Markt für Fichtenholz sehr gut. Auch die Nachfrage nach Eichenholz ist steigend. Im Forstwirtschaftsjahr 2011 kann daher mit einem Überschuss von ca. 53.000 Euro gerechnet werden.
Bürgermeister Dambach dankte Herrn Forstdirektor Hellmann und Herrn Revierleiter Friedel für Ihre Arbeit. Der Gemeindewald ist hier in sehr guten Händen. Ein besonderer Dank galt auch den eingesetzten Waldarbeitern, die die schwierige Aufgabe haben, die geplanten Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Auftragsvergabe für die erforderlichen Dienstleistungen
Für die Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation wurde bisher eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt war. In dieser Gebühr waren die Sammlung und Beseitigung von sowohl Schmutzwasser, als auch von Niederschlagswasser enthalten. Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim vom 11.03.2010 sind die Gemeinden Baden-Württembergs gehalten ihre Abwassergebühren rückwirkend zum 1. Januar 2010 nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu trennen. Für die Berechnung des Schmutzwasseranteils in der Abwassergebühr kann nach wie vor von der Frischwassermenge als Gebührenmaßstab ausgegangen werden. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten Flächen eines an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstücks.
Für die Einführung dieser sogenannten gesplitteten Abwassergebühr sind umfangreiche vermessungstechnische Leistungen und Grundlagenarbeiten erforderlich. Die Ermittlung der Versiegelungsfläche erfolgt durch die Auswertung von Luftbildern der extra hierfür durchzuführenden Befliegung des Gemeindegebietes. Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, die Arbeitsgemeinschaft Schmidt & Häuser / Kieser und Dr. Neureither mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu beauftragen. Die Kosten hierfür betragen ca. 35.000 Euro.
Gemeinde-Nachrichten der Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach;
Auftragsvergabe und Abschluss eines neuen Redaktion Vertrages
Die Gemeinde-Nachrichten, das gemeinsame Amtsblatt der Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach wird seit 1988 von der Druckerei Odenwälder, Zweigniederlassung Buchen der Rhein-Neckar-Zeitung GmbH gedruckt. Der Bezugspreis für die Bürger betrug seit 1999 jährlich 6,-- €. Dieser Betrag gliederte sich in den Trägerlohn in Höhe von 4,56 €/Jahr und einen Verwaltungskostenbeitrag von 1,44 €/Jahr.
Ende des Jahres 2008 hat die Druckerei Odenwälder mitgeteilt, dass sie die Gemeinde-Nachrichten nicht mehr wirtschaftlich drucken kann und daher eine Vertragsanpassung notwendig sei. Die dabei aufgeführten Gründe waren durchaus nachvollziehbar:
-erheblich gestiegene Kosten im Bereich Papier und Energie -gestiegener Umfang der Gemeinde-Nachrichten -rückläufiges Anzeigenaufkommen.
Die Verwaltung hat daraufhin im Jahr 2009 die Druckerei Odenwälder und den Verlag Nussbaum Medien, der zahlreiche Mitteilungsblätter anderer Gemeinden druckt, aufgefordert, ein Angebot für den Druck der Gemeinde-Nachrichten abzugeben. Die Druckerei Odenwälder hat dabei mit einem Bezugspreis von 12,-- € das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. In diesem Bezugspreis ist der Trägerlohn von 5,-- € beinhaltet.
Die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden stimmten daraufhin dem Abschluss eines neuen Vertrages mit der Druckerei Odenwälder und einer Erhöhung des Bezugspreises von 6,-- € auf 12,-- € zu. Dieser Bezugspreis wird seit dem 1. Januar 2010 erhoben.
In der Phase der Klärung von letzten vertraglichen Details über die Fortsetzung der bisherigen guten Zusammenarbeit zu den neuen Konditionen hat die Rhein-Neckar-Zeitung mit Schreiben vom 25. Juni 2010 mitgeteilt, dass sie die Zusammenarbeit jedenfalls in der bisherigen Form nicht fortsetzen kann. Die Rhein-Neckar-Zeitung hat dabei nicht nur uns, sondern allen Gemeinden, für die sie die Mitteilungsblätter druckt, zum 31.12.2010 gekündigt.
Es musste eine erneute Ausschreibung erfolgen. Günstigste Bieterin ist nunmehr der Nussbaum Medien Verlag mit Sitz in St. Leon-Rot und Bad Friedrichshall. Für die Amtsblattbezieher können 2011 noch die Kosten von 12,00 Euro als jährlicher Bezugspreis erhalten werden. Zum 1.1.2012 muss allerdings eine Anpassung auf 18,90 Euro erfolgen. Dieser Preis wird vom Verlag bis Ende 2015 garantiert. Der Verlag bestätigte, dass ab dem 1.1.2013 das Amtsblatt vierfarbig produziert werden wird. Bis zu diesem Zeitpunkt erscheint das Amtsblatt schwarz-weiß. Erleichterungen wird es bei der Einstellung von Bilder und Texten durch die Verwaltungen, Vereine, Kirchen, etc. geben, da zukünftig mit einem speziellen Online-Redaktionssystem gearbeitet werden soll.
Der Gemeinderat stimmte der Vereinbarung mit dem Nussbaum Verlag zu den aufgeführten Bedingungen zu.
Bauliche Sanierung des Tierheimes Dallau;
Finanzielle Beteiligung der Gemeinde Aglasterhausen
Die Unterbringung von Fundtieren der einzelnen Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis erfolgt im Tierheim Dallau, das vom Tierschutzverein Mosbach betrieben wird. Da die bauliche Situation des Tierheimes dringend verbessert werden muss, beteiligen sich die Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises mit insgesamt ca. 100.000 Euro an den erforderlichen Maßnahmen. Festgelegt wurde dabei ein Kostenanteil von 0,70 Euro je Einwohner. Für die Gemeinde Aglasterhausen entstehen somit Kosten von 3.451 Euro. Der Gemeinderat stimmte der entsprechenden finanziellen Beteiligung zu.
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Gemeinderatsinformation zur Sitzung v. 05.10.2010
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Einrichtung einer gemeinsamen Werkrealschule Obrigheim-Aglasterhausen; hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Rektor Walter Zeller von der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Aglasterhausen sowie die Konrektorin Frau Barbara Mähler begrüßen.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 30. Juni 2009 das Schulgesetz geändert und damit die schulgesetzliche Einführung der Werkrealschule in neuer Form beschlossen. Die Werkrealschule ist eine inhaltliche Weiterentwicklung der Hauptschule und kann auf Antrag des Schulträgers eingeführt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Hauptschule mit freiwilligem 10. Schuljahr ist die Werkrealschule neuen Typs ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsweg. Er schließt nach der 10. Klasse mit der mittleren Reife ab, oder kann bereits nach der 9. Klasse mit der Hauptschulabschlussprüfung beendet werden. Der mittlere Bildungsabschluss soll dabei dem Realschulabschluss gleichwertig sein. Prägendes Merkmal der neuen Werkrealschule ist die Verzahnung mit der Berufsfachschule und eine starke berufliche Orientierung.
Basis für die neue Form der Werkrealschule ist die Zweizügigkeit, das heißt von jeder Klassenstufe müssen mindestens zwei Klassen bestehen. Werkrealschulen können sich auch auf mehrere Standorte verteilen, wobei die Klassenstufen 8 – 10 mindestens zweizügig an einem Standort geführt werden müssen. Schulen die miteinander kooperieren, müssen außerdem unter einer einheitlichen Schulleitung stehen.
An der Hauptschule Aglasterhausen sind derzeit nur die 7. und die 9. Klasse zweizügig; die Klassen 5, 6 und 8 werden dagegen einzügig geführt. Aglasterhausen erfüllt damit nicht die Voraussetzung zur eigenständigen Einführung einer Werkrealschule.
Aufgrund dieser Ausgangslage ergeben sich für die Gemeinde Aglasterhausen zwei Handlungsalternativen:
Aglasterhausen bleibt selbständige einzügige HauptschuleSchulorganisatorische Kooperation mit einer anderen Gemeinde zur Bildung einer gemeinsamen Werkrealschule Der Gemeinderat hat sich bereits in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 18. Mai 2010 sehr intensiv mit diesen beiden Alternativen befasst. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Übergangsquoten von der Grundschule zur Hauptschule seit Jahren rückläufig sind. Diese Tendenz, das zeigen die Erfahrungen der städtisch geprägten Gebieten, wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Durch die sich ändernde Schullandschaft mit Werkrealschulen neuen Typs die sich in der näheren Umgebung von Aglasterhausen bilden, ist damit zu rechnen, dass auch Kinder von Aglasterhausen diese Schulen besuchen werden, sofern Aglasterhausen eine einzügige Hauptschule bleibt. Durch die zurückgehenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren wird sich diese Entwicklung weiter verstärken. Das Eingehen einer schulorganisatorischen Kooperation ist im Hinblick auf die sich landesweit ändernde Schullandschaft mit benachbarten Werkrealschulen, dem sich ändernden Übergangsverhalten und der demographischen Entwicklung daher die sinnvollere Lösung. Der Gemeinderat sprach sich daher dafür aus, mit der Gemeinde Obrigheim eine gemeinsame Werkrealschule zu gründen. Obrigheim wird dabei Stammschule, Aglasterhausen zur Außenstelle. Die Kinder aus Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach werden in den Klassenstufen 5 –7 in Aglasterhausen unterrichtet. Die Unterrichtung der Klassen 8 – 10 findet zentral in Obrigheim statt. Die gemeinsame Werkrealschule, die im Schuljahr 2011/2012 ihren Betrieb aufnehmen wird erhält den Namen „Werkrealschule Obrigheim-Aglasterhausen“.
Bürgermeister Dambach betonte, dass bei der nicht einfachen Diskussion um die Zukunft der Hauptschule immer das Wohl der Schüler und Schülerinnen im Vordergrund stand. Um den Kindern aus Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach zumindest in den Klassen 5 –7 den Besuch einer wohnortnahen Werkrealschule zu ermöglichen, sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Einrichtung einer gemeinsamen Werkrealschule mit der Gemeinde Obrigheim aus.
Weiterentwicklung / Vertiefung der bestehenden Kooperation zwischen den örtlichen Kindergärten und der Grundschule zu einem Bildungshaus 3 – 10; hier: Bewerbung der Gemeinde Aglasterhausen um die Teilnahme an der Modellphase
In den vergangenen Jahren wurde die Kooperation Kindergarten-Grundschule in Aglasterhausen zunehmend intensiviert. Sowohl von Seiten der Kindergärten (evangelischer und kommunale Kindergärten) als auch von Seiten der Schule ist die Gestaltung von fließenden Übergängen als Ziel in den Blickpunkt gerückt. Je besser die Vernetzung von Kindergärten und Schule gelingt, umso mehr bietet sich Kindern die Chance einer kontinuierlichen Bildungsbiographie. Nachdem bereits zu Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Baden-Württemberg in einer ersten Modellphase 33 Bildungshäuser für 3 – 10 jährige eröffnet wurden, sollen nun in einer weiteren Ausbauphase 70 zusätzliche Bildungshäuser in Baden-Württemberg errichtet werden.
Der Rektor der Grund- und Hauptschule Aglasterhausen, Herr Walter Zeller, erläuterte dem Gemeinderat die Vorteile einer Teilnahme an diesem Modellprojekt. Die Grundschule sowie der evangelische und die beiden kommunalen Kindergärten werden ein gemeinsames Kooperationskonzept erarbeiten um die bisher schon bestehende sehr gute Zusammenarbeit weiter zu verbessern. Herr Zeller verdeutlichte, dass dabei in keinster Weise an einer „Verschulung“ des Kindergartens gedacht ist.
Der Gemeinderat stimmte der Bewerbung der Gemeinde Aglasterhausen zur Teilnahme an dem Modellprojekt einstimmig zu.
Bericht über die aktuelle Finanzsituation der Gemeinde Aglasterhausen
In der ersten Sitzung nach der Sommerpause erhält der Gemeinderat regelmäßig einen Überblick über die Entwicklung der Vorgaben aus dem Haushaltsplan gegenüber den tatsächlich eingetroffenen Einnahmen und Ausgaben, wobei hier auch die voraussichtliche Entwicklung bis zum Jahresende hochgerechnet wird.
Schon bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurde dem Gemeinderat die aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise äußerst dramatische Finanzsituation aufgezeigt, die es so in den zurückliegenden Jahrzehnten bei den Kommunen im Lande nicht gegeben hat. Der Tiefpunkt des finanziellen Einbruchs der kommunalen Haushalte in Baden-Württemberg wird allerdings erst im Jahr 2011 erreicht werden.
Der jetzt in der Gemeinderatssitzung vorgelegte Finanzbericht lässt erfreulicherweise für Aglasterhausen einen kleinen Hoffnungsschimmer, zumindest für den Verlauf des Haushaltsjahres 2010, erkennen. So wird es sich durch verschiedene Mehreinnahmen im Bereich des Verwaltungshaushalts vermeiden lassen, dass dieser mit Mitteln des Vermögenshaushalts ausgeglichen werden muss, wie dies noch der Haushaltsplan vorgesehen hat. Stattdessen wird wohl eine, wenn auch sehr geringe, Zuführung an den Vermögenshaushalt möglich sein. An eine Nettoinvestitionsrate ist im Jahr 2010 allerdings bei weitem nicht zu denken.
Das voraussichtliche Volumen des Verwaltungshaushalts wird sich durch die verschiedenen Veränderungen sowohl im Einnahme- als auch Ausgabebereich nur unwesentlich auf rd. 8,41 Millionen Euro erhöhen. Schon deutlicher fällt mit 372.300 € die Verminderung des Volumens im Vermögenshaushalt auf rd. 2,02 Millionen Euro aus, was aber zum einen auf die nicht mehr notwendige „umgekehrte“ Zuführung zum Verwaltungshaushalt und zum anderen auf Verschiebungen von Investitionsbereichen ins kommende Haushaltshaltsjahr zurückzuführen ist.
Der allgemeinen Rücklage müssen rd. 53.000 € weniger entnommen werden, so dass für das kommende Haushaltsjahr mit dem vorhandenen Rücklagenbestand voraussichtlich die notwendigen Ersatzdeckungsmittel für einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan vorliegen werden.
Nach wie vor muss aber zur Finanzierung der laufenden Investitionen an der eingeplanten Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € festgehalten werden, so dass sich der Schuldenstand in Aglasterhausen am Jahresende auf rd. 4,6 Millionen Euro belaufen wird.
Der Gemeinderat nahm vom Finanzbericht der Verwaltung Kenntnis und war mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben einverstanden.
Breitbanderschließung von Breitenbronn und Michelbach; hier: Auftragsvergabe zur Schließung der Lücke in der Breitbandversorgung und Abschluss eines Netzbetriebvertrages
Die Verlegung von Leerrohren und Glasfaserkabeln zur Verbesserung der Breitbandversorgung von Breitenbronn und Michelbach ist bereits weitgehend abgeschlossen. Bei der von der Gemeinde durchgeführten Ausschreibung zum Betrieb dieser im Eigentum der Gemeinde befindlichen Leitungen hat lediglich die Telekom Deutschland GmbH ein Angebot abgegeben. Die Telekom ist bereit, für einen Betrag von 53.800 Euro die Lücke in der Breitbandversorgung von Breitenbronn und Michelbach zu schließen. Der Betrag entfällt dabei komplett auf Breitenbronn.
Die Gemeinde Aglasterhausen hat für die einmalige Beihilfe eine Zuwendung nach der ELR-Sonderlinie „Breitbandinfrastruktur ländlicher Raum“ beantragt. Die Förderung beträgt 40 Prozent, insgesamt somit 21.520,00 Euro.
Der Gemeinderat stimmte der Gewährung einer einmaligen Beihilfe an die Telekom Deutschland GmbH zur Sicherstellung der Lücke in der Breitbandversorgung von Breitenbronn sowie dem Abschluss von Netzbetriebsverträgen zu.
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Gemeinderatsinformation zur Sitzung v. 02.03.2010
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Anlage eines Rasenurnengrabfeldes, eines Kindergrabfeldes und einer Gedenkstätte für Schmetterlingskinder auf dem Friedhof in Aglasterhausen; - Beratung und Beschlussfassung über die Planung - Ausschreibungsbeschluss
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Spitzer, Vorsitzende der Initiative Schmetterling Mosbach e.V. und Herr Kuk vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung begrüßen.
Durch die Änderung des Bestattungsgesetzes ergeben sich für die Gemeinden neue Aufgabenstellungen bei der Bestattung von Tot- und Fehlgeburten: Eltern von fehl- oder totgeborenen Kindern haben einen generellen Rechtsanspruch auf eine Bestattung ihrer Kinder, unabhängig von deren Gewicht oder Größe. Bei einem Geburtsgewicht von über 500 Gramm besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht. Da die Initiative Schmetterling bereits seit einigen Jahren Bestattungen von Schmetterlingskindern organisiert und durchführt, hat sich die Verwaltung mit der 1.Vorsitzenden Frau Spitzer in Verbindung gesetzt, um nähere Informationen darüber zu erhalten, wie Eltern mit ihrer Trauer umgehen und was ihnen bei der Bestattung wichtig ist.
„Schmetterlingskinder sind Kinder, die nicht leben durften“. Mit diesem Satz begann Frau Spitzer ihre Ausführungen zu diesem äußerst sensiblen Thema, das viele Menschen bewegt; über das jedoch in der Öffentlichkeit sehr wenig gesprochen wird. Frau Spitzer stellte dem Gemeinderat die Arbeit der Initiative Schmetterling vor, die die Eltern bei der Bewältigung ihrer Trauer unterstützt und begleitet. Zweimal im Jahr werden auf dem Friedhof in Mosbach Bestattungen durchgeführt, bei denen zwischen 30 und 60 Kinder gemeinsam beerdigt werden. Durch die Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen ist es nun auch möglich, dass individuelle Beisetzungen vorgenommen werden. Da ein Friedhof der Trauer der Menschen eine Heimat gibt, ist es für die Eltern wichtig, dort einen angemessenen Platz zu haben, der auch Rückzugsmöglichkeiten bietet.
Herr Kuk erläuterte dem Gemeinderat anschließend die ausgearbeitete Planung zur Neuanlage eines Kindergrabfeldes auf dem Friedhof in Aglasterhausen. In einem separaten Bereich - eingerahmt von bestehenden Bäumen - können hier zukünftig auch Schmetterlingskinder beigesetzt werden. Die Eltern haben die Möglichkeit, die Bestattung entweder anonym vorzunehmen oder auf der Rasenfläche eine Gedenkplatte mit eingraviertem Namen niederzulegen. Am Rande der Fläche wird ein Gedenkstein für die Schmetterlingskinder aufgestellt.
Im Zuge der bevorstehenden Arbeiten soll auf dem Friedhof in Aglasterhausen auch ein Rasenurnengrabfeld angelegt werden. Mit dieser zusätzlichen Bestattungsform trägt die Gemeinde Aglasterhausen der geänderten Bestattungskultur in unserer Gesellschaft Rechnung. Die Ursachen für diesen Wandel liegen in den geänderten Familienstrukturen, da heute die Kinder häufig nicht mehr am Ort ihrer Eltern leben und sie die erforderliche Grabpflege daher nicht selbst wahrnehmen können.
Der Gemeinderat stimmte der vorliegenden Planung zu und beauftragte die Verwaltung mit der Ausschreibung der notwendigen Bauarbeiten.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 - Einbringung des Entwurfs
Die Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 gestaltete sich weitaus schwieriger als dies in den Vorjahren der Fall war. Der Haushaltserlass als Grundlage für die gemeindliche Haushaltsplanung machte deutlich, dass sich die deutsche Wirtschaft im Abwärtssog der weltwirtschaftlichen Entwicklung befindet und sämtliche Wirtschaftsdaten die heftigste Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland signalisieren. Bereits im Haushaltsjahr 2009 setzte auch für die Gemeinde Aglasterhausen diese Entwicklung ein, so dass die Planvorgaben nicht mehr erfüllt werden konnten. Allerdings hat die Gemeinde auf diesen dramatischen Einnahmerückgang im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs und auch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer keinen Einfluss. Sie kann stattdessen nur versuchen, die drastischen negativen Folgen etwas abzumildern.
So wurden auch in diesem Jahr wieder alle Ausgabenpositionen im Verwaltungshaushalt, aber auch im investiven Bereich auf ihre unabdingbare Notwendigkeit hin überprüft und teils deutlich gekürzt. Das Gesamtvolumen des Haushaltsplans 2010 wird sich daher um rd. 1,8 Millionen Euro auf nur noch 10.764.100 Euro reduzieren. Es verteilt sich auf den Verwaltungshaushalt mit 8.369.900 € und den Vermögenshaushalt mit 2.394.200 €. Leider wird es im Jahr 2010 nicht möglich sein, aus dem Verwaltungshaushalt einen Überschuss an den Vermögenshaushalt übertragen zu können. Es muss vielmehr über eine „umgekehrte Zuführung“ in Höhe von 127.600 € der laufende Etat aus dem Investitionshaushalt ausgeglichen werden.
Zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt, wie z.B. dem Abschluss der Erschließung des Baugebiets „Schneidersberg I“ und dem Ausbau der S-Bahn mit Herstellung eines Park und Ride Platzes, aber auch für die neu vorgesehenen Bauinvestitionen, wie die Erweiterung des Friedhofes in Aglasterhausen, die Sanierung des Grüngutplatzes oder die Durchführung der Breitbandverkabelung in den Ortsteilen Breitenbronn und Michelbach ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 750.000 € und eine Rücklagenentnahme von rd. 88.000 € notwendig. Der Schuldenstand wird sich durch diese Kreditaufnahme auf rd. 4,63 Millionen Euro erhöhen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 938 € entspricht.
Auch die Vorgaben für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2013 sehen leider nicht viel besser aus. So wird die Gemeinde Aglasterhausen auch in den Jahren 2011 und 2012 den Verwaltungshaushalt nicht mit laufenden Einnahmen ausgleichen können, sondern wieder Mittel aus dem Vermögenshaushalt benötigen. Zudem stehen weitere Kreditaufnahmen und die Ausschöpfung der Allgemeinen Rücklage bis auf den Mindestbestand an.
Der Gemeinderat nahm vom Entwurf des Haushaltsplanes 2010 Kenntnis und verwies ihn zur weiteren intensiven Beratung an den Verwaltungsausschuss.
Katholische öffentliche Bücherei
Die katholische öffentliche Bücherei erfreut sich bei der Bevölkerung einer großen Beliebtheit. Dies belegen eindrucksvoll die Ausleihzahlen aus dem Tätigkeitsbericht 2009. Damit die katholische Pfarrgemeinde St. Matthäus Aglasterhausen diese erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft fortsetzen kann, sprach sich der Gemeinderat dafür aus, 1.500,-- € für die Anschaffung von neuen Medien zur Verfügung zu stellen.
Bürgermeister Dambach hob insbesondere das ehrenamtliche Engagement des Bücherei-Teams hervor, ohne das diese wichtige Einrichtung nicht möglich wäre.
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Gemeinderatsinformation zur Sitzung v. 26.01.2010
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Ehrung von Blutspendern
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Zoder und Herrn Gürtler von der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes begrüßen. Folgende Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Aglasterhausen wurden für die regelmäßigen Blutspenden geehrt:
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold für 10-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Steffen Czepka, Aglasterhausen Frau Monika Götz, Aglasterhausen Herr Ralf Götz, Aglasterhausen-Daudenzell Herr Markus Herbinger, Aglasterhausen Herr Matthias Köhler, Aglasterhausen Herr Wilfried Pirling, Aglasterhausen Frau Ida Schander, Aglasterhausen Frau Kathrin Uibelhör, 74927 Eschelbronn (ehem. Aglasterhausen) Frau Gisela Ürmösi, Aglasterhausen-Michelbach Herr Patrick Winkler, Aglasterhausen
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl für 25-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Uwe Brand, Aglasterhausen Herr Dietmar Braun, Aglasterhausen-Michelbach Herr Wolfgang Engel, Aglasterhausen-Michelbach Herr Georg Schöner, Aglasterhausen-Daudenzell
Die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl für 50-maliges Blutspenden erhalten:
Herr Hugo Keil, Aglasterhausen Herr Gerd Krämer, Aglasterhausen
Bürgermeister Dambach dankte den Bürgerinnen und Bürgern für ihre selbstlose Opferbereitschaft. Jede Blutspende trägt dazu bei, anderen Menschen zu helfen und gar Leben zu retten. Die Blutspender generell und insbesondere diejenigen, die für eine Vielzahl von Spenden ausgezeichnet werden, verdienen die besondere Anerkennung der Gemeinde. Dank sagte Bürgermeister Dambach auch den Vertretern der Ortsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes für die wie immer vorbildliche Organisation des Blutspendetermins in Aglasterhausen.
Beratung und Beschlussfassung über den Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010
Bürgermeister Dambach konnte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Forstdirektor Hellmann und Herrn Revierleiter Friedel vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Untere Forstbehörde – begrüßen. Forstdirektor Hellmann blickte zunächst auf die Betriebsergebnisse der Jahre 2008 und 2009 zurück. Nach einem sehr guten Ergebnis im Jahr 2008 stand der Holzmarkt im vergangenen Jahr ganz im Zeichen der globalen Wirtschaftskrise. Die Nachfrage ist sehr stark eingebrochen; dennoch konnte ein Plus 12.900,-- Euro erwirtschaftet werden. Derzeit zieht die Nachfrage nach Fichtenhölzern wieder leicht an. Insgesamt wird daher 2010 mit einem Gewinn von ca. 27.300,-- Euro kalkuliert.
Bürgermeister Dambach dankte Herrn Forstdirektor Hellmann und Herrn Revierleiter Friedel für ihre Arbeit. Der Gemeindewald ist hier in sehr guten Händen. Ein besonderer Dank galt auch den eingesetzten Waldarbeitern, die die schwierige Aufgabe haben, die geplanten Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften für das Plangebiet „Sondergebiet Altenpflegeheim“ in der Mosbacher Straße in Aglasterhausen;Ergebnis der Öffentlichen Auslegung und BehördenbeteiligungSatzungsbeschluss Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. September 2009 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Altenpflegeheim“ in Aglasterhausen gefasst. Im Rahmen des Bebauungsplanes der Innenentwicklung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Altenpflegeheimes zur Schaffung von zusätzlichen wohnortnahen Pflegeplätzen überprüft und die entsprechenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen getroffen werden. Herr Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung erläuterte dem Gemeinderat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung zu dem vorliegenden Planentwurf. Dabei ging er vor allem auf die Stellungnahmen der Anlieger ein, über die der Gemeinderat im Rahmen der Abwägung zu entscheiden hatte. Das Bebauungsplanverfahren konnte durch den Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung des Grüngutplatzes
Der Grüngutsammelplatz der Gemeinde Aglasterhausen im Bereich Tongrube/Geren erfüllt nicht die Mindestanforderung, die vom Gesetzgeber und dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis gestellt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine separate befestigte Lagerfläche für sickerwasserempfindliches Grüngut, vor allem Rasenschnitt und Gartenabfälle zu schaffen. Dieses Grüngutsilo hat eine Größe von 15 m x 10 m und wird an drei Seiten mit ca. 2 m hohen Umfassungswänden versehen. Das gesamte Sickerwasser bzw. verunreinigte Niederschlagswasser wird in einer Sammelgrube gefasst.
Zur Verbesserung der Nutzbarkeit des Grüngutplatzes ist außerdem die Einschotterung einer ca. 700 m⊃2; Lagerfläche für Grüngut / Reisig sowie die Schaffung einer Umfahrungsmöglichkeit vorgesehen. Als Unterbau wird dabei das Recycling-Material vom Abbruch der Möbelzentrale Gehrig verwendet. Für die Durchführung der vorgesehenen Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von 80.000,-- Euro zu rechnen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen – auch von anderen Gemeinden – werden für den Grüngutplatz zukünftig feste Öffnungszeiten vorgegeben, bei denen dann auch Personal des Maschinenrings anwesend ist. Außerhalb dieses Zeiten ist der Grüngutplatz gesperrt. Es werden entsprechende Schranken bzw. Tore angebracht.
Einführung einer separaten Buslinie „Kleiner Odenwald“
Am 21. März 2010 wird die S-Bahn Rhein-Neckar auch im Schwarzbachtal ihren Betrieb aufnehmen (S 51 Aglasterhausen-Meckesheim). Für die Gemeinde Aglasterhausen und den gesamten Raum des Kleinen Odenwaldes beginnt damit eine neue Ära im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs – endlich eröffnet sich unserer Bevölkerung die Möglichkeit, das zukunftsweisende Verkehrsmittel S-Bahn zu Nutzen. Um die S-Bahn für die Bevölkerung noch attraktiver zu gestalten, wird eine separate Buslinie „Kleiner Odenwald“ eingerichtet, die die einzelnen Orte der Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach in einem regelmäßigen Umlauf mit der S-Bahn am Bahnhof Aglasterhausen vertaktet. Durch diese neue Buslinie, die auch eine bessere Vernetzung der einzelnen Orte untereinander erreicht, wird das Angebot der S-Bahn ideal ergänzt und im Kleinen Odenwald ein schlüssiges Gesamtkonzept für den öffentlichen Personennahverkehr umgesetzt.
Insgesamt werden von Montag bis Freitag im „Rund-um-Verkehr“ täglich in 17 Fahrten die Gemeinden bzw. die Ortsteile Aglasterhausen-Michelbach-Schwarzach-Neunkirchen-Breitenbronn-Daudenzell-Aglasterhausen oder in umgekehrter Richtung angefahren. Samstags werden 9 Fahrten und Sonntags 10 Fahrten angeboten. Um zu erreichen, dass Besucher bzw. Besucher-Gruppen (z. B. Schulklassen) mit dem ÖPNV zum Wildpark in Schwarzach gelangen, wurde diesem Haltepunkt bei einigen Fahrten eine Priorität eingeräumt. Bei einigen Fahrten werden auch die Seniorenheime Michelbach und Neunkirchen angefahren, damit Besucher die Möglichkeit haben, diese Einrichtungen mit dem ÖPNV zu erreichen.
Bürgermeister Dambach betonte, dass diese Buslinie ohne die finanzielle Förderung des Neckar-Odenwald-Kreises, der sich mit 75 Prozent an den Kosten beteiligt, nicht möglich wäre. Der verbleibende ungedeckte Aufwand von ca. 45.000,-- Euro wird zu je einem Drittel von den beteiligten Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen und Schwarzach getragen.
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Im Rahmen einer umfassenden Gebührenkalkulation werden jeweils die zu erwartenden Ausgaben für die Abwasserbeseitigung und der kostendeckende Gebührensatz ermittelt. Die Kalkulation für das Haushaltsjahr 2010 hat dabei ergeben, dass der bisherige Gebührensatz in Höhe von 2,78 Euro/qm beibehalten werden kann.
Aufgrund der neusten Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg wurde eine Änderung der Abwassersatzung im Hinblick auf sogenannte „Gartenzähler“ erforderlich. Es handelt sich hierbei um den Einbau von Zwischenzählern, mit denen die Wassermenge gemessen wird, die für die Bewässerung von Gärten verwendet wird. Da dieses Wasser nicht der Kanalisation zugeführt wird, wird hierfür keine Abwassergebühr erhoben. Die Zählergebühr für den erstmaligen Einbau eines Zwischenzählers bzw. den Zählerwechsel nach Ablauf der sechsjährigen Eichdauer wurde jeweils einmalig auf 120,-- Euro festgesetzt.
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