Textversion
StartseiteAktuellesGemeindeinfoGemeindeorganeVeranstaltungskalenderVereine/VerbändeTourismus/FreizeitGewerbe
Aktuelles
Rathaus
Gemeindeinfo
Abfallkalender
Aktuelles Bauplatzangebot
Amtsblatt - Online
Bauhof
Baumaßnahmen/Vorhaben
Ferienprogramm
Forstwirtschaft
Geschichte
Kindergärten
Kirchliche Nachrichten
Schulen
Verkehrsanbindung
Gemeindeorgane
Veranstaltungskalender
Vereine/Verbände
Tourismus/Freizeit
Hallenbad
Gastronomie
Allgemeines
Gewerbe
Aglasterhausen





Ferienprogramm 2012

Die Vereine und Organisationen, die ihre Anmeldung zum Ferienprogramm noch abgeben möchten, können dies noch bis zum 21. Mai 2012 tun. Es sind noch einige Termine frei. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Walter, Tel. 920025. Das Anmeldeformular können Sie persönlich abgeben, per Mail an ulrike.walter@aglasterhausen.de oder per Fax an 9200425 senden. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.





Neue Öffnungszeiten im Familien- u. Freizeitbad

Seit 6. Mai ist das Familien- und Freizeitbad über die Sommermonate sonntags von 8.30 - 14.00 Uhr geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert.

Wir bitten um Beachtung!





Altpapiersammlung

Die nächste Altpapiersammlung findet in Breitenbronn am Samstag, den 19. Mai 2012 statt.





Vom Ei zum Küken

Diese Entwicklung verfolgten die Kinder des Kommunalen Kindergartens „Alte Schule“ in Michelbach. Ende März wurden Eier in einen Brutapparat eingesetzt und in den folgenden 21 Tagen mit großer Sorgfalt täglich gewendet, belüftet und ständig für die richtige Temperatur gesorgt. Fragen wie „Was frisst ein Küken?“ und „Warum schlüpft nicht aus jedem Ei ein Küken?“ wurden beantwortet, sodass sich die Kinder gut auskannten.

mehr....





Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer

Die Gemeindekasse Aglasterhausen weist die Zahlungspflichtigen darauf hin, dass am 15.05.2012 die 2. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer fällig wird. Soweit die Steuerschuldner nicht an dem Abbuchungsverfahren teilnehmen, sind die Einzahlungen rechtzeitig vorzunehmen, damit die Steuer am Fälligkeitstag auch dem Konto der Gemeindekasse gutgeschrieben wird. Bei verspätet eingehenden Zahlungen müssen Mahngebühren und unter bestimmten Voraussetzungen auch Säumniszuschläge erhoben werden. Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird die 2. Rate der Steuerschuld termingerecht zum 15.05.2012 belastet.





Öffentliche Bekanntmachung d. Haushaltssatzung...

... mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Aglasterhausen hat am 27.03.2012 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. Mit Schreiben vom 02.04.2012 hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis die Gesetzmäßigkeit gemäß § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt.

Für die in der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 150.000 € hat das Landratsamt gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung erteilt. Ebenso wurden die Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtbetrag von 64.600 € gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt. Weitere Bestandteile, die einer Genehmigung bedürfen, enthält die Haushaltssatzung 2012 nicht.

Die Haushaltssatzung 2012 wird gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung nachstehend veröffentlicht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 20. April 2012 bis einschließlich 02. Mai 2012 im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 9, während der Dienststunden öffentlich aus.

mehr...





Grabfeld für Schmetterlingskinder...

....auf dem Friedhof Aglasterhausen

„Der Tod gehört zum Leben“ – wir wissen zwar, dass alles Leben hier auf Erden endlich ist; dennoch wird dieses Thema von uns sehr stark verdrängt. Wenn wir uns mit dem Tod befassen, denken wir an Menschen aus dem eigenen Familien- und Freundeskreis, die verstorben sind und die wir so schmerzlich vermissen.

Besonders betroffen macht uns der Tod von Kindern, die erst am Anfang ihres Lebensweges standen. Auch der Tod von ungeborenen Kindern trifft die Eltern und das betroffene Umfeld schwer und unvorbereitet. Das wachsende Leben erfüllte die werdenden Eltern mit großer Vorfreude; umso schmerzlicher ist die Nachricht, dass ein Kind nicht leben kann. Damit auch die Trauer um ungeborene Kinder einen würdevollen Ort und Heimat hat, hat die Gemeinde Aglasterhausen ein Grabfeld für Schmetterlingskinder angelegt.

mehr...





Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungsverband Kleiner Odenwald

Teiländerung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans
zum Bebauungsplan „Schneidersberg II“ in Aglasterhausen

Inkrafttreten der Teiländerung des Flächennutzungsplans
Der Verbandsversammlung des GVV „Kleiner Odenwald“ hat in öffentlicher Sitzung am 11. August 2011 die Teiländerung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Schneidersberg II“ beschlossen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 06. März 2012 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.

mehr...





Gemeindewohnung zu vermieten

Ortsteil Michelbach, Schulstr. 3, Dachgeschosswohnung, 2 Zimmer, Küche, Bad, separates WC (Wohnfläche: ca. 75 m⊃2;). Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich der Kommunale Kindergarten. Schriftliche Bewerbungen bitte an die Gemeindeverwaltung Aglasterhausen, Am Marktplatz 1, 74858 Aglasterhausen.

Für telefonische Auskünfte wenden Sie sich an Fr. Nau (Tel.: 06262/9200-17).





Rasenurnengrabfelder auf den Friedhöfen...

... in Aglasterhausen und Michelbach

In den letzten Jahren sind deutliche Veränderungen in der Bestattungskultur festzustellen: neue Bestattungsformen sind entstanden - viele Menschen suchen nach Alternativen zu den herkömmlichen Erd- und Urnenbestattungen. Die Ursachen für diesen Wandel liegen u.a. in den geänderten Familienstrukturen, da heute die Kinder häufig nicht mehr im Ort der Eltern leben und sie die erforderliche Grabpflege daher nicht selbst wahrnehmen können.

mehr....





Unerlaubtes Mountainbike-Fahren im Wald

Unerlaubtes Mountainbike-Fahren im Walddistrikt „Helmstadter Berg“

Es wurde festgestellt, dass im Gemeindewalddistrikt Mountainbike-Strecken entlang des Apothekerpfades z.T. auch mit Verbauungen angelegt wurden.
Nach § 37 Abs. 3 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswaldgesetz ist Radfahren im Wald auf Wegen unter 2 Meter Breite und außerhalb von Waldwegen verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Es werden in nächster Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt.





Neue Öffnungszeiten des Grüngutplatzes

Ab 11. April 2012 werden die Öffnungszeiten des Grüngutplatzes auf die "Sommerzeit" umgestellt mit einem zusätzlichen Abgabetermin:

Montag: 17.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 17.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 14.00 bis 16.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Anlieferung nicht zulässig. Verstöße werden zur Anzeige gebracht.





Sprechstunden von Forstrevierleiter Friedel

Ab 19. März bis Ende September findet keine Sprechstunde statt.
Herr Friedel ist in dieser Zeit unter der Tel.Nr. 915127 zu erreichen.
Wer mit der Aufarbeitung von Schlagraum fertig ist, soll sich wegen der Abrechnung bitte mit RL Friedel in Verbindung setzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufarbeitung von Schlagraum und Brennholz lang bis Ende April abgeschlossen sein muss.





Landesfamilienpass

Gutscheinkarten für das Jahr 2012 zum Landesfamilienpass können ab sofort im Rathaus Zimmer 1, unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.

Einen Landesfamilienpass können beantragen:

Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung.



Weitere Vergünstigungen durch den Landesfamilienpass

Die Gemeinde Aglasterhausen gewährt Inhabern von Landesfamilienpässen einen
Zuschuss von 10 % zu den Kursgebühren der Volkshochschule Mosbach, Außenstelle Aglasterhausen. Dieser wird nach Vorlage des Landesfamilienpasses und des Zahlungsbeleges der VHS in der Gemeindekasse, Zimmer 10, erstattet.

Inhaber von Landesfamilienpässen und deren Kinder erhalten beim Erwerb von Zehnerkarten für das Familien- und Freizeitbad in Aglasterhausen eine Ermäßigung von 50 % auf die jeweiligen Gebührensätze. Die ermäßigten Zehnerkarten sind in der Gemeindekasse im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 10, erhältlich





Ringbusverkehr - Fahrplan Linie 824

fahrplan824ab-dez11-2.pdf [25 KB]





Einführung Gesplittete Abwassergebühr

Informationen Ihrer Gemeindeverwaltung
zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr

mehr...





Bitte beachten Sie die Tempo-30-Zonen

Immer wieder erhalten wir Hinweise, dass in Wohngebieten zu schnell gefahren wird und dadurch Fußgänger und vor allem Kinder gefährdet werden. Häufig sind es sogar Anwohner selbst, die - meist aus Unachtsamkeit - die zulässige Geschwindigkeit überschreiten.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in unseren Wohngebieten durch die bestehenden Zonenregelungen generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Einhaltung der Tempo-30-Zonen und um gegenseitige Rücksichtsnahme.





VRN-Entdecker-Ticket speziell für Zu- und Umzügler

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) bietet speziell für Zu- und Umzügler das Entdecker-Ticket an. Dabei handelt es sich um ein Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger im VRN-Gebiet, die neu nach Aglasterhausen ziehen oder innerhalb von Aglasterhausen umziehen. Diese neuen Einwohner haben die Möglichkeit, ihre neue Umgebung günstig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erkunden.
Das Entdecker-Ticket berechtigt einen Monat lang zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Bahnen in der 2. Klasse (bei der DB: RE, RB und S-Bahn) der insgesamt 53 im Verbund zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen sowie auch in allen Ruftaxilinien im gesamten Gebiet des VRN. Erhältlich ist das Ticket für 51,50 € bei den Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen gegen Vorlage des Gutscheins und der Anmeldebestätigung. Der Gutschein zum Entdecker-Ticket ist im Faltblatt enthalten, das bei der An- bzw. Ummeldung bei m Einwohnermeldeamt ausgegeben wird.

VRN-Service: Tarifauskünfte erteilt der VRN an Werktagen montags bis freitags von 8.00 bis 17.00 Uhr, Fahrplanauskünfte rund um die Uhr telefonisch unter 01805-876 46 36 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz aus Mobilfunknetzen max. 42 Cent pro Minute), im Internet unter www.vrn.de.





Familienbad sonntags länger offen

Gönnen Sie sich ein paar Stunden Urlaub vom Alltag in unserem Familien- und Freizeitbad. Gerade jetzt, wenn die Tage kürzer und auch trister werden, bietet es sich ganz besonders an, etwas für die Gesundheit zu tun. Drehen Sie ihre Runden in unserem Hallenbad, entspannen Sie sich in der Sauna oder tanken Sie die Kraft der Sonne in unserem Solarium. Die Kinder können in einem eigenen Becken mit wasserspritzenden Figuren und einer kleinen Rutsche nach Herzenslust plantschen und so erste Erfahrungen mit dem Element Wasser sammeln.

Damit Sie unsere Angebote in den Wintermonaten auch intensiv nutzen können, haben wir sonntags durchgehend von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert. Am 29. April ist das Familienbad sonntags zum letzten Mal bis 18.00 Uhr geöffnet. Ab 6. Mai, über die Sommermonate, ist das Familienbad von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet.

Samstags ist unser Warmbadetag. Die Wassertemperatur ist dabei auf 33° C erhöht und lädt noch mehr zum Verweilen und Entspannen ein.





Gesplittete Abwassergebühr


„Ursache“ für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Die Gemeinde Aglasterhausen ermittelt die Menge des anfallenden Abwassers bisher, wie die meisten Gemeinden in Baden-Württemberg, anhand des auf der Wasseruhr nachgewiesenen Wasserverbrauchs.

Diese Praxis hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 im Rahmen eines Rechtsstreits einer Gemeinde aus dem Schwarzwald als rechtswidrig eingestuft. Aglasterhausen ist deshalb verpflichtet, die seitherige Abrechnungspraxis zu ändern.

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird es für zukünftige Abrechnungen notwendig sein, die Abwassergebühr nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwassermaßstab (Wasserverbrauch) festzusetzen, sondern auch einen Gebührenanteil auf die Beseitigung des Niederschlagswassers zu berechnen. Dies bedeutet für zukünftige Abrechnungen, dass die Gemeindeverwaltung für jedes Grundstück die Flächen ermitteln muss, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dies sind in der Regel alle bebauten und befestigten Flächen auf dem Grundstück.

mehr...





Energiestartberatung

Energetische Sanierung, erneuerbare Energien und Fördermöglichkeiten

Wer Energiesparmaßnahmen in einem Altbau umsetzen oder einen energiesparenden Neubau errichten will, hat viele Fragen und oft keine Antworten. Welche Möglichkeit der Sanierung habe ich? Was ist sinnvoll, was weniger? Was erreiche ich damit? Was kosten mich diese Maßnahmen und wie finanziere ich das alles? Diese grundsätzlichen Fragen können ihnen Mitarbeiter der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis (EAN) kompetent beantworten. Dazu bietet die EAN kostenlose und individuelle Energieberatungen sowie neutrale und unabhängige Informationen zur energetischen Sanierung, über erneuerbare Energien oder deren Fördermöglichkeiten an. Die nächsten Termine werden hier demnächst veröffentlicht. Terminvereinbarungen bei Frau Lackner 06262/9200-11 oder direkt im Internet.

Anmeldung zur Energiestartberatung





Veröffentlichung von Altersjubilaren

Wir veröffentlichen die Altersjubilare ab dem 70. Lebensjahr in unserem Amtsblatt, falls dies von den Betroffenen nicht ausdrücklich untersagt wird. Neu hinzu kommen daher alle Einwohner der Gemeinde Aglasterhausen, die im Jahr 2012 das 70. Lebensjahr erreichen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, bitten wir dies umgehend beim Bürgermeisteramt Frau Walter Tel. 9200-25 zu melden.





Ticket 24 und Ticket 24 Plus

Im Rathaus Aglasterhausen, Zimmer 2, kann das Ticket 24 zu 14.70 Euro und das Ticket 24 Plus zu 20,50 Euro erworben werden. Alle anderen Tickets sind nicht bei der Gemeinde erhältlich.

Das Ticket 24 gilt für Einzelreisende, das Ticket 24 PLUS für Gruppen bis zu 5 Personen (hierbei werden Kinder unter 6 Jahren nicht mitgezählt) oder Eltern/Großeltern mit einer beliebigen Anzahl an eigenen Kindern/Enkelkindern bis 14 Jahre.

Beide Tickets gelten ab dem Zeitpunkt der Entwertung 24 Stunden, bei Entwertung am Samstag sogar bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr. Und wenn ein Feiertag direkt an das Wochenende anschließt, gilt das Ticket auch noch an dem Feiertag. An Ostern beispielsweise gilt das Ticket 24 bei Entwertung am Karfreitag bis Ostermontag und damit vier Tage lang.

Das Ticket 24 und das Ticket 24 PLUS berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) im Verbundgebiet innerhalb der Geltungsdauer.





Pässe und Ausweise rechtzeitig beantragen!

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ausstellung eines neuen, biometrischen Reisepasses bzw. Personalausweises derzeit mindestens 3-4 Wochen dauert. Aus diesem Grunde sollten Sie rechtzeitig die Ablaufdaten Ihrer Ausweisdokumente überprüfen damit einer Urlaubsreise nichts im Wege steht.

Gebührensätze der Pässe und Ausweise





Ergebnisse der Wasseruntersuchungen

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach hat die Ergebnisse der Wasseruntersuchungen für Aglasterhausen und Ortsteile veröffentlicht:

Ergebnisse als PDF [95 KB]





Neubaugebiet Schneidersberg I

- Attraktives Bauplatzangebot -

Die umfassenden Bauarbeiten haben sich wahrlich gelohnt: wo vor einigen Monaten noch mächtige Gebäude standen, ist zwischenzeitlich in herrlicher Lage das schmucke Neubaugebiet „Schneidersberg I“ entstanden. Erfüllen Sie sich hier Ihren Traum nach einem Eigenheim; die insgesamt 13 Bauplätze laden Sie herzlich ein.

Der Bauplatzpreis beträgt 125,-- €/qm; und beinhaltet sämtliche Erschließungsleistungen der Gemeinde.

Als familienfreundliche Gemeinde freuen wir uns natürlich ganz besonders, wenn Familien mit Kindern ihren Wunsch nach den „eigenen vier Wänden“ realisieren können. Aus diesem Grund gewähren wir je Kind eine Ermäßigung von 2.500,-- €. Diese Ermäßigung erhalten Sie übrigens auch nachträglich für Kinder, die bis zu 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden; planen Sie Ihr Haus also ruhig etwas größer ;-)

Für nähere Informationen zu diesem herrlichen Baugebiet steht Ihnen Herrn Steck, Tel. 06262 / 9200-14 jederzeit gerne zur Verfügung.



Bild vergrössern




Zugriffe heute: 38 - gesamt: 42622.





ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

"Schneidersberg II"

Inkrafttreten sowie der zusammen mit dem Bebauungsplan nach § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften

Der Aglasterhausen hat in öffentlicher Sitzung am 24.05.2011 "Schneidersberg II" sowie die mit dem Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Erlass vom 19.07.2011 durch das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis genehmigt.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Westen : durch den bestehenden Siedlungsrand entlang der Ostlandstraße
im Norden : durch die ganz oder teilweise einbezogenen Grundstücke Flst.Nr. 818, 984, 993, 994, 997, 1009, 1014
im Osten : durch das teilweise einbezogene Flst.Nr. 1040
im Süden : durch die Ausgleichsflächen entlang des Wirtschaftsweges Flst.Nr. 1065/1, das Baugebiet "Schneidersberg I" und die Ostlandstraße

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan vom 24.05.2011.


Lageplan [723 KB]





Bushaltestellen für den Ringbusverkehr

Die Bushaltestellen der neuen Buslinie 824 – Kleiner Odenwald weichen teilweise von den üblichen Haltestellen ab. In Michelbach fährt der Ringbus mit einige Fahrten auch das Seniorenheim „Glück im Winkel“ an. Da der Bus bei diesen Fahrten aufgrund des Umlaufs nicht die Haltestelle „Adler“ anfahren kann, wurde kurz nach der Einmündung der Bürgermeister-Wagner-Straße / Sonnenhalde in Fahrtrichtung Schwarzach die neue Bushaltestelle „Bollenberg“ eingerichtet.

In Daudenzell befindet sich die Haltestelle für den Ringbus im Bereich der Zeller Mühle.

Wir bitten um Beachtung.

Fahrplan... [26 KB]





Vergnügungssteuer, Anzeigepflicht

Die Gemeinde Aglasterhausen erhebt eine Vergnügungssteuer aufgrund der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer. Der Vergnügungssteuer unterliegen
Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Geräte aufgestellt sind (Aufsteller).

Anzeigepflichtig ist neben dem Steuerschuldner der Besitzer, der für die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten oder Grundstücke.
Die Aufstellung und die Abschaffung eines Gerätes ist der Gemeinde Aglasterhausen innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Steueramt, Frau Nau, Tel. 06262 / 9200-17, zur Verfügung.





Der neue Personalausweis!

Seit dem 1.11.2010 kann der neue Personalausweis beantragt werden.

Sie können sich unter www.personalausweisportal.de ausführlich über die Funktionen des neuen Ausweises informieren. Ebenso stehen die Mitarbeiter/-innen der Gemeindeverwaltung für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Die Gebühren für den neuen Ausweis:
- Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 24 Jahren 22,80 €
(6 Jahre gültig)
- Ausstellung eines Personalausweises für Personen ab 24 Jahren 28,80 €
(10 Jahre gültig)
Diese Gebühren gelten seit dem 01.11.2010!!!

Die Passbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die bisherigen Personalausweise auch nach Einführung des neuen Personalausweises weiterhin ihre Gültigkeit behalten.





Standort der Altglas-Sammelcontainer

Seit 1.6.2010 befinden sich die Altglas-Sammelcontainer, die vorübergehend am Buswendeplatz an der Hausener Straße am Ortseingang Daudenzell aufgestellt waren, an ihrem neuen Standort an der Wendeplatte am Ende des Gewerbegebietes „Im oberen Tal“.

Wir bitten um Beachtung.





Familien- und Freizeitbad Aglasterhausen

Gönnen Sie sich regelmäßig für ein paar Stunden "Urlaub vom Alltag" und nutzen Sie die vielfältigen Freizeitangebote in unserem Familien- und Freizeitbad. Ob Sie Erholung suchen, sich fit halten oder einfach nur Spaß haben wollen - in unserem Hallenbad sind Sie uns herzlich willkommen.


mehr ...




 


Einwohnerzahlen der Ortsteile

mehr...





Amtsblatt - Online

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen normalerweise das gemeinsame Amtsblatt der Gemeinden Aglasterhausen Neunkirchen und Schwarzach im PDF-Format zur ständigen Einsicht zur Verfügung. Durch die Umstellung auf den neuen Verlag kann das Amtsblatt-Online zur Zeit jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden.

mehr...






Wetter


Letzte Änderung

Immer up to date: Letzte Änderung am Montag, 14. Mai 2012 um 11:57:48 Uhr.



Druckbare Version

ImpressumKontakt